03/05/2017
Ab Juli 2017 - Änderungen des Unterhaltsvorschusses:
Auch Kinder über 12 Jahren haben einen Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss des Staates!
Mehr Fakten und weitere Änderungen finden Sie unter:
http://www.ra-raeder.de/aktuelles/artikel/unterhaltsvorschuss-ausweitung-ab-juli-2017/
Viele Alleinerziehende kennen das Problem: Das Kind hat ein Recht auf Unterhalt jedoch kann oder will der Unterhaltspflichtige nicht zahlen. Dabei sind durch die daraus folgende finanziell schwierige Situation meist die Kinder die Leitragenden.