23/03/2020
Mich erreichen derzeit viele Fragen zum Thema Kurzarbeit. Daher möchte ich gerne auf einen Artikel verweisen, den ich vor ein paar Jahren schrieb.
Allerdings gibt es hierzu ein UPDATE!!! Aufgrund des Corona-Virus und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Folgen gelten für die Kurzarbeit folgende neue Bestimmungen:
- Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht bereits, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
- Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
- Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Monate möglich.
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Wer weitere Fragen hat, kann mich gerne kontaktieren. Die Kanzlei ist und bleibt besetzt.
Durch die allgemeine Finanz- und Wirtschaftskrise sind leider nicht nur die Banken betroffen. Viele Betriebe haben mit stark sinkenden Umsatzzahlen und Auftragsrückgängen zu kämpfen...