30/12/2021
Entscheidung nur über Betriebsvermögen
Ausgangspunkt war Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht, BVerfG-Urteil vom 17.12.2014 1 BvL 21/12 (BStBl. 2015 II S. 50), hatte im Jahr 2014 die damaligen Regelungen zur Erbschaftsbesteuerung des Betriebsvermögens als verfassungswidrig angesehen. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, das Erbschaftsteuerrecht insoweit bis zum 30.06.2016 zu ändern; bis dahin hielt das Bundesverfassungsgericht die weitere Anwendung für zulässig. Eine entsprechende Änderung des Erbschaftsteuergesetzes wurde jedoch erst am 09.11.2016 verkündet, wobei die darin enthaltenen Vorschriften rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft gesetzt wurden.
Bundesfinanzhof hat entschieden
Daraufhin wurden Zweifel geäußert, ob diese Rückwirkung zulässig war und damit insgesamt an der Rechtmäßigkeit des Erbschaftsteuerrechts in der Zeit von Juli 2016 bis zur Verkündung der Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes. Zu dieser Frage hat der Bundesfinanzhof, BFH-Urteil vom 06.05.2021 II R 1/19, jetzt entschieden. Da das Bundesverfassungsgericht die Anwendung des bisherigen Rechts zunächst weiter für zulässig hielt, seien darauf beruhende Festsetzungen von Erbschaftsteuer rechtmäßig. Das gelte zumindest für Erbfälle in der Zeit zwischen dem 01.07.2016 und dem 09.11.2016 und die Festsetzung von Erbschaftsteuer für Privatvermögen, weil sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausschließlich auf die Regelungen zum Betriebsvermögen bezog. Ob eine "Erbschaftsteuerpause" bei Betriebsvermögen denkbar ist, konnte das Gericht offenlassen, weil es nicht über einen solchen Sachverhalt entscheiden musste.
Fazit und Einordnung
Auch dieser Fall zeigt, dass Entscheidungen der Bundesgerichte in Steuersachen zu keinen unerwarteten Überraschungen führen. Die Entscheidungen der letzten Jahre zeigen, dass Steuergesetzte immer wieder mal gegen Verfassungsgrundsätze verstoßen. Diese sind aber regelmäßig nicht so gravierend, dass die betroffenen Gesetze für unanwendbar erklärt werden. Beispiele neben der Erbschaftsteuer aus neuerer Zeit sind die Entscheidungen zur Neuordnung der Grundsteuer und die Besteuerung von Renteneinkünften. Einzig die Vermögenssteuer litt 1996 unter so großen gesetzgeberischen Mängeln, die die Nichterhebung der Steuer zur Folge hatten.
Für Unternehmen Gab es 2016 eine erbschaftsteuerfreie Zeit? 30. Dezember 2021 Entscheidung nur über Betriebsvermögen Ausgangspunkt war Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Das Bundesverfassungsgericht, BVerfG-Urteil vom 17.12.2014 1 BvL 21/12 (BStBl 2015 II S. 50), hatte im Jahr 2014 die da...