14/08/2026
St. Bernhard-Hospital Brake – viele offene Fragen nach der angekündigten Schließung
Die Entwicklungen rund um das St. Bernhard-Hospital in Brake bewegen derzeit die gesamte Wesermarsch.
Nach dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung steht fest, dass der Krankenhausbetrieb nicht dauerhaft fortgeführt werden soll. Für die Beschäftigten bedeutet diese Entwicklung einen erheblichen Einschnitt – beruflich, wirtschaftlich und persönlich.
Gleichzeitig zeigt sich, dass die rechtliche Aufarbeitung der Vorgänge komplex ist. Neben den unmittelbaren Folgen der ausgesprochenen Kündigungen stellen sich Fragen aus dem Arbeits- und Insolvenzrecht sowie – aufgrund der kirchlichen Trägerschaft – Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts.
Auch die zeitliche Entwicklung des Eigenverwaltungsverfahrens und die Kommunikation zur wirtschaftlichen Zukunft des Krankenhauses werden dabei rechtlich einzuordnen sein.
Unsere Kanzlei verfolgt die weitere Entwicklung daher sehr aufmerksam. Rechtsanwalt Leonard Krippner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, befasst sich insbesondere mit den arbeitsrechtlichen Folgen der Schließung.
Dabei gilt: Die Situation jeder einzelnen Arbeitnehmerin und jedes einzelnen Arbeitnehmers muss individuell betrachtet werden. Ob und welche Ansprüche bestehen und welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind, hängt vom jeweiligen Arbeitsverhältnis und den konkreten Umständen ab.
Ein wichtiger Hinweis für Beschäftigte, die bereits eine Kündigung erhalten haben:
Unabhängig von allen weiteren Entwicklungen läuft für eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich eine gesetzliche Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung.
Bei Kündigungen, die Ende Juli zugestellt worden sind, kann diese Frist bereits im Laufe der kommenden Woche ablaufen.
Wer prüfen lassen möchte, ob gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben werden soll, sollte diese Frist daher unbedingt im Blick behalten.
Da für eine ordnungsgemäße Prüfung und gegebenenfalls fristgerechte Klageeinreichung noch ausreichend Bearbeitungszeit verbleiben muss, können wir neue Anfragen zu den aktuell laufenden Kündigungsschutzfristen nur noch bis Montag, den 17. August 2026, entgegennehmen.
Eine Kontaktaufnahme ist unkompliziert per E-Mail möglich, sollte aber möglichst bereits das Kündigungsschreiben, das Datum des Zugangs, den Arbeitsvertrag und – soweit vorhanden – die Daten der Rechtsschutzversicherung beinhalten.
Bilder: Yannick We