11/10/2026
Erst am Freitag habe ich wieder mehrere Stunden an einer umfangreichen Unterhaltsberechnung bei einem Selbständigen gesessen.
Dabei ist mir noch einmal bewusst geworden, wie komplex dieser Themenbereich eigentlich ist – und wie viel mehr hinter einer solchen Berechnung steckt, als man zunächst vermutet.
Und genau deshalb dachte ich mir: Darüber muss ich hier unbedingt mal etwas schreiben. ⚖️
Bei Selbständigen kann man nicht einfach den Gewinn aus dem Steuerbescheid übernehmen. Einnahmen, notwendige Ausgaben, Abschreibungen, Investitionen und Kredite müssen genau geprüft werden.
Bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern können außerdem Vergütungen, geldwerte Vorteile und Unternehmensgewinne eine Rolle spielen.
🔎 Entscheidend ist, welches Einkommen unterhaltsrechtlich tatsächlich berücksichtigt werden muss. Dafür braucht es neben familienrechtlichen Kenntnissen auch Erfahrung im Umgang mit Unternehmenszahlen.
⚠️ Deshalb: Augen auf bei der Anwaltswahl!
Nicht jeder Rechtsanwalt beschäftigt sich regelmäßig mit solchen komplexen Fällen. Achtet deshalb darauf, ob euer Anwalt auch Erfahrung mit Selbständigen und Unternehmenszahlen hat.
Das gilt für beide Seiten – unabhängig davon, ob Unterhalt verlangt oder gezahlt werden soll.
💡 Ein hoher Umsatz bedeutet nicht automatisch ein hohes Einkommen. Ein niedriger Gewinn bedeutet nicht automatisch, dass kein Unterhalt gezahlt werden kann.
🤍 Speichert euch den Beitrag, wenn Selbständigkeit oder ein Unternehmen bei eurer Trennung eine Rolle spielt.