06/05/2026
In dem zweiten Teil unserer Reihe im Podcast werfen Mirjam Spies und ich einen genaueren Blick darauf, wie gut Betroffene tatsächlich vor sexueller Belästigung geschützt sind. Laut einer Rechtsanalyse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind Männer und Frauen jedoch nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen vor sexueller Belästigung geschützt. Ausserhalb des Arbeitsrechts greift das einschlägige "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) jedoch gar nicht. Laut der Analyse ist Deutschland damit Schlusslicht in Europa. Kein einziges Land - ausser Deutschland- verbietet sexuelle Belästigung nur im Arbeitsleben.
Aber ist wenigstens der Schutz im Arbeitsleben umfassend? Wir würden gerne mit "Ja" antworten. Doch dem ist nicht so. Viele Betroffene entscheiden sich gerade auch deshalb gegen konkretes Handeln. Wir zeigen, an welche Stellen man sich wenden kann und zu was der Arbeitgeber verpflichtet ist.
Der Link zur Folge:
https://lnkd.in/ddPB_r3X