KSR Rechtsanwaltskanzlei

KSR Rechtsanwaltskanzlei Strategische Rechtsberatung und Vertretung
20+ Jahre Erfahrung, ausgezeichneter Service und hohe Fachkompetenz! Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a.

Anlegerschutz, Anwaltshaftung, Bank- und Kapitalmarktrecht, IT-Recht und Datenschutz, Erbrecht, Versicherungsrecht, Bau- und Architektenrecht. Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Nürnberg. Rechtsanwaltskanzlei für Anwaltshaftung, Erbrecht, Versicherungsrecht und Immobilienrecht aus Nürnberg. Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlan

dweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten. Wir sind spezialisiert auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

  AG Investieren in  : FMA-Anordnung gegen die TGI AG - fachanwaltliche Vertretung -   der  Mit der Anordnung der Finanz...
01/06/2026

AG Investieren in : FMA-Anordnung gegen die TGI AG - fachanwaltliche Vertretung - der

Mit der Anordnung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) steht ein Geschäftsmodell auf dem Prüfstand, das formal als Goldkauf präsentiert wird, wirtschaftlich aber wie eine verzinste Geldanlage funktionieren kann. Die FMA geht nach ihrer Mitteilung davon aus, dass die TGI AG mit den Produkten „ Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ faktisch ein Einlagengeschäft betreibt, ohne über die erforderliche aufsichtsrechtliche Bewilligung zu verfügen.

Was bedeutet die FMA-Anordnung für Anleger?

Für Anleger bedeutet die FMA-Anordnung zunächst, dass die betroffenen Produkte nicht mehr vertrieben oder öffentlich angeboten werden dürfen. Bestehende Verträge werden damit jedoch nicht automatisch nichtig oder aufgehoben. Wer aber noch auf die Lieferung von wartet oder wer Verträge mit Bonus-, Zins- oder Rabattkomponenten abgeschlossen hat, muss damit rechnen, dass sich an der Abwicklung etwas ändert oder Verzögerungen auftreten. In solchen Konstellationen stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang zivilrechtliche Ansprüche auf Rückabwicklung oder Schadensersatz bestehen.

Die Anordnung der gegen Produkte der zeigt, wie schmal der Grat zwischen vermeintlich sicherem Goldkauf und erlaubnispflichtiger Bankanlage sein kann. In vielen Fällen lassen sich vertragliche und weitere Ansprüche prüfen, etwa wegen fehlerhafter Beratung, irreführender Produktgestaltung oder Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben.

Wenn Sie in Produkte der AG oder vergleichbare investiert haben, klären wir mit Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch die Erfolgsaussichten und sinnvollen nächsten Schritte. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Position bestmöglich absichern zu können und Ihre Risiken begrenzen zu lassen.

Die ⚖️Fachanwaltskanzlei für Bank- und vertritt bereits zahlreiche geschädigte Mandanten, die in die investiert haben. Wir sind bestens vertraut mit den Argumenten der Gegenseite und der aktuellen Rechtsprechung und stehen Ihnen gerne für eine individuelle rechtliche Prüfung ihres Anliegens und Vertretung für betroffene Kapitalanleger und Investoren zur Verfügung. In vielen Konstellationen spielt der zeitliche Ablauf eine zentrale Rolle, etwa im Hinblick auf Ausschluss- und Verjährungsfristen, sodass zügiges Handeln ratsam ist.














    Infrastructure ( ) AG, KSR-Urteil, RA Siegfried ReuleinMit Urteil vom 21.05.2026 (Az.: 10 O4195/25) hat das Landgeri...
26/05/2026

Infrastructure ( ) AG, KSR-Urteil, RA Siegfried Reulein

Mit Urteil vom 21.05.2026 (Az.: 10 O4195/25) hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure (Liechtenstein) AG zur Zahlung verurteilt.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 200.000,00 nebst Zinsen hieraus von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2025 zu zahlen gegen Aushändigung von 200 Anteilen an der Anleihe “Thomas Lloyd Green Growth Bond 20/29“ ISIN: LI0560391513, der Lloyd Cleantech Infrastructure ( ) AG.

Es handelt sich um eine für Anleger der Infrastructure wichtige Entscheidung, die inhaltlich auch überzeugt.

Anleger, die ihre gekündigt haben und bereits auf ihr Geld warten, wird daher geraten, möglichst zeitnah eine Klage auf Rückzahlung gegen die Anlagegesellschaft einzureichen, auch wenn diese ihren Sitz in hat.

Es ist wichtig, zeitnah zu handeln, da verjähren können.

Die Betroffenen Anleger sollten bei Problemen mit ihren nicht mehr zögern, in der Hoffnung auf eine Besserung der wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Fonds.

Die ⚖️Rechtsanwaltskanzlei KSR hat bereits mehrere hundert geschädigte Mandanten gegen ThomasLloyd-Gruppe und Anlagevermittler erfolgreich vertreten und Urteile zugunsten geschädigter ThomasLloyd-Anleger erstritten, bietet Ersteinschätzungen sowie anwaltliche Unterstützung an.


&CoKG



(CTIH)









































 :   AG - Welche Schritte für betroffene Anleger sinnvoll sind -   und  Die Finanzaufsicht Bafin hat der TGI AG am 18.04...
23/05/2026

: AG - Welche Schritte für betroffene Anleger sinnvoll sind - und

Die Finanzaufsicht Bafin hat der TGI AG am 18.04.2026 das öffentliche Angebot der Vermögensanlagen mit den Bezeichnungen „Customer Basic 2 %“ und „Customer Basic 2 % + Treuerabatt“ wegen Verstoßes gegen das untersagt. Es handelt sich um Anlagen, bei denen für die zeitweise Überlassung von Geld eine Verzinsung sowie die Herausgabe von Gold gewährt wird. Die TGI AG darf diese Vermögensanlagen nicht zum Erwerb in Deutschland anbieten. Die Untersagung ist aber sofort vollziehbar.

Die Untersagung nach § 18 VermAnlG richtet sich in erster Linie gegen das öffentliche Angebot, also gegen Werbung und Vertrieb der . Für zukünftige Anleger bedeutet dies, dass die fraglichen Produkte nicht mehr rechtmäßig im deutschen Markt angeboten werden dürfen, solange die Untersagung gilt. Bereits bestehende Verträge werden durch eine solche aufsichtsrechtliche Maßnahme nicht automatisch unwirksam, sie bleiben zivilrechtlich grundsätzlich bestehen. Gleichwohl können sich aus Prospektverstößen oder anderen Pflichtverletzungen - oder Rückabwicklungsansprüche ergeben, die im Einzelfall zu prüfen sind.

Für , die bereits investiert haben, stellt sich daher berechtigte Frage, ob und wie die Verträge beendet werden können und ob ein Vorgehen gegen , oder in Betracht kommt.

Wenn Sie in der investiert haben, kommen unterschiedliche rechtliche Instrumente und Mittel in Betracht: vom Widerruf eines Vertrages über eine ordentliche oder außerordentliche bis hin zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. In vielen Konstellationen spielt der zeitliche Ablauf eine zentrale Rolle, etwa im Hinblick auf Ausschluss- und , sodass zügiges Handeln ratsam ist.












 : Cleantech Infrastruktur GmbH -  Wegweisendes Urteil OLG Frankfurt am Main - Erfolge für KapitalanlegerMit Urteil vom ...
20/05/2026

: Cleantech Infrastruktur GmbH - Wegweisendes Urteil OLG Frankfurt am Main - Erfolge für Kapitalanleger

Mit Urteil vom 18.05.2026 (Az.: 17 U 146/24 ) hat das OLG Frankfurt am Main die Cleantech Infrastruktur GmbH zur Zahlung von EUR 600.000,00 nebst Zinsen an einen Anleger verurteilt.

Der von der KSR, Nürnberg, vertretene Anleger hat mehrere nachrangige bei der Cleantech Infrastruktur GmbH abgeschlossen.
Nach Kündigung der Verträge blieben die Rückzahlung der Anlagebeträge ebenso wie zuvor Zinszahlungen aus. Nachdem die Cleantech Infrastruktur GmbH fortgesetzt eine Zahlung verweigerte und dies mit dem vereinbarten qualifizierten Nachrang und einer drohenden Insolvenz bei Rückzahlung der Geldanlagen begründete, musste Klage zum OLG Frankfurt am Main erhoben werden, um die Ansprüche des Anlegers durchzusetzen.

Diesen Einwendungen, welche die Gesellschaft auch im gerichtlichen Rechtsstreit vorgetragen hat, hat das OLG Frankfurt am Main keine Folge geleistet. Vielmehr ist es der Argumentation von Rechtsanwalt Siegfried Reulein gefolgt.

Es handelt sich um eine für Anleger der Infrastruktur GmbH wichtige Entscheidung, die inhaltlich auch überzeugt.

Das vorläufige der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (TL CTIH) besteht fort

Geschäftsführer Michael Sieg hat nun einen Teil seiner Entscheidungsbefugnisse zurückerlangt. Für die Anleger der Cleantech Infrastructure Holding GmbH können wir folgende Schlussfolgerungen daraus ableiten: Unterbrochene Gerichtsverfahren gegen die Holding können aufgrund der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen nach §240 Satz 2 ZPO wieder fortgesetzt werden.

Anleger, die über an der „ThomasLloyd-Gruppe“ abgeschlossen haben sollten durch einen auf dem Gebiet des spezialisierten prüfen lassen, ob auch sie von ihrem Anlagevermittler falsch oder unvollständig über die Risiken aufgeklärt worden sind und Ihnen daher zustehen können. Die Erfahrung aus zahllosen Gesprächen mit Anlegern von „ThomasLloyd“ zeigt, dass der weit überwiegende Teil der Anleger über die Risiken im Unklaren gelassen worden ist. Daher bestehen vorbehaltlich einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls gute Erfolgschancen für ein Vorgehen gegen bzw. Anlageberater.

&CoKG



(CTIH)









































18/05/2026

(SGT) - für Bank- und unterstützt betroffene Anleger

Die Swiss Treuhand AG (SGT) aus Zug bot Anlegern Investments in physisches mit Sammelverwahrung in vermeintlichen Hochsicherheitslagern (Schweizer Zollfreilager) an. Damit wurde ein Eindruck vermittelt und es wurde dahingehend sogar suggeriert, dass diese Form der Kapitalanlage eine besonders sichere Anlage darstellen sollte.

Rückblick - Auflösung Swiss Gold Treuhand - Handlungsempfehlung für Betroffene

In den Jahren vor dem Konkurs der SGT waren verschiedene Treuhänder für die SGT AG tätig.

Fachanwalt für Bank - und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein rät den Betroffenen weder auf Teile des Rückzahlungsanspruches zu verzichten (Nachlassvertrag) noch vorschnell einen neuen Vertrag bei der SGB Vault AG zu unterschreiben. Dagegen rät Rechtsanwalt/Fachanwalt Siegfried Reulein den Betroffenen, die Geltendmachung der Ansprüche im Nachlassverfahren prüfen zu lassen, auch mögliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen sollten geprüft werden.

Urteil gegen -Treuhänder

Der Treuhänder wurde von dem Kläger zur Erstattung der Einzahlungen Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus dem Goldkaufvertrag aufgefordert, was dieser ablehnte.

Das Landgericht hat den Treuhänder zur Erstattung des kompletten Kaufpreises zuzüglich der Vermittlungsgebühr verurteilt. Des Weiteren muss der Treuhänder die Kosten des Verfahrens tragen. Das Landgericht sah die Pflichtverletzung des Treuhänders für erwiesen an, die so zu dem Schaden bei dem Anleger führte.

können entstehen, wenn Anlageberater und Vermittler diese Aufklärungspflicht verletzen, Risiken verschweigen oder verharmlosen. Zudem ist eine Aufklärung über die mangelnde Eignung dieser Anlagen als Altersvorsorge und die Nichtinformation über anfallende Provisionen ein Verstoß gegen die Beratungspflicht.

Anleger könnten deshalb auch wegen fehlerhafter Anlagevermittlung geltend machen, falls sie nicht angemessen über die Risiken der Investition in die Edelmetalle Swiss Gold Treuhand AG (SGT) aufgeklärt wurden.

Die für Bank- und vertritt bereits zahlreiche geschädigte Mandanten, die in die Edelmetalle Swiss Gold Treuhand AG (SGT) investiert haben. Wir sind bestens vertraut mit den Argumenten der Gegenseite und der aktuellen Rechtsprechung und stehen Ihnen gerne für eine individuelle rechtliche Prüfung ihres Anliegens und Vertretung für betroffene Kapitalanleger und Investoren zur Verfügung.


# (SGT)

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08/05/2026

: ThomasLloyd Gesellschaften - Cleantech-Fonds - Erfolgschancen gegen

Im 18 IN6/26 über das Vermögen der Cleantech Infrastructure Holding GmbH (AG Osnabrück, HRB 210568), Nordholter Straße 1,49838 Langen, vertreten durch Michael Sieg (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 20.02.2026 über die Anordnung von am 29.04.2026 aufgehoben. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Die wurden aufgehoben: Die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft ist nicht mehr vollständig eingeschränkt.

Das vorläufige der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (TL CTIH) besteht fort.

Geschäftsführer Michael Sieg hat nun einen Teil seiner Entscheidungsbefugnisse zurückerlangt.

Für die Anleger der Cleantech Infrastructure Holding GmbH können wir folgende Schlussfolgerungen daraus ableiten: Unterbrochene Gerichtsverfahren gegen die Holding können aufgrund der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen nach §240 Satz 2 ZPO wieder fortgesetzt werden.

Gesellschaften, die von der Insolvenz nicht betroffen sind:

✔️ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Liechtenstein AG

✔️Cleantech Infrastruktur mbH & Co. KG

✔️Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG

✔️Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG

✔️Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG

Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Rechtsanwaltskanzlei KSR erwirkt ein neues Urteil

Das Landgericht München I gelangt in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass der Anlagevermittler den von Rechtsanwalt und Fachanwalt Siegfried Reulein, Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Nürnberg, vertretene Anlegerin nicht zutreffend über die Risiken der ihr vermittelten Kommanditbeteiligungen an der 5. Cleantech, ThomasLloyd Climate Solutions GmbH aufgeklärt hat.

Sie möchten Ihre Möglichkeiten auf und Rückabwicklung Ihrer Beteiligung erfahren?

Melden Sie sich telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir nehmen uns gerne Ihres rechtlichen Anliegens an und freuen uns Ihnen zu helfen.

&CoKG

(CTIH)




















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  Cleantech Infrastructure Holding GmbH: Fortsetzung der   gegen die HoldingIm   18 IN6/26 über das Vermögen der ThomasL...
29/04/2026

Cleantech Infrastructure Holding GmbH: Fortsetzung der gegen die Holding
Im 18 IN6/26 über das Vermögen der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (AG Osnabrück, HRB 210568), Nordholter Straße 1,49838 Langen, vertreten durch Michael Sieg (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 20.02.2026 über die Anordnung von am 29.04.2026 aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Die Sicherungsmaßnahmen wurden aufgehoben: Die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft ist nicht mehr vollständig eingeschränkt. Das vorläufige der Cleantech Infrastructure Holding GmbH (TL CTIH) besteht fort.

Geschäftsführer Michael Sieg hat nun einen Teil seiner Entscheidungsbefugnisse zurückerlangt. Für die Anleger der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH können wir folgende Schlussfolgerungen ableiten: Unterbrochene Gerichtsverfahren gegen die Holding können aufgrund der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen nach §240 Satz 2 ZPO wieder fortgesetzt werden.

Die Erfahrung aus zahllosen Gesprächen mit Anlegern von „ThomasLloyd“ zeigt, dass der weit überwiegende Teil der Anleger über die Risiken im Unklaren gelassen worden ist. Daher bestehen vorbehaltlich einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls gute Erfolgschancen für ein Vorgehen gegen Anlagevermittler bzw. Anlageberater.

&CoKG



(CTIH)











































Offene   unter Druck -   für Anleger prüfen lassenTausende von Anlegern haben in letzter Zeit erfahren müssen, dass die ...
22/04/2026

Offene unter Druck - für Anleger prüfen lassen
Tausende von Anlegern haben in letzter Zeit erfahren müssen, dass die ihnen von ihren als sicher und risikolos empfohlenen offenen Immobilienfonds in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Unzählige dieser mussten in Vergangenheit zunächst aufgrund geringer Liquidität die Rücknahme der Anteilsscheine aussetzen oder „schließen“ und sich sodann in die Abwicklung begeben. Während dieser sollen die verkauft und die Erlöse hieraus verteilt werden. Oftmals erfolgt dies sehr schleppend und Anleger befürchten daher, dass sie entgegen der vielerorts gemachten Versprechungen erleiden werden.

Anleger, die sich mit dieser Ungewissheit nicht abfinden wollen und gegen die Anlagevermittlern gelten machen, treffen immer häufiger in letzter Zeit auf positive Resonanz bei Gerichten.
Schadensersatzansprüche für Anleger UBS (D) Euroinvest Immobilien und UniImmo Wohnen ZBI können entstehen:

✔️wenn bei der Beratung, Vermittlung oder im Prospekt Fehler vorlagen, insbesondere wenn Risiken wie Abwertungen und Verluste nicht offengelegt wurden

✔️Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein weist darauf hin, dass der aktuelle Anteilspreis des Uniimmo: Wohnen ZBI deutlich unter dem von der Kapitalverwaltungsgesellschaft bewerteten liegt, wodurch Anleger bei einem schnellen Verkauf ihrer Anteile möglicherweise einen Verlust erleiden können, insbesondere nach dem Kursrutsch im Jahr 2024.

✔️Bei einer ordnungsgemäßen müssen Anleger über alle Risiken – auch die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme – aufgeklärt werden. Auch nach einer der Beteiligungen können noch Ansprüche bestehen.

✔️Ob einzelner Anleger solche Ansprüche erfolgreich verfolgen kann, bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt.

   : neues Urteil - Kommanditbeteiligungen an der 5. Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG -  , Rechtsanwalts...
17/04/2026

: neues Urteil - Kommanditbeteiligungen an der 5. Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG - , Rechtsanwaltskanzlei KSR neues Urteil

Das Landgericht München I (AZ: 22 O9476/25) gelangt in seiner Entscheidung vom 16.04.2026 zu dem Ergebnis, dass der den von Rechtsanwalt und Fachanwalt Siegfried Reulein, Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Nürnberg, vertretene Anlegerin nicht zutreffend über die Risiken der ihr vermittelten an der 5. Cleantech, ThomasLloyd Climate Solutions GmbH aufgeklärt hat.

In seinem Urteil stellte das Landgericht München I fest, dass der Vermittler die KLägerin unzutreffend aufgeklärt hat und die Funktionsweise und den Charakter der Geldanlage falsch dargestellt hat.

Es hat den Anlagevermittler nun zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von EUR 83.424 sowie zur Freistellung der Anlegerin von allen weiteren Verpflichtungen aus dem Beteiligungsverhältnis verurteilt.

Anleger, die über an Unternehmen der „ThomasLloyd-Gruppe“ abgeschlossen haben sollten durch einen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts prüfen lassen, ob auch sie von ihrem Anlagevermittler falsch oder unvollständig über die Risiken aufgeklärt worden sind und Ihnen daher Schadensersatzansprüche zustehen können.

Die Erfahrung aus zahllosen Gesprächen mit Anlegern von „ThomasLloyd“ zeigt, dass der weit überwiegende Teil der Anleger über die Risiken im Unklaren gelassen worden ist. Daher bestehen vorbehaltlich einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls gute Erfolgschancen für ein Vorgehen gegen Anlagevermittler bzw. Anlageberater.

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  (D) Euroinvest Immobilien unter DruckOffene Immobilienfonds stehen aktuell aufgrund von signifikanten Abwertungen und ...
07/04/2026

(D) Euroinvest Immobilien unter Druck

Offene Immobilienfonds stehen aktuell aufgrund von signifikanten Abwertungen und aktuellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt unter Druck.

Betroffene Fonds umfassen nicht nur Wohnen von Union Investment mit einer Abwertung von rund 17 Prozent im Sommer 2024 und den Leading Cities Invest von Kanam Grund mit mehrfachen Abwertungen seit Dezember 2023, die insgesamt etwa 28 Prozent betragen. Darüber hinaus liegen bei vielen die Börsenpreise aktuell unter den Anteilspreisen der Fondsgesellschaft. Es deutet auf mögliche weitere Abwertungen der betroffenen offenen Immobilienfonds hin.

Aktuell steht auch (D) Euroinvest Immobilien auch unter Druck. Der nimmt keine Fondsanteile mehr zurück. Der Fonds verfügt über rund 420 Millionen Euro und gilt als eher kleiner offener Immobilienfonds.

UBS hat beim offenen Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien sowohl die Rücknahme als auch die Ausgabe neuer Anteile ausgesetzt (ISIN: DE0009772616 / WKN: 977261). Es fehlt aktuell an kurzfristig verfügbarer Liquidität, um Rückgaben zu bedienen und zugleich den laufenden Betrieb des Sondervermögens sicherzustellen. Die Immobilienverkäufe zur Liquiditätsbeschaffung sind langwierig und in der aktuellen Marktlage nur mit Preisrisiken möglich.

Konsequenzen für Anleger und Investoren

Das investierte Kapital ist über die Fondsgesellschaft vorerst nicht verfügbar. Eine angeordnete Aussetzung kann bis zu 36 Monate dauern.

Bereits im Regelbetrieb bestehen Wartefristen (12 Monate bei Rückgabe, für Neuanleger ist mit bis zu 24 Monaten als Wartezeit zu rechnen ).

Steigende Zinsen, attraktivere Anlagealternativen und höhere Finanzierungskosten belasten die Immobiliengesellschaften weiterhin zunehmend. Zusätzlich drücken strukturelle Trends wie Homeoffice und Online-Handel die Werte von Büro- und Gewerbeimmobilien nach unten.

Verschiedene Gerichte haben bereits Anlegern Schadenersatz zugesprochen, wenn sie nicht angemessen über die Risiken ihrer Investition aufgeklärt wurden.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI sein Risiko in der Vergangenheit nicht korrekt bewertet hat.

Trotz der Angabe eines niedrigen Risikoindikators von 2 oder 3 und der Empfehlung als sichere Anlage durch Volks- und Raiffeisenbanken, hat das Gericht festgestellt, dass die tatsächliche Volatilität des Fonds viel höher war.

Ein Hauptkritikpunkt war die irreführende Risikoeinschätzung, die durch eine plötzliche Abwertung um fast 17 % im Sommer 2024 offensichtlich wurde.

Zudem wurde keine tägliche Neubewertung des Fonds auf Basis des tatsächlichen Nettoinventarwerts vorgenommen, sondern lediglich eine Prognose verwendet.

Dieses Urteil könnte signifikante Auswirkungen auch auf andere offene Immobilienfonds haben, die ähnliche Praktiken anwenden.

Signalwirkung für andere offene Immobilienfonds

Dem Urteil zufolge ist der Gesamtrisikoindikator, der die Stufen 1 (niedrigste Risiko) bis Stufe 7 (höchste Risiko) aufweist, soll die MRM-Klasse 6 (Marktrisiko-Wert-Klasse), unabhängig von der Bewertung der Kreditrisikoklasse (CRM-Klasse, Kreditrisiko-Wert-Klasse) angegeben werden, wenn die Preise bei einem Immobilienfonds nicht mindestens monatlich bewertet werden.

Diese Entscheidung vom Landgericht Nürnberg-Fürth am 21.02.2025 könnte prägend für die Risikobewertung anderer offener Immobilienfonds sein.

Das Urteil bietet betroffenen Investoren eine klare Basis für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

In Bezug auf offene konnten geschädigte Anleger bereits vielfach erfolgreich solche Ansprüche durchsetzen.

für Anleger UBS (D) Euroinvest Immobilien und UniImmo Wohnen ZBI können entstehen

✔️wenn bei der Beratung, Vermittlung oder im Prospekt Fehler vorlagen, insbesondere wenn Risiken wie Abwertungen und Verluste nicht offengelegt wurden

✔️Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bank- und Siegfried Reulein weist darauf hin, dass der aktuelle Anteilspreis des Uniimmo: Wohnen ZBI deutlich unter dem von der Kapitalverwaltungsgesellschaft bewerteten liegt, wodurch Anleger bei einem schnellen Verkauf ihrer Anteile möglicherweise einen Verlust erleiden können, insbesondere nach dem Kursrutsch im Jahr 2024

✔️Bei einer ordnungsgemäßen müssen Anleger über alle Risiken – auch die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme – aufgeklärt werden. Auch nach einer Kündigung der Beteiligungen können noch Ansprüche bestehen

✔️Ob einzelner Anleger solche erfolgreich verfolgen kann, bedarf einer Prüfung des Einzelfalls, beispielsweise durch einen im Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt

✔️Es ist wichtig, zeitnah zu handeln, da verjähren können.

Unsere Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrechti KSR ist seit über 20 Jahren auf die Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern im Vorgehen gegen fehlerhafte Anlageberatung spezialisiert und bietet bundesweite Vertretung an. Wir sind bestens vertraut mit den Argumenten der Gegenseite und der aktuellen Rechtsprechung und stehen Ihnen gerne für eine Ersteinschätzung zur Verfügung.

















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