Rechtsanwälte Rausch・Meder・Münchmeier

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97199 Ochsenfurt

25/09/2026

Zum Start des Wochenendes eine Besprechung aus dem Arbeitsrecht:

⏳ Probezeit bei Befristung: Sind 25 % immer zulässig?

Eine Probezeit von sechs Monaten ist bei einem befristeten Arbeitsvertrag nicht automatisch zulässig. Ebenso gibt es keine feste Obergrenze von 25 % der Vertragslaufaufzeit. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 30.10.2025 – 2 AZR 160/24 klargestellt.

📄 Im zugrunde liegenden Fall war das Arbeitsverhältnis auf ein Jahr befristet. Der Arbeitsvertrag sah eine viermonatige Probezeit vor. Während dieser Zeit konnte das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Arbeitgeberin kündigte der Arbeitnehmerin noch innerhalb der vereinbarten Probezeit.

⚖️ Die Vorinstanzen hielten die viermonatige Probezeit für zu lang. Das Landesarbeitsgericht hatte hierfür eine Faustformel zugrunde gelegt: Eine Probezeit von bis zu 25 % der Befristungsdauer sei grundsätzlich angemessen. Das BAG lehnte eine solche pauschale Berechnung jedoch ab.

🔎 Entscheidend ist vielmehr immer der Einzelfall. Die Probezeit muss in einem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Dauer der Befristung und zur Art der Tätigkeit stehen. Dabei kann insbesondere die erforderliche Einarbeitungszeit eine Rolle spielen. Je komplexer oder umfangreicher die Einarbeitung ist, desto eher kann auch eine längere Probezeit gerechtfertigt sein – wenn sich dies nachvollziehbar begründen lässt.

🚫 Eine weitere wichtige Klarstellung betrifft den allgemeinen Kündigungsschutz: Die sechsmonatige Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG wird nicht dadurch verkürzt, dass eine Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis zu kurz oder unwirksam vereinbart wurde. Probezeit und Wartezeit des Kündigungsschutzgesetzes sind rechtlich voneinander zu trennen.

📌 Für die Praxis bedeutet das: Arbeitgeber sollten die Dauer einer Probezeit bei Befristungen anhand der konkreten Tätigkeit und eines nachvollziehbaren Einarbeitungskonzepts begründen können. Arbeitnehmer sollten prüfen lassen, ob die Probezeit tatsächlich angemessen vereinbart wurde. Eine starre Prozentformel gibt es nicht – es kommt auf die Umstände des jeweiligen Arbeitsverhältnisses an

🎒 Passend zum Schulanfang: Kopf oder Zahl?Wer entscheidet, auf welche Schule ein Kind kommt, wenn sich getrennte Eltern ...
15/09/2026

🎒 Passend zum Schulanfang: Kopf oder Zahl?

Wer entscheidet, auf welche Schule ein Kind kommt, wenn sich getrennte Eltern nicht einigen können?

⚖️ Das Amtsgericht Münster, Beschluss vom 22.09.2014 – 39 F 201/13, hatte mit Eltern zu tun, die über die Schulwahl stritten. Nach einer ausführlichen Erörterung fanden sie schließlich eine eher ungewöhnliche Lösung: Sie einigten sich auf einen Münzwurf als Entscheidungshilfe.

🪙 Das Gericht hat die Münze dabei nicht selbst geworfen. Der Münzwurf war vielmehr eine freiwillige Einigung der Eltern – sicher kein gewöhnlicher, aber vielleicht ein pragmatischer Weg, um eine festgefahrene Diskussion zu beenden.

🏫 Grundsätzlich ist die Wahl der Schule eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Können gemeinsam sorgeberechtigte Eltern sich nicht einigen, kann das Familiengericht nach § 1628 BGB die Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil übertragen. Entscheidend ist dann, welcher Vorschlag dem Kindeswohl am besten entspricht – etwa mit Blick auf Schulweg, soziales Umfeld und Betreuungsmöglichkeiten.

Vielleicht ist eine ungewöhnliche Einigung manchmal besser als ein langer Streit. Wichtig ist, dass die Eltern gemeinsam eine tragfähige Lösung finden und das Kind gut begleitet wird.

🎓 Wir wünschen allen Schulanfängerinnen und Schulanfängern sowie ihren Familien einen wundervollen Start und viel Freude im neuen Schuljahr!

Heute eine Besprechung aus dem Erbrecht:⚖️ Wenn im Testament steht: „Sollte mir und meinem Bruder auf den Reisen etwas p...
09/09/2026

Heute eine Besprechung aus dem Erbrecht:

⚖️ Wenn im Testament steht: „Sollte mir und meinem Bruder auf den Reisen etwas passieren …“ – wer erbt dann wirklich?

Eine 71-jährige, unverheiratete und kinderlose Frau setzte eine Bekannte als Erbin ein. In ihrem Testament knüpfte sie diese Regelung jedoch an den Fall, dass ihr und ihrem Bruder „auf den Reisen etwas passieren“ sollte.

🧳 Der Bruder überlebte die Erblasserin zunächst. Er nahm die Erbschaft an, verstarb jedoch später selbst. Seine Nachkommen beanspruchten daraufhin den Nachlass. Die Bekannte vertrat dagegen die Auffassung, sie sei aufgrund des Testaments als Erbin eingesetzt worden.

🏛️ Das OLG München, Beschluss vom 07.10.2025, stellte klar: Die Formulierung war keine allgemeine Schlusserbeneinsetzung für den Fall, dass der Bruder die Erblasserin überlebt. Nach dem Gesamtzusammenhang wollte die Erblasserin offenbar nur vorsorgen, falls der deutlich jüngere Bruder vor ihr auf einer gemeinsamen Reise verstirbt und sie deshalb nicht mehr gesetzlich beerben kann.

📜 Der Fall zeigt einen wichtigen Grundsatz der Testamentsauslegung: Entscheidend ist nicht allein der Wortlaut. Das Gericht muss vielmehr den wirklichen Willen der verstorbenen Person anhand des gesamten Testaments und der Umstände seiner Errichtung ermitteln. Auch scheinbar eindeutige Formulierungen können deshalb auslegungsbedürftig sein.

🔎 Zusätzlich hielt das Gericht das Testament trotz fehlenden Originals nicht ohne Weiteres für unwirksam. Für die Beurteilung konnten unter anderem ein Foto des Testaments und weitere Beweismittel herangezogen werden. Eine bloße Vermutung, das Testament sei vernichtet worden, genügt dagegen nicht.

Unsere Kanzlei begrüßt eine neue Kollegin! Frau Regina Subrin erweitert seit Juli unser Team in den Bereichen Familien- ...
17/08/2026

Unsere Kanzlei begrüßt eine neue Kollegin!
Frau Regina Subrin erweitert seit Juli unser Team in den Bereichen Familien- und Erbrecht am Standort Würzburg als Rechtsanwältin.

Frau Subrin kommt ursprünglich aus dem schönen Hammelburg – der ältesten Weinstadt Mainfrankens. Für ihr Studium der Rechtswissenschaften zog sie nach Bayreuth und absolvierte dort erfolgreich das erste und zweite juristische Staatsexamen. Nach Abschluss ihrer Ausbildung zieht es sie nun zurück in ihre Heimatregion.

Schon früh in ihrer Ausbildung entdeckte Frau Subrin ihre Begeisterung für das Familien- und Erbrecht. Spätestens in ihrer Wahlstation am Familiengericht Bayreuth war für sie klar, dass sie gerne in diesem Bereich arbeiten und Familien mit vollstem Engagement in schönen, aber auch schweren Momenten begleiten und unterstützen möchte.

Da Frau Subrin in Kasachstan geboren ist und als Spätaussiedlerin Anfang 2000 nach Deutschland gekommen ist, spricht sie auch fließend russisch. Gerne beraten wir Sie deshalb künftig auch auf russisch.

Freuen Sie sich auch auf mehr Informationen aus dem Familien- und Erbrecht auf unserer Facebookseite. Frau Subrin möchte hier einige spannende Entscheidungen auf diesem Gebiet vorstellen und besprechen. Die erste Besprechung folgt in Kürze.
Bleiben Sie gespannt!

📢 Bundesarbeitsgericht stärkt Gleichbehandlungsgrundsatz bei LohnerhöhungenAm 26. November 2025 hat das Bundesarbeitsger...
22/02/2026

📢 Bundesarbeitsgericht stärkt Gleichbehandlungsgrundsatz bei Lohnerhöhungen

Am 26. November 2025 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Urteil vom 26.11.2025 – 5 AZR 239/24), dass Arbeitgeber bei freiwilligen Lohnerhöhungen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten müssen.

Worum ging es?
Eine Arbeitnehmerin hatte einen „Altvertrag“ und lehnte ein Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags ab.
Später erhöhte der Arbeitgeber den Grundlohn nur für diejenigen Beschäftigten, die den neuen Vertrag unterschrieben hatten – um 5 %.
Die Klägerin war zu diesem Zeitpunkt krankgeschrieben und erhielt Entgeltfortzahlung – allerdings ohne die 5 %ige Erhöhung. Sie verlangte die Differenz von 148,81 €.

Die Entscheidung:
Das BAG gab der Arbeitnehmerin Recht.

Das Gericht stellte klar:
Wenn ein Arbeitgeber freiwillig den Lohn erhöht, schafft er eine eigene Regelung.
Dann müssen vergleichbare Arbeitnehmer gleich behandelt werden.
Eine Ungleichbehandlung ist nur zulässig, wenn sie einem legitimen Zweck dient und erforderlich sowie angemessen ist.
Hier reichte das Argument des Arbeitgebers nicht aus, man wolle Anreize zur Vereinheitlichung der Arbeitsverträge schaffen. Eine „Belohnung“ bereits unterzeichneter Verträge rechtfertigt keine dauerhafte Schlechterstellung anderer Arbeitnehmer.

Ergebnis:
Die Klägerin erhielt die Differenz zugesprochen. Auch bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eine solche Lohnerhöhung zu berücksichtigen.

📌 Praxisrelevanz:
Arbeitgeber können freiwillige Lohnerhöhungen nicht ohne sachlichen Grund auf bestimmte Vertragsgruppen beschränken. Der Gleichbehandlungsgrundsatz setzt hier enge Grenzen.

Wir wünschen allen Mandanten, Geschäftspartnern, Freunden und Bekannten fröhliche Festtage🎄🎅🏻! Genießen Sie harmonische ...
25/12/2025

Wir wünschen allen Mandanten, Geschäftspartnern, Freunden und Bekannten fröhliche Festtage🎄🎅🏻! Genießen Sie harmonische Stunden im Kreise der Liebsten. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und wünschen einen ruhigen Jahresausklang. Ihr Team der Kanzlei 👨🏼‍⚖️👩🏻‍⚖️

20/10/2025

Kündigung – Ihre Rechte als Arbeitnehmer ! ⚖️

Eine Kündigung kommt oft überraschend – und wirft viele Fragen auf:
👉 Ist meine Kündigung wirksam?
👉 Welche Kündigungsfristen gelten?
👉 Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Würzburg prüfen wir Ihre Kündigung und zeigen Ihnen, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt.

Bei uns stehen Ihnen drei erfahrene Fachanwälte zur Verfügung – so können wir in fast allen Fällen kurzfristig einen Termin anbieten.

In den nächsten Beiträgen erklären wir, welche Fehler Arbeitgeber bei einer Kündigung häufig machen – und wie Sie diese im Prozess zu Ihrem Vorteil nutzen können.

🎉 10 Jahre Fachanwalt für Arbeitsrecht – Herzlichen Glückwunsch, Herr Meder! 🎉Heute feiern wir ein besonderes Jubiläum:U...
10/10/2025

🎉 10 Jahre Fachanwalt für Arbeitsrecht – Herzlichen Glückwunsch, Herr Meder! 🎉

Heute feiern wir ein besonderes Jubiläum:
Unser Kollege Rechtsanwalt Thomas Meder ist seit 10 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht!

Seit 2010 vertritt Herr Meder Mandantinnen und Mandanten mit großem Engagement in allen Fragen rund um Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag und Betriebsrat – in Würzburg und Umgebung sowie bundesweit. Im Jahr 2015 wurde ihm der Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen.

In dieser Zeit hat er unzählige Fälle begleitet, oft mit bemerkenswerten Geschichten und spannenden rechtlichen Wendungen.

👉 Herr Meder überlegt, in den kommenden Wochen den ein oder anderen besonderen Fall (selbstverständlich anonymisiert) hier vorzustellen – sofern Interesse besteht.

Oder wünschen Sie sich lieber allgemeine Rechtstipps aus der arbeitsrechtlichen Praxis? Vielleicht eine Mischung aus beidem?

💬 Schreiben Sie uns gerne in die Kommentare, welche Themen Sie besonders interessieren!

Wir gratulieren herzlich zu diesem Meilenstein und freuen uns auf viele weitere Jahre erfolgreicher Zusammenarbeit.

Für Markus Ettlinger und Thomas Meder heißt es heute wieder Willkommen im (verspäteten) ICE nach München.Dort wartet ein...
13/05/2025

Für Markus Ettlinger und Thomas Meder heißt es heute wieder Willkommen im (verspäteten) ICE nach München.
Dort wartet ein weiterer Termin bei einer Einigungsstelle. Der von uns vertretene Gesamtbetriebsrat "streitet" mit dem Arbeitgeber über die Auslegung einer Gesamtbetriebsvereinbarung. Rechtlich sehr fordernd, aber eine Einigung ist nicht aussichtslos. Genau dafür ist die Einigungsstelle als außergerichtliche Streitbeilegung der Betriebsparteien gedacht.

Wir wünschen Ihnen allen frohe Osterfeiertage🥚🐣 Wir helfen Ihnen zwar nicht bei der Nestersuche, aber bei Rechtsprobleme...
20/04/2025

Wir wünschen Ihnen allen frohe Osterfeiertage🥚🐣 Wir helfen Ihnen zwar nicht bei der Nestersuche, aber bei Rechtsproblemen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite👨🏼‍⚖️👩🏻‍⚖️

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Hauptstraße 23
Ochsenfurt
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