16/06/2026
Großes Gewächs wird Gütezeichen 🍇⚖️
Der Bundesrat hat am 12.06.2026 der 13. Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen zugestimmt – mit Maßgaben. Für die Spitze der deutschen Herkunftspyramide ist das ein Systemwechsel.
Das Wichtigste:
• „Erstes Gewächs“ & „Großes Gewächs“ werden zu bundesweiten Gütezeichen (neuer § 30 WeinV).
• Inhaber & Vergabestelle: das neue „Komitee – Klassifikation Erster und Großer Lagen in Deutschland e.V.“ (VDP & DWV).
• Voraussetzung: Wein mit g.U. + objektive Vergabeanforderungen mit Lagenklassifikation.
• Übergang: Altrecht u. a. bis die Prüfungsordnung steht.
Was das für Winzerinnen und Winzer heißt – einfach durch die Slides wischen ➡️
Den ausführlichen Beitrag findet ihr im Blog (Link in Bio): weinrecht-anwalt.de