Anwaltskanzlei am Rösertor

Anwaltskanzlei am Rösertor Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt Ihres Vertrauens, der Sie freundlich, umfassend und kompetent berät? Dann sind Sie bei uns richtig.

Anwaltskanzlei am Rösertor

Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt Ihres Vertrauens, der Sie freundlich, umfassend und kompetent berät? Sie finden unsere Kanzlei in zentraler Lage in der Stadt Obernkirchen direkt am Gewerbe- und Einkaufszentrum "Rösertor" (Parkmöglichkeiten sind vor dem Kanzleigebäude vorhanden). Obernkirchen liegt in der Mitte des Landkreises Schaumburg, in direkter Nachbarscha

ft der Städte Bückeburg, Rinteln und Stadthagen mit den dort jeweils ansässigen Amtsgerichten, sowie dem Landgericht Bückeburg. Die Tätigkeit unserer Kanzlei steht ganz im Dienste des Mandanten. Weiterbildung und regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiter sind ein fester Bestandteil unserer Philosophie. Dadurch verfügen unsere Mitarbeiter stets über die aktuellsten Informationen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung. Unser weitläufiges Tätigkeitsfeld korrespondiert mit einer ebenso breit gefächerten regionalen und überregionalen Klientel. Wir sind sehr darauf bedacht, durch Verhandlungsgeschick und beratende Dienste eine möglichst schnelle und unkomplizierte Lösung zu finden, um bereits im Vorfeld Prozesse zu vermeiden. Schließlich geht es um Ihr Geld und Ihre Zeit. Sollte dennoch die Führung eines Prozesses notwendig werden, vertreten wir Sie gerne. Wir sind für unsere Mandanten regional bei den hiesigen Gerichten in Bückeburg, Stadthagen, Rinteln, sowie Minden, Hameln, Bielefeld, Hannover und Celle tätig, als auch im Einzelfall überregional. Wir können deutschlandweit bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, sowie Sozial- und Arbeitsgerichten in Ihren Angelegenheiten auftreten. Oliver Keller
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht

Schwerpunkte:

- Arbeitsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Bau- und Werkvertragsrecht
- Erbrecht
- Familien- und Scheidungsrecht
- Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Urheber- und Wettbewerbsrecht



Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.anwaltskanzlei-am-rösertor.de

Zahlreiche Kündigungen von Stromlieferungsverträgen durch die Enercity AG sind unwirksam....
22/03/2022

Zahlreiche Kündigungen von Stromlieferungsverträgen durch die Enercity AG sind unwirksam....

Zahlreiche Kündigungen von Stromlieferungsverträgen durch die Enercity AG sind unwirksam.

Augen auf beim Pferdekauf Reiten ist ein verbreitetes und beliebtes Hobby. Anders als bei anderen Sportarten benötigt ma...
28/01/2022

Augen auf beim Pferdekauf Reiten ist ein verbreitetes und beliebtes Hobby. Anders als bei anderen Sportarten benötigt man beim Reiten aber nicht nur die passenden Schuhe oder Kleidung, vielmehr kommt es hier maßgeblich auf das richtige Tier an, mit dem man seinen Sport gemeinsam ausüben kann....

Augen auf beim Pferdekauf Reiten ist ein verbreitetes und beliebtes Hobby. Anders als bei anderen Sportarten benötigt man beim Reiten aber nicht nur die passenden Schuhe oder Kleidung, vielmehr kom…

Es besteht nun für jedermann die Chance seine Schulden in den Griff zu bekommen und zwar in einem überschaubaren Zeitrau...
26/01/2022

Es besteht nun für jedermann die Chance seine Schulden in den Griff zu bekommen und zwar in einem überschaubaren Zeitraum von drei Jahren....

Es besteht nun für jedermann die Chance seine Schulden in den Griff zu bekommen und zwar in einem überschaubaren Zeitraum von drei Jahren.

15/06/2018

Wenn Bäume umstürzen. Wer haftet?

Es wird oft über den Klimawandel gesprochen. Das Klima scheint sich zu ändern. Wo bleibt der richtige Winter und vor allem der Sommer? Der Frühling scheint vielmehr nahtlos in den Herbst überzugehen. Dazu kommen (in unseren Regionen eigentlich ungewohnt) vermehrt Regengüsse und Stürme. In Anbetracht dessen schauen manche mit Sorge in den eigenen Garten oder den Garten des Nachbarn. Haben die Bäume eine noch ausreichende Standfestigkeit? Überstehen diese den nächsten Sturm? Was kann ich tun? Und wer haftet eigentlich wenn ein Baum umstürzt?
Jeder Eigentümer ist zunächst für die auf seinem Grundstück wachsenden Bäume verkehrssicherungspflichtig, d. h. er muss alles tun, damit von diesen Bäumen keine Gefahr für Dritte ausgeht.
Was und in welchem Umfang jeder Eigentümer zur Erfüllung dieser Pflicht tun muss, lässt sich nur im Einzelfall bestimmen. Allgemein wird man den Umfang der Sicherungsmaßnahmen danach ausrichten müssen, welche Gefahr der einzelne Baum darstellt. Dies ist wiederum von seiner Art, seinem Standort und seinem Alter abhängig. Eine Pappel ist sicherlich nicht so standfest wie eine Eiche; der dicht an einer öffentlichen Straße oder nahe dem Nachbarhaus stehende Baum potentiell gefährlicher als der hinten im Garten stehende, der nur auf blanken Rasen fallen kann.
Was ist also zu tun?
Der Baumeigentümer muss die fraglichen Bäume in Abhängigkeit ihrer Gefährlichkeit in entsprechenden Abständen kontrollieren. Die wichtigste Kontrolle ist dabei naturgemäß die Sichtkontrolle. Beim privaten Baumbestand kann diese vom Boden aus gemacht werden. Zu achten ist dabei auf dürre Äste, verdorrte Teile, trockenes Laub, Pilzbefall sowie äußere Verletzungen oder Beschädigungen. Auch ein Abklopfen des Stammes kann notwendig sein. Ist sich der Eigentümer unsicher, ob der Baum gesund und standsicher ist, muss er einen Fachmann zu Rate ziehen.
Ein schuldhafter Verstoß gegen diese Verkehrssicherungspflicht macht den Eigentümer, im Falle eines durch einen umstürzenden Baum bedingten Fremdschadens, schadensersatzpflichtig (§§ 1004 Abs.1, 823, 249 BGB).

Was aber, wenn den Verkehrssicherungspflichtigen kein Verschulden trifft, weil es etwa keinerlei Anzeichen für eine mangelnde Standfestigkeit des Baumes gab?
§ 823 BGB setzt immer ein Verschulden des Schädigers voraus. Aber das BGB kennt noch andere Vorschriften, wonach man auch ohne ein eigenes Verschulden für einen Schaden haftet. Für derartige Fälle hat die Rechtsprechung einen verschuldensunabhängigen so genannten nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs.2 Satz 2 BGB angenommen, der dem Geschädigten zum Schadensersatz verhilft:
Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 II 2 BGB ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Nutzung Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen, sofern der betroffene Eigentümer aus besonderen (tatsächlichen oder rechtlichen) Gründen gehindert war, die Einwirkungen gemäß § 1004 I BGB zu unterbinden.
War der fragliche Baum aber - was in einem Schadensfall regelmäßig ein Sachverständiger festzustellen hätte - vorher tatsächlich gesund, Ursache seines Umfalles ausschließlich z.B. ein zu heftiger Sturm gewesen, bekommt der Geschädigte vom Nachbarn kein Geld:

Oliver Keller
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht

03/09/2016

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie sich gegen eine unrechtmäßig ausgesprochene Kündigung wehren. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Kündigungsschutz sch…

EHESCHEIDUNG - SORGERECHT - UNTERHALT - ZUGEWINNNach dem Gesetz wird eine Ehe grundsätzlich auf Lebenszeit geschlossen. ...
24/08/2016

EHESCHEIDUNG - SORGERECHT - UNTERHALT - ZUGEWINN

Nach dem Gesetz wird eine Ehe grundsätzlich auf Lebenszeit geschlossen. Allerdings kann dieser Bund fürs Leben auch wieder aufgehoben oder geschieden werden.

Statistisch wird heute jede 2 – 3 Ehe durch das Familiengericht geschieden.

Bis zur Ehescheidung hat man häufig nicht nur ein heftiges Auf und Ab der Gefühle hinter sich, sondern auch ein langwieriges rechtliches Prozedere. Dieses beginnt meist klassisch damit, dass einer der Partner dem anderen eröffnet, sich trennen zu wollen und auszieht. Ab dem Zeitpunkt des Auszugs beginnt das Trennungsjahr, und erst wenn dieses abgelaufen ist, dürfen sich Eheleute scheiden lassen. Für schnellere Scheidungen muss es sehr gravierende Gründe geben. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit innerhalb der Ehewohnung getrennt zu leben, was z.B. häufiger vorkommt wenn die Ehewohnung Eigentum beider Ehegatten ist und man sich einen Auszug evtl. wirtschaftlich nicht erlauben kann. Auch in diesem Fall müssen die Eheleute aber mindestens 1 Jahr (innerhalb der Ehewohnung) getrennt leben, bevor sie Scheidungsantrag stellen können.

ZWEI RECHTSANWÄLTE BEI EINER SCHEIDUNG?

Zuständig für eine Ehescheidung ist das Familiengericht. Der Ehepartner, der die Scheidung einreichen will, muss eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen, denn nur eine Anwältin oder ein Anwalt darf den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellen. Der andere bleibt dann oft ohne Beistand, denn rechtlich gesehen muss er sich nicht vertreten lassen. Es geht auch so, denken viele in dieser Situation (mit Blick auf die Kosten), doch das ist manchmal ein Irrtum. Ist der nicht anwaltlich vertretene Teil der „schwächere“, kann das für ihn gefährlich werden. Anträge im Ehescheidungsverfahren zum Unterhalt etwa kann man nur durch einen Anwalt stellen. Nur wenn beide Ehegatten sich über alle Punkte der Ehescheidung nebst Unterhalt, etc., wirklich einig sind, sollte man auf einen eigenen Anwalt verzichten. Im Zweifelsfall sollte man sich zumindest vorher anwaltlich beraten lassen.

GIBT ES FINANZIELLE HILFEN FÜR DIE SCHEIDUNGSKOSTEN?

Rechtsschutzversicherungen übernehmen teils die Kosten für die erste Beratung bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, aber nur wenn es im Vertrag festgelegt ist. Das Gerichtsverfahren wird aber nicht durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen. Paare, die ihre Scheidung nicht selbst bezahlen können, sollten zusammen mit dem Scheidungsantrag Verfahrenskostenhilfe beantragen. Zur vorherigen Beratung besteht außerdem die Möglichkeit beim Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen.

WAS IST EIN VERSORGUNGSAUSGLEICH?

Hat das Scheidungsverfahren begonnen, führt das Familiengericht automatisch einen sogenannten Versorgungsausgleich durch. Im Versorgungsausgleich werden alle Rentenansprüche, die ein Paar in seiner Ehe angesammelt hat, zwischen den ehemaligen Partnern aufgeteilt. Bei Ehen, die nicht länger als drei Jahre bestanden haben, führt das Gericht den Versorgungsausgleich nur durch, wenn ihn einer der Ehepartner beantragt.
Der Versorgungsausgleich ist das einzige, was das Familiengericht von sich aus durchführt, alles andere müssen die Eheleute beantragen. Erst auf Antrag berechnet das Gericht während des Scheidungsverfahrens den Zugewinnausgleich oder den Unterhalt und entscheidet, wer weiter in der ehelichen Wohnung leben darf.

ABLAUF EINER SCHEIDUNG!

Wenn der Scheidungsantrag eingereicht wird, schickt das Gericht ihn zusammen mit den Formularen zum Versorgungsausgleich dem anderen Ehegatten zu. Ist der Versorgungsausgleich vom Rententräger berechnet, legt das Gericht den Scheidungstermin fest. An dem Termin müssen beide Ehegatten teilnehmen. Dabei muss mindestens der Partner, der den Scheidungsantrag gestellt hat, mit seinem Rechtsbeistand erscheinen.

Bei dem Termin fragt die Familienrichterin oder der Familienrichter das ehemalige Paar, ob es geschieden werden will. Ein schlichtes „Ja“ als Antwort besiegelt das Ende der Ehe. Dann wird der Scheidungsbeschluss verkündet. Dieser wird nach einem Monat rechtskräftig, wenn niemand dagegen Beschwerde einlegt.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Familienrechts, z.B. im Rahmen einer Ehescheidung, bei Fragen zum Unterhalt oder Sorgerecht.

Rechtsanwalt Oliver Keller
Tel.: 05724 – 3973247
www.keller-niemann.de

23/08/2016

Seit einigen Jahren machen sich Bausparkassen daran, Altverträge zu kündigen. Die älteren Bausparverträge besitzen eine deutlich höhere Guthabenverzinsung als dies derzeit der Fall ist. Aus diesem …

22/08/2016

Wer einen Unfall erleidet oder schwer krank wird, kann oft nicht mehr selbst bestimmen, wie er medizinisch behandelt werden will. Man kann solche Situationen aber vermeiden indem man vorsorgt und in gesunden Zeiten eine Patientenverfügung aufsetzt. Wir zeigen, wie man ein solches Dokument schreiben…

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Sülbecker Weg 1
Obernkirchen
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Montag 08:30 - 12:30
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Dienstag 08:30 - 12:30
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Donnerstag 08:30 - 12:30
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