27/07/2026
BGH stärkt Wohnungseigentümer: Der Einbau eines Klima-Splitgeräts auf dem Balkon darf grundsätzlich nicht verweigert werden. Mögliche Lärmbelästigungen können bei Bedarf auch später rechtlich geprüft werden.
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Ein Wohnungseigentümer darf ein Klimagerät auf seinem Balkon einbauen. Die Hausgemeinschaft müsse das grundsätzlich gestatten, stellte der BGH klar.