01/12/2021
Alle Jahre wieder - Weihnachtsdekoration in der mietrechtlichen Betrachtung
Gerade in Corona-Zeiten, in denen Weihnachtsmärkte zum Teil geschlossen sind und Kontaktbeschränkungen gefordert, wollen viele Menschen sich zumindest zuhause mit der passenden Weihnachtsdekoration ein wenig vorweihnachtliche Stimmung schaffen. Doch was ist hierbei in einer Mietwohnung erlaubt, bei welchen Dekorationselementen bestehen rechtliche Hindernisse und muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden?
Grundsätzlich gilt, dass Weihnachtsdekoration auf Gemeinschaftsflächen eines Mehrfamilienhauses nur mit Erlaubnis des Vermieters aufgestellt werden darf (vgl. AG Münster, Urteil vom 31.07.2008, Az. 38 C 1858/08). Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn eine Außenfläche, wie ein Gartenanteil ausdrücklich mitvermietet ist und sich eine entsprechende Regelung auch im Mietvertrag wiederfindet.
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