Agrarjurist - Fachanwalt für Agrarrecht

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Agrarjurist - Fachanwalt für Agrarrecht Die Rechtsanwaltskanzlei vertritt bundesweit Mandanten der Bereiche Land- und Forstwirtschaft. Impressum: http://www.agrarjurist.de/metanav/impressum.html

Unsere Kanzlei legt Wert
- auf eine engagierte Beratung. Aus diesem Grund schöpfen wir alle Erkenntnisquellen aus, und vertreten Sie hart in der Sache nach außen, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
- auf eine persönliche Betreuung. Aus diesem Grunde nutzen wir alle Medien und Verkehrsmittel, um auch große Entfernungen zu überbrücken.
- auf qualifizierte Rechtsanwälte. Aus diesem Grunde verfügen wir über 12 Fachanwaltschaften. Alle Anwälte bilden sich jährlich fort und bieten Fortbildungen zu Ihren Themen bundesweit an.
- auf eine unter wirtschaftlichen Aspekten ergebnisorientierte Interessenwahrnehmung.
- auf eine langfristige Kundenbeziehung. Aus diesem Grunde besprechen wir Ihnen zu Beginn eines jeden Verfahrens die Erfolgsaussichten, damit wir mit Ihnen gemeinsam entscheiden können, was wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei Vertragsgestaltungen beraten wir Sie vorausschauend, um für künftig eventuell notwendige Rechtsstreitigkeiten bereits bei Vertragsabschluss die Weichen zu stellen.

Geflügelpest: Entschädigung mit VorbehaltDie amtlich angeordnete Tötung eines Geflügelbestands führt nicht automatisch z...
04/10/2026

Geflügelpest: Entschädigung mit Vorbehalt

Die amtlich angeordnete Tötung eines Geflügelbestands führt nicht automatisch zur ungekürzten Entschädigung. Die Tierseuchenkasse prüft auch, ob der Betrieb seine gesetzlichen Pflichten erfüllt hat.

Dazu gehören insbesondere:

• vollständige und fristgerechte Bestandsmeldungen
• ordnungsgemäße Bestandsregister und Stallkarten
• rechtzeitig gezahlte Beiträge
• eingehaltene Hygiene- und Biosicherheitsvorgaben
• vorschriftsmäßige Tierkörperbeseitigung

Festgestellte Verstöße können zur Kürzung oder sogar zur vollständigen Versagung der Entschädigung führen. Betroffen sein können nicht nur die Tiere, sondern auch die Kosten ihrer Tötung und Beseitigung.

In Nordrhein-Westfalen drohen bei der gemeinsamen Kadaverabholung von verschiedenen Standorten Kürzungen von bis zu 40 Prozent.

Wichtig: Eine Kürzung muss rechtlich und tatsächlich nachvollziehbar begründet sein. Betroffene Betriebe sollten die Anhörung nutzen, Unterlagen sichern und den Bescheid einschließlich der Rechtsbehelfsfrist prüfen lassen.

Denn auch ein Bescheid der Tierseuchenkasse ist nicht automatisch das letzte Wort.

Zum Beitrag von Geflügelnews:
https://www.gefluegelnews.de/article/entschadigung-nach-geflugelpest-auf-diese-punkte-kommt-es-an

Hofübergabe: Der Schlüssel allein reicht nicht.Die Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs ist mehr als ein Notarte...
02/10/2026

Hofübergabe: Der Schlüssel allein reicht nicht.

Die Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs ist mehr als ein Notartermin. Hof, Flächen, Wohnhaus, Maschinen, Tierbestand und Verbindlichkeiten bilden ein Geflecht, das rechtlich, steuerlich und familiär zusammenpassen muss.

Wer einzelne Flächen oder Gebäude unbedacht zurückbehält oder auf mehrere Nachfolger verteilt, riskiert unter Umständen eine Betriebsaufgabe und die Aufdeckung stiller Reserven. Auch Pflichtteilsansprüche, Altenteilsleistungen, bestehende Pachtverträge und die Absicherung der übergebenden Generation gehören frühzeitig auf den Tisch.

Eine gute Hofübergabe klärt deshalb insbesondere:

• Was gehört tatsächlich zum Betrieb?
• Wer übernimmt welche Rechte und Verpflichtungen?
• Wie werden Eltern und weichende Erben abgesichert?
• Welche steuerlichen Folgen hat die gewählte Gestaltung?
• Was passiert bei Krankheit, Trennung oder einem späteren Verkauf?

Je früher die Beteiligten miteinander sprechen, desto größer ist der Gestaltungsspielraum. Denn eine gelungene Hofübergabe überträgt nicht nur Eigentum – sie sichert die Zukunft des Betriebs.

Weitere Informationen und rechtliche Beratung unter:
www.rinderanwalt.de

Urteil zur Putenhaltung: Handlungsbedarf für MastbetriebeMit Urteil vom 23. April 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht ...
19/08/2026

Urteil zur Putenhaltung: Handlungsbedarf für Mastbetriebe

Mit Urteil vom 23. April 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Haltungssystem eines Putenmastbetriebs gegen § 2 Nr. 1 TierSchG verstößt (BVerwG, Az. 3 C 2.25).

Beanstandet wurden insbesondere sehr große Tiergruppen, eine hohe Besatzdichte sowie weitgehend unstrukturierte Ställe ohne ausreichende Ruhe-, Rückzugs- und Ausweichmöglichkeiten. Zugleich stellte das Gericht klar: Die freiwilligen Puteneckwerte aus dem Jahr 2013 bieten keine verlässliche Gewähr für eine tierschutzkonforme Haltung.

Ein generelles Verbot der Putenhaltung folgt daraus nicht. Bei festgestellten Verstößen müssen die zuständigen Behörden jedoch einschreiten und geeignete, verhältnismäßige Maßnahmen anordnen. In Betracht kommen beispielsweise eine geringere Besatzdichte oder eine bessere Strukturierung der Ställe.

Was bedeutet das für Geflügelhalter?
Betriebe sollten ihre Haltungssysteme frühzeitig überprüfen und möglichen Anpassungsbedarf dokumentieren. Wirtschaftliche Interessen werden bei der Auswahl zumutbarer Maßnahmen berücksichtigt – sie können schwerwiegende Beeinträchtigungen des Tierwohls jedoch nicht rechtfertigen.

Wir unterstützen Geflügelhalter bei der rechtlichen Prüfung, der Kommunikation mit den Behörden und der Entwicklung praktikabler und wirtschaftlich tragfähiger Lösungen.

📞 Sprechen Sie uns frühzeitig an.

Mehr Infos hier: www.geflügelanwalt.de

TV feiert Urteil – doch viele Fragen bleiben offenDie Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) feiert das Urteil des Landg...
14/06/2026

TV feiert Urteil – doch viele Fragen bleiben offen

Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) feiert das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 02.06.2026 als „wichtigen Meilenstein“.
https://www.agrarheute.com/pflanze/getreide/aktuelles-gerichtsurteil-erntegut-streit-um-bescheinigung-geht-641084

Bei aller Aufmerksamkeit für die Entscheidung sollte jedoch eines nicht übersehen werden:

Es handelt sich um ein einzelnes erstinstanzliches Urteil eines Landgerichts. Weder liegt eine obergerichtliche Rechtsprechung vor, noch sind die zahlreichen unterschiedlichen Sachverhaltskonstellationen berücksichtigt, die in der Praxis des Agrarhandels auftreten.

Die von der STV gezogene Schlussfolgerung, Agrarhändler könnten unabhängig von eigenen Prüfmaßnahmen stets auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, greift daher möglicherweise zu kurz. Weitere gerichtliche Entscheidungen und insbesondere eine Klärung durch höhere Instanzen bleiben abzuwarten.

Zudem stellt sich die Frage: Soll der Agrarhandel künftig zum verlängerten Arm der STV werden? Eine solche Entwicklung würde die Verantwortung für sortenschutzrechtliche Fragen zunehmend auf die Handelsstufe verlagern – mit erheblichen praktischen und wirtschaftlichen Folgen.

Eines ist allerdings schon jetzt klar: Landwirte sollten sich der Tragweite ihrer Erklärungen gegenüber dem Landhandel bewusst sein. Werden unzutreffende Angaben zur Rechtmäßigkeit des Ernteguts gemacht, können Regressansprüche des Handels gegen den Anlieferer drohen.

Die Diskussion um Nachbau, Sortenschutz und Prüfpflichten ist mit diesem Urteil jedenfalls nicht beendet. Wer jetzt bereits von einer endgültigen Klärung spricht, greift zu kurz.

Sie haben Fragen zu Nachbau, Sortenschutz oder möglichen Haftungsrisiken? Die Experten von www.Agrarjurist.de beraten Landwirte, Agrarhändler und Unternehmen der Agrarbranche bundesweit.

OLG Oldenburg stärkt die Rechte landwirtschaftlicher UnternehmenDas Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem aktuellen V...
10/06/2026

OLG Oldenburg stärkt die Rechte landwirtschaftlicher Unternehmen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem aktuellen Verfahren deutlich gemacht: Auch eine gesellschaftlich kontrovers geführte Debatte rechtfertigt keine rechtswidrige Informationsbeschaffung.

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen heimlich angefertigte Videoaufnahmen aus einem Schlachtbetrieb, die nach einem unbefugten Eindringen in das Unternehmen veröffentlicht wurden. Das Gericht stellte klar, dass die öffentliche Diskussion über Tierhaltung und Schlachtmethoden selbstverständlich zulässig und wichtig ist. Gleichzeitig dürfen Informationen jedoch nicht durch Hausfriedensbruch oder andere Rechtsverletzungen beschafft und anschließend veröffentlicht werden.

Besonders bemerkenswert: Das OLG bestätigte, dass die im Betrieb angewandte CO₂-Betäubung eine gesetzlich zugelassene und in Europa weit verbreitete Methode ist. Ein Verstoß gegen geltendes Recht wurde nicht festgestellt. Die Betäubung erfolgt unter behördlicher Kontrolle und veterinärmedizinischer Aufsicht.

Für die Agrar- und Ernährungswirtschaft ist die Entscheidung ein wichtiges Signal. Unternehmen müssen sich kritischen Diskussionen stellen, haben aber zugleich Anspruch auf den Schutz ihrer Betriebsstätten, ihrer Persönlichkeitsrechte und ihres eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs.

Wer Veränderungen bei gesetzlichen Rahmenbedingungen erreichen möchte, muss dies auf politischem und rechtlichem Weg tun. Der Rechtsstaat lebt von Transparenz, aber ebenso von klaren Regeln für deren Durchsetzung.

Vier Tage Stall, Theorie, Tiergesundheit, Klauenpflege, Fütterung, Tierschutzrecht – und ja: die Gummistiefel gehören in...
11/05/2026

Vier Tage Stall, Theorie, Tiergesundheit, Klauenpflege, Fütterung, Tierschutzrecht – und ja: die Gummistiefel gehören inzwischen fast schon zur Kanzleiausstattung.

Unser Team hat den Lehrgang „Sachkunde Mutterkuhhaltung“ an der Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhaltung Hofgut Neumühle erfolgreich abgeschlossen.

Zwischen Mutterkühen, Stallalltag und Fachvorträgen wurde schnell klar: Gute Beratung im Agrarrecht braucht nicht nur Gesetzestexte, sondern auch echtes Verständnis für die Praxis.

Vielen Dank an das gesamte Team der Lehr- und Versuchsanstalt für einen spannenden, fachlich starken und ausgesprochen praxisnahen Lehrgang.

Und keine Sorge: Die Kühe waren deutlich entspannter als manche Gerichtsverhandlung.

Mehr über unsere Arbeit rund um Agrar- und Rinderhaltungsrecht:
www.rinderanwalt.de

Widerrufsbutton-Pflicht 2026 – betrifft ALLE im Weinhandel ⚖️🍷Ab dem 19.06.2026 gilt:Der Widerruf muss so einfach sein w...
07/05/2026

Widerrufsbutton-Pflicht 2026 – betrifft ALLE im Weinhandel ⚖️🍷
Ab dem 19.06.2026 gilt:
Der Widerruf muss so einfach sein wie der Kauf – per Button.
Wichtig: Diese Pflicht betrifft alle, die Wein an Verbraucher verkaufen
– egal ob Weingut, Händler, Plattform-Verkäufer oder Abo-Anbieter

Was viele unterschätzen:
Das Widerrufsrecht gilt im Online-Weinhandel grundsätzlich.

Bei Verstößen drohen:
- Abmahnungen
- Bußgelder
- Verlängerte Widerrufsfristen (bis zu 12 Monate + 14 Tage)

Unser Rat als spezialisierte Kanzlei für Agrar- & Weinrecht:
Jetzt vorbereiten – nicht erst im Juni 2026.
- Technische Umsetzung prüfen
- Prozesse sauber aufsetzen
- Rechtstexte anpassen
- Risiken vermeiden

Sie handeln mit Wein und sind unsicher, ob alles korrekt umgesetzt ist?
Wir begleiten Sie rechtssicher und praxisnah durch die neuen Anforderungen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

PPWR: Risiko für Landwirte – und kaum jemand spricht darüberDie Packaging and Packaging Waste Regulation ist bereits sei...
16/04/2026

PPWR: Risiko für Landwirte – und kaum jemand spricht darüber

Die Packaging and Packaging Waste Regulation ist bereits seit dem 11.02.2025 in Kraft und gilt verbindlich ab dem 12.08.2026.

Die Übergangszeit läuft – und mit ihr der Handlungsdruck.

Was viele unterschätzen:
•⁠ ⁠Bußgelder und Abmahnungen bei Verstößen sind möglich
•⁠ ⁠Neue Vorgaben gelten für alle Verpackungen und sämtliche Akteure der Wertschöpfungskette
•⁠ ⁠Ab 2030 drohen Einschränkungen, etwa für Einweg-Kunststoffverpackungen unter 1,5 kg

Besonders brisant:
Ob Kartoffeln unter „frisches Obst und Gemüse“ fallen, ist aktuell ungeklärt. Eine Klarstellung wird erst ab 2027 erwartet.

Das eigentliche Problem:
Betriebe müssen bereits heute Entscheidungen treffen, obwohl zentrale rechtliche Fragen offen sind. Investitionen erfolgen damit ohne vollständige Planungssicherheit – das Risiko liegt einseitig bei Landwirten und Vermarktern.

Klartext:
Die PPWR ist bußgeldbewehrt. Wer Vorgaben nicht rechtzeitig umsetzt, riskiert nicht nur Sanktionen, sondern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Unser Rat:
Verpackungslösungen und Verträge frühzeitig prüfen, Risiken bewerten und rechtlich absichern.

Nachhaltigkeit braucht klare Regeln – aber auch Rechtssicherheit für die Praxis.

STV-Forderungen wegen Nachbau: 12.000 € für wenige Tage Verzug?Die zeigt: Die STV macht aus Formalfehlern Maximalforderu...
14/04/2026

STV-Forderungen wegen Nachbau: 12.000 € für wenige Tage Verzug?

Die zeigt: Die STV macht aus Formalfehlern Maximalforderungen – ohne echten wirtschaftlichen Schaden.

Rechtlich gilt:
• Schadenersatz braucht einen realen Schaden
• Verzug ist keine Strafkasse
• Druckverträge sind angreifbar
Das ist kein Einzelfall. Das ist Praxis.

Jetzt handeln:
• Keine Zahlung ohne Prüfung
• Nichts unterschreiben unter Druck
• Fristen sichern

Wir vertreten bundesweit Landwirte gegen die STV:
Forderungen prüfen. Reduzieren. Abwehren.

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Senden Sie uns Ihr Schreiben – wir sagen Ihnen, was wirklich gilt.
https://www.genoanwalt.de/

Emissions- und Umweltauflagen – was bedeutet das konkret für rinderhaltende Betriebe? Die Anforderungen rund um Methan- ...
25/03/2026

Emissions- und Umweltauflagen – was bedeutet das konkret für rinderhaltende Betriebe?

Die Anforderungen rund um Methan- und Nitratemissionen werden spürbar strenger.

Für viele Landwirte heißt das:
- investieren
- nachrüsten
- dokumentieren

Rechtlich ist klar: Wer die Vorgaben nicht erfüllt, muss mit Auflagen oder im schlimmsten Fall mit Einschränkungen im Betrieb rechnen. Was dabei oft zu kurz kommt: die praktische Umsetzbarkeit im Alltag. Neue Technik, bauliche Anpassungen und zusätzliche Nachweise kosten Zeit, Geld und Nerven.

Unser Blick als Kanzlei im Agrarrecht:
Die Regeln sind da – aber sie müssen für Betriebe auch realistisch umsetzbar bleiben. Wir setzen uns dafür ein, dass die Interessen der Landwirtschaft gehört werden und unterstützen dabei, rechtssicher durch die neuen Anforderungen zu navigieren. Denn am Ende gilt: Umwelt- und Klimaschutz funktionieren nur gemeinsam mit den Betrieben – nicht gegen sie.

Mehr Infos und Unterstützung unter www.rinderanwalt.de

Adresse

LutherStr. 14
Neunkirchen
66538

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