07/01/2019
Keine Erholung nach dem Tod - aber Geld! (EuGH, Urt. v. 6.11.2018 - C-569/16, C-570/16)
Wir haben es alle geahnt, nach dem Tod ist es für Entspannung und Erholung zu spät. Das hat nun auch der EuGH festgestellt. Und gleichzeitig ausgeführt, dass den Erben ein finanzieller Ausgleichsanspruch für nicht genommenen Jahresurlaub des Verstorbenen auch dann zusteht, wenn dies die nationalen Gesetze - wie in Deutschland - nicht vorsehen. Das BAG hatte zwei entsprechende Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt. Deutsche Gerichte müssen daher nun die entgegenstehenden nationalen Regelungen außer Acht lassen und Erben einen Abgeltungsanspruch gegen den Arbeitgeber zubilligen.