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29/09/2026
106 Tage bis Weihnachten. 🎄Unsere neuen Kollegen haben offenbar beschlossen, nichts dem Zufall zu überlassen.Für Weihnac...
09/09/2026

106 Tage bis Weihnachten. 🎄
Unsere neuen Kollegen haben offenbar beschlossen, nichts dem Zufall zu überlassen.

Für Weihnachten vielleicht ein bisschen früh.
Gut vorbereitet zu sein, entspricht allerdings ganz unserer Einstellung. 😊

VERSTÄRKUNG GESUCHTFür unsere Kanzlei in Neuwied suchen wir eine/nMitarbeiter/in (m/w/d) für unser Kanzleibüroin Teilzei...
22/08/2026

VERSTÄRKUNG GESUCHT

Für unsere Kanzlei in Neuwied suchen wir eine/n

Mitarbeiter/in (m/w/d) für unser Kanzleibüro
in Teilzeit oder Vollzeit.

Sie verfügen über eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r (m/w/d)? Umso besser.

Eine entsprechende Ausbildung ist jedoch keine Voraussetzung. Wenn Sie organisiert, zuverlässig und freundlich sind und Freude daran haben, sich in die Arbeit einer Kanzlei einzuarbeiten, möchten wir Sie genauso gerne kennenlernen.

Wichtig sind uns vor allem:

• Engagement und Eigeninitiative
• ein freundliches und sicheres Auftreten
• Freude am Umgang mit Menschen
• Zuverlässigkeit und Organisationstalent
• grundlegende Kenntnisse in MS Office

Sie erwartet ein abwechslungsreicher Arbeitsplatz in einem netten Team und eine langfristige Perspektive.

Interesse?

Dann senden Sie uns Ihre Bewerbung per E Mail an
[email protected]

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

13/01/2026

20 Jahre Kanzlei – Wir freuen uns auf das, was kommt

Eröffnet wurde die Kanzlei ausgerechnet an einem Freitag, dem 13. – wir nehmen das bis heute als gutes Omen.

Manche Dinge lernt man mit der Zeit:
Dass sich Probleme selten von selbst erledigen. Und dass vieles in der Praxis mit dem Satz beginnt: „Ich habe da nur mal eine kurze Frage …“ (Spoiler: selten bleibt es kurz.)
Und in Unfallsachen fällt zuverlässig ein weiterer Klassiker: „Ich bin doch nicht schuld!“ – worauf wir seit 20 Jahren ziemlich ähnlich reagieren: ruhig bleiben, Unterlagen anfordern, Sachverhalte sortieren – und dann konsequent handeln. Denn zwischen „gefühlt klar“ und „rechtlich durchsetzbar“ liegen manchmal… zwei, drei Schreiben.

Heute feiern wir 20 Jahre Kanzlei.
20 Jahre voller Mandate, Entscheidungen und Gespräche – manchmal sachlich, manchmal emotional, manchmal auch mit dem Gedanken: „Das kann doch nicht wahr sein.“ (Doch. Manchmal kann es das.)
Vor allem aber waren es 20 Jahre, in denen uns eines immer begleitet hat: Ihr Vertrauen.
Dafür bedanken wir uns herzlich – für Ihre Treue, die langjährige Zusammenarbeit und dafür, dass Sie uns Ihre Anliegen anvertraut haben.

Und weil Stillstand keine Option ist, schauen wir nicht nur zurück, sondern vor allem nach vorn: mit Freude, Klarheit und dem Anspruch, auch in Zukunft konsequent an Ihrer Seite zu stehen.

Danke für 20 Jahre Vertrauen.

Weihnachten ist die Zeit für Ruhe, Familie und ein bisschen Durchatmen. Unsere Kanzlei bleibt vom 24.12.25 bis einschlie...
19/12/2025

Weihnachten ist die Zeit für Ruhe, Familie und ein bisschen Durchatmen.
Unsere Kanzlei bleibt vom 24.12.25 bis einschließlich 02.01.26 geschlossen.
Wir wünschen Ihnen fröhliche Feiertage und einen guten, entspannten Start ins neue Jahr!

Ein Beschluss des OLG Karlsruhe zeigt, dass besondere Vorsicht bei der Bedienung eines Touchscreens im Fahrzeug geboten ...
23/09/2024

Ein Beschluss des OLG Karlsruhe zeigt, dass besondere Vorsicht bei der Bedienung eines Touchscreens im Fahrzeug geboten ist.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall befuhr der Betroffene bei starkem Regen eine Bundesstraße. Um ein schnelleres Wischintervall des Scheibenwischers einzustellen, musste er bei seinem Fahrzeug zunächst mehrfach den Berührungsbildschirm (Touchscreen) des Fahrzeugs bedienen. Dabei kam er von der Fahrbahn ab.

Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte den Autofahrer daraufhin in erster Instanz zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem Monat Fahrverbot. Das OLG Karlsruhe bestätigte dies in einem Beschluss (Beschl. v. 27.03.2020 – Az.: 1 Rb 36 Ss 832/19) und wies damit die Rechtsbeschwerde des PKW-Fahrers gegen das Urteil ab.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der fest im Fahrzeug eingebaute Touchscreen ein elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1a S. 1 u. 2 StVO darstelle, dessen Bedienung dem Kraftfahrzeugführer nur unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift gestattet sei, nämlich dann, wenn zur Bedienung und Nutzung des fest im PKW installierten Berührungsbildschirms nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolge oder erforderlich sei.

Wenn die Bedienung des Touchscreens zu einem Unfall führe, sei die Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen jedenfalls zu lang gewesen und stelle einen Verstoß gegen § 23 StVO mit den vom Gericht verhängten Sanktionen dar.

Adresse

Langendorfer Str. 168
Neuwied
56564

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:30
13:30 - 17:30
Dienstag 08:00 - 12:30
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