Dr. iur. Anette Oberhauser

Dr. iur. Anette Oberhauser Tiermedizinrecht dient dem Tier, Verbraucher, Dienstleister, Futterhersteller, Tierheilpraktiker und der Naturheilkunde an sich

Tiermedizinrecht ist sehr vielfältig. Auf dieser Seite werde ich von Zeit zu Zeit spannende Urteile und sonstige Informationen aus dem Tier-Medizinrecht bereitstellen. Als Fachanwältin für Medizinrecht (Menschen) komme ich auch mit Fragen in Berührung, die mich persönlich, seit ich eigene Katzen habe, sehr beschäftigt haben. Zum Beispiel: Woran erkenne ich einen guten Tierheilpraktiker? Was bedeut

et es für Katzenfutter, dass der EU Gesetzgeber neue Verbraucherschutzregeln seit dem 1.1.2015 geschaffen hat? Wie darf man für Tierprodukte werben? Warum muss Tierspielzeug sicher und unbedenklich sein? Warum darf man keine Wirkversprechen machen, wie z.B. 'Bernsteinketten gegen Zecken'? Brauche ich für Tierkommunikation einen Gewerbeschein? Wie gehe ich mit dem Finanzamt um? Ab wann wird es als Unternehmen anerkannt wenn ich mich beruflich um Tiere kümmere? Nicht zu vergessen Mietrecht, Schadensrecht, und vieles andere mehr, zu dem mich meine Katzen animiert haben.

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