Rechtsanwalt & Notar Michael Berger

Rechtsanwalt & Notar Michael Berger Rechtsanwalt und Notar - Kanzlei in Norderstedt tätig im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht

Heute ist uns das Bundesgesetzblatt Teil 1 vom 19. Oktober 2023 zugegangen. Es enthält auf 26 Seiten das Gesetz zur Ände...
19/10/2023

Heute ist uns das Bundesgesetzblatt Teil 1 vom 19. Oktober 2023 zugegangen.

Es enthält auf 26 Seiten das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung :)

Endlich mal wieder ein klares und leicht verständliches Gesetz, was die Akzeptanz sicherlich nicht nur bei uns Juristen fördert.
Gesetzgebung, wie sie sein sollte!

Wer Langeweile verspürt oder einen gewissen Hang zur Selbstgeißelung kann sich den Text über den nachfolgenden Link aufrufen:

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/280/VO.html?nn=55638

Hier noch ein kleiner Auszug aus der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes:

§ 3 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa)
Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 4a eingefügt:
„4a.
„blauer Wasserstoff“ Wasserstoff, der durch Reformation oder Pyrolyse aus Erdgas hergestellt wird und der den nach Maßgabe der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 der Kommission vom 4. Juni 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet (ABl. L 442 vom 9.12.2021, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 (ABl. L 188 vom 15.7.2022, S. 1) geändert worden ist, geltenden technischen Bewertungskriterien zum Nachweis des wesentlichen Beitrags zum Klimaschutz genügt; in Bezug auf die Verringerung von Treibhausgasemissionen (THG- Emissionen) muss danach der Mindestschwellenwert für die Einsparung der Lebenszyklus-THG- Emissionen von 73,4 Prozent gegenüber einem Vergleichswert für fossile Brennstoffe erreicht werden; gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomieverordnung) ist diese Verringerung gegenüber einem Vergleichswert von 94 Gramm Kohlendioxidäquivalent pro Megajoule nachzuweisen, indem das entstehende Kohlendioxid abgeschieden und gespeichert oder in Produkten dauerhaft gebunden wird; für die Erfüllung der Nachweispflicht für die dauerhafte Speicherung oder Bindung des Kohlendioxids gelten die Vorgaben gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 der Kommission vom 19. Dezember 2018 über die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 601/2012 der Kommission (ABl. L 334 vom 31.12.2018, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 (ABl. L 442 vom 9.12.2021, S. 1) geändert worden ist, oder entsprechende EU-Vorgaben; die Einsparungen bei den Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen werden nach der in Artikel 28 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82; L 139 vom 18.5.2022, S. 1) genannten Methode oder alternativ gemäß DIN EN ISO 14067:2018 (119)*oder DIN EN ISO 14064-1:2018 (120)*berechnet; soweit die Europäische Union in einem anderen verbindlichen Rechtsakt für die Herstellung von blauem Wasserstoff für die im Rahmen dieses Gesetzes einschlägigen Einsatzfelder andere Nachhaltigkeitsanforderungen vorgibt, sind diese anzuwenden,“.

Anhand des Hashwerts (MD5) kann die Integrität des Downloads überprüft werden. Die hier angezeigte Hash-Prüfsumme muss mit der der heruntergeladenen Datei übereinstimmen.

17/08/2023

Wir haben nicht nur tolle Neuigkeiten sondern gleichzeitig mehr Plätze für euch bei unserem ersten Opern-Slam der neuen Spielzeit! 🎉

Schaut mal bei unserer Website und ergattert euch die neuen Plätze in unserer Tribünenloge 😍

16/08/2023

Rien ne va plus! 🎭 😍

Violetta lädt euch in ihren Spielsalon ein! Hier trifft sich die feine Gesellschaft, auch der junge Alfredo ist unter den Gästen. Er liebt die Liebe und das Spiel, geht auf volles Risiko und träumt vom großen Geld. Violetta und Alfredo verlieben sich, doch die Liebe steht unter keinem guten Stern... 💸

Der Saal des Opernlofts wird hier zum großen Casino. An den Spieltischen kann das eigene Glück herausgefordert werden. 😱

Sollte das Spiel mit dem Glück euch doch nicht ganz geheuer sein, könnt ihr das bunte Treiben aber auch entspannt von der Tribüne aus beobachten.

22/06/2023

Das Hamburg Journal vom NDR hat diesen tollen Beitrag über unsere Jubiläumsgala gedreht! 🎬 🎥

Schaut ihn euch unbedingt an auf www.ndr.de! 😍

14/06/2023

Du hast Lust einen spannenden und abwechslungsreichen Job zu erlernen? 😍

Dann bist du bei uns genau richtig! Denn das Opernloft sucht zum 1. September ein*e duale*n Student*in im Eventmanagement. 📚

Neben den hauseigenen Opernproduktionen vermieten wir unsere Location für Firmenevents, Weihnachtsfeiern oder Sommerfeste, Roadshows oder Tagungen. Diese werden von dir und deinen Kolleg*innen individuell auf die Wünsche unserer Kund*innen abgestimmt und gerne mit einem Hauch von Kultur kombiniert - was lockert eine lange Tagung so gut auf, wie eine kleine Opern-Einlage? 🎶 💃

Schon während des dualen Studiums bekommt ihr die Möglichkeit kreativ und eigenständig zu Arbeiten. Ihr lernt Verantwortung zu übernehmen und Veranstaltungen selbständig zu organisieren und durchzuführen! 💪

🔎 Weitere Informationen zu euren Aufgaben und zur Bewerbung findet ihr auf unserer Website unter "Arbeiten im Opernloft"!

Foto ©Stefan Karstens

30/05/2023
25/02/2023
15/01/2023

31/12/2022

Danke!
An dieser Stelle möchten wir Danke sagen, an Euch und Eure Unterstützung in diesem letzten Jahr. Das war bei weitem kein “normales” Jahr und wir alle hatten ordentlich zu kämpfen, Corona, Krieg, steigende Energie- und Lebenserhaltungskosten, all das hat uns alle getroffen. Doch wir machen weiter, für Euch, für uns, für unsere Kinder und das Klima. Wir müssen einfach dranbleiben und wir glauben fest daran etwas verändern zu können. Aber das schaffen wir nur mit Euch und eurem regelmäßigen Einkauf und unsere Stammkund*innen haben uns jeden Tag gezeigt, dass es geht, dass es richtig ist.
Danke, dass ihr in unseren Laden kommt, danke, dass Ihr uns unterstützt! Zusammen sind wir stark!
Eure Kathrin und Nadia

27/12/2022

Adresse

Ulzburger Straße 201
Norderstedt
22850

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