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UPDATE! Soforthilfen bei Betreibsschließungen(Stand 17.03.2020, 22:00 Uhr)Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat in der ...
17/03/2020

UPDATE! Soforthilfen bei Betreibsschließungen
(Stand 17.03.2020, 22:00 Uhr)

Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat in der Pressekonferenz vom 16.03.2019 angekündigt, in Bayern Soforthilfen für die von der Schließung aufgrund von Corona betroffenen Betriebe bis zu 30.000,-- € zu gewähren.

Wie das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie aktuell mitteilt, wird die Bayerische Staatsregierung ein Soforthilfeprogramm ("Härtefallfonds Corona") einrichten, das sich an Betriebe richtet, die von der Coronakrise besonders geschädigt wurden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit jeweils weniger als 250 Mitarbeitern, entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro sowie mit einer Betriebsstätte in Bayern.

Die Höhe der Soforthilfe soll gestaffelt nach Betriebsgröße zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro betragen.

Das - nur 2 Seiten umfassende - Antragsformular ist auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums abrufbar. Das Antragsformular kann ausgefüllt und unterschrieben auch per E-Mail oder Telefax bei den jeweils zuständigen Bezirksregierungen eingereicht werden. Er werden nur die notwendigsten Angaben abgefragt.

Die Auszahlung der Soforthilfen könnte noch in dieser Woche erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf

Die Website des Bayerischen Staatsministeriums bietet aktuelle Beiträge und Informationen aus den Bereichen Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

UPDATE! Soforthilfen bei Betreibsschließungen(Stand 17.03.2020, 13:00 Uhr)Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat in der ...
17/03/2020

UPDATE! Soforthilfen bei Betreibsschließungen
(Stand 17.03.2020, 13:00 Uhr)

Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat in der Pressekonferenz vom 16.03.2019 angekündigt, in Bayern Soforthilfen für die von der Schließung aufgrund von Corona betroffenen Betriebe bis zu 30.000,-- € zu gewähren.

Wie das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie aktuell mitteilt, wird die Bayerische Staatsregierung ein Soforthilfeprogramm ("Härtefallfonds Corona") einrichten, das sich an Betriebe richtet, die von der Coronakrise besonders geschädigt wurden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit jeweils weniger als 250 Mitarbeitern, entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro sowie mit einer Betriebsstätte in Bayern.

Die Höhe der Soforthilfe soll gestaffelt nach Betriebsgröße zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro betragen.

In der Pressekonferenz vom 17.03.2020 teilte der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger zum Ablauf des Antragsverfahrens folgendes mit:

Das Antragsformular sei fertig gestellt und solle ab dem 18.03.2020 auf den Websites des Ministeriums, der Bezirksregierungen und der Stadt München abrufbar sein. Das Antragsformular könne ausgefüllt und unterschrieben auch per E-Mail bei den jeweils zuständigen Bezirksregierungen eingereicht werden. Er würden nur die notwendigsten Angaben abgefragt.

Die Auszahlung der Soforthilfen könnte noch in dieser Woche erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf

Die Website des Bayerischen Staatsministeriums bietet aktuelle Beiträge und Informationen aus den Bereichen Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Aktuelle Informationen zur Soforthilfe in Bayern bei Betriebsschließungen durch Corona:Soforthilfen bei Betriebsschließu...
16/03/2020

Aktuelle Informationen zur Soforthilfe in Bayern bei Betriebsschließungen durch Corona:

Soforthilfen bei Betriebsschließungen
(Stand 16.03.2020, 17:30 Uhr)

Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat in der Pressekonferenz vom 16.03.2019 angekündigt, in Bayern Soforthilfen für die von der Schließung aufgrund von Corona betroffenen Betriebe bis zu 30.000,-- € zu gewähren.

Wie das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie aktuell mitteilt, wird die Bayerische Staatsregierung ein Soforthilfeprogramm ("Härtefallfonds Corona") einrichten, das sich an Betriebe richtet, die von der Coronakrise besonders geschädigt wurden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit jeweils weniger als 250 Mitarbeitern, entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro sowie mit einer Betriebsstätte in Bayern.

Die Höhe der Soforthilfe soll gestaffelt nach Betriebsgröße zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro betragen.

Weitere Informationen zur Förderung und ein Antragsformular sollen in Kürze zur Verfügung stellen.

Quelle:

Die Website des Bayerischen Staatsministeriums bietet aktuelle Beiträge und Informationen aus den Bereichen Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

09/12/2015

Wie viel Weihnachtsdekoration dürfen Mieter anbringen? | Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

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