Kanzlei Kofler - Kanzlei für Arbeitsrecht, Familienrecht & Mediation

Kanzlei Kofler - Kanzlei für Arbeitsrecht, Familienrecht & Mediation Willkommen bei der Kanzlei Kofler - Ihrer Kanzlei für Familienrecht! Sind Sie unsicher, ob Ihr Anliegen für ein Mediationsverfahren geeignet ist?
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Scheidungsanwältin, Rechtsanwalt für Familienrecht in Bad Kreuznach (VG), Scheidung, Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Scheidungsfolgenvereinbarung, Familienrecht, Anwalt, Arbeitsrecht, Mediation,
Bad Kreuznach, Alzey, Mainz, Rheinhessen Hier berät und vertritt Sie die Inhaberin, Rechtsanwältin Christine Kofler, in angenehmer Atmosphäre passgenau und proaktiv insbesondere in allen Fragen

des Familienrechts, z.B. bei Trennung und Scheidung, zu Trennungs-, nachehelichem und Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Eheverträgen, allen Arten von Scheidungsfolgenvereinbarungen, Sorgerechts- und Umgangsfragen, Adoptionen, Vaterschaftsanfechtungen. Näheres zu der Kanzlei Kofler finden Sie unter: www.kanzlei-kofler.de

AKTUELLES - stern & Focus:
Wir freuen uns sehr, dass die Kanzlei Kofler - Kanzlei für Arbeitsrecht, Familienrecht & Mediation 2022 bereits zum zweiten Mal in Folge von der Zeitschrift stern - übrigens als eine von nur zwei Kanzleien in ganz Rheinland-Pfalz - als eine der besten Kanzleien Deutschlands für Familienrecht ausgezeichnet wurde. Bereits 2021 war die Kanzlei Kofler in der stern-Liste der besten Rechtsanwaltskanzleien Deutschlands für Familienrecht gelistet sowie Rechtsanwältin Christine Kofler von der Zeitschrift Focus als einer der "Top-Anwälte 2021" für Familienrecht ausgezeichnet worden - eine schöne Anerkennung Rechtsanwältin Koflers hohem familienrechtlichen Engagements! Mediationen:
Frau Mediatorin Kofler führt auf Ihren Wunsch hin sehr gerne Mediationen durch. Insbesondere im familiären Kontext etwa bei Trennung, Scheidung sowie Streitigkeiten um Umgangs- und Sorgerecht haben Mediationsverfahren sich sehr bewährt. Mediationen gerade im familiären Kontext sind teilweise durchaus anstrengend für die Medianten, führen aber in der Regel zu einer Win-Win-Situation für beide Medianten und zu selbstbestimmten, sehr passgenauen und dadurch äußerst nachhaltigen Lösungen. Zudem sind sie häufig im Vergleich zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten deutlich kostengünstiger. Kontaktieren Sie Frau Mediatorin Kofler - Sie nimmt sich Zeit für Sie und bespricht diese Frage ganz in Ruhe individuell mit Ihnen. www.kanzlei-kofler.de

📧 FOCUS-"Top-Rechtsanwälte" 2026Heute kam während der Fortbildung noch eine erfreuliche E-Mail:Rechtsanwältin Kofler von...
20/05/2026

📧 FOCUS-"Top-Rechtsanwälte" 2026
Heute kam während der Fortbildung noch eine erfreuliche E-Mail:
Rechtsanwältin Kofler von der Kanzlei Kofler - Kanzlei für Familienrecht, Arbeitsrecht & Mediation wird 2026 - das sechste Mal in Folge - von der Zeitschrift FOCUS als FOCUS-"Top-Rechtsanwalt" gelistet.
Wir freuen uns sehr darüber.
Herzlichen Dank den empfehlenden Kollegen!

Weiter geht es mit der Fortbildung für Sie!Es gibt Seminare, die sind nicht nur rechtlich wichtig, sondern berühren auch...
20/05/2026

Weiter geht es mit der Fortbildung für Sie!
Es gibt Seminare, die sind nicht nur rechtlich wichtig, sondern berühren auch menschlich.
Die Fallbeispiele Herrn Prof. Radbruchs lassen einen dankbar sein, sich hiermit beruflich als Rechtsanwältin und nicht als Patientin zu beschäftigen.

Gerade im Familienrecht sowie Arbeitsrecht ist es essenziell, immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein, ...
06/05/2026

Gerade im Familienrecht sowie Arbeitsrecht ist es essenziell, immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein, ggfs. angekündigte bzw. begonnene Rechtsprechungsänderungen auch antizipieren zu können.
Daher nimmt Rechtsanwältin Kofler seit der Kanzleigründung jährlich mindestens an 15 Stunden Fortbildung im Familienrecht sowie im Arbeitsrecht teil - Fortbildung für Sie!

Was für ein tolles Dankeschön eines sehr zufriedenen Mandanten🤩Ich freue mich sehr über diese Wertschätzung meiner Arbei...
29/03/2026

Was für ein tolles Dankeschön eines sehr zufriedenen Mandanten🤩
Ich freue mich sehr über diese Wertschätzung meiner Arbeit.

Neues Jahr, neue Chancen.Viele Menschen haben um den Jahreswechsel die Kraft gefunden, lange anstehende Änderungen anzug...
24/01/2026

Neues Jahr, neue Chancen.
Viele Menschen haben um den Jahreswechsel die Kraft gefunden, lange anstehende Änderungen anzugehen.
Ich stehe Ihnen als erfahrene Scheidungsanwältin gerne bei Trennung, Scheidung sowie dem Aushandeln einer Scheidungsfolgenvereinbarung zur Seite.
www.kanzlei-kofler.de

Die farbenfrohen Ranunkeln links sind das Dankeschön einer zufriedenen, frisch geschiedenen Mandantin und sorgen sofort für gute Stimmung in dem Besprechungszimmer.
Gleichzeitig trudeln jetzt nach und nach die Neuauflagen 2026 der wichtigsten Bücher ein - also beste Arbeitsbedingungen für 2026.

02/01/2026

Ein gesundes, glückliches sowie erfolgreiches Jahr 2026🥂🍀
Bis zum 09.01.2026 hat die Kanzlei Kofler Betriebsferien.
Ab Montag, dem 12.01.2026 sind wir wieder mit vollen Engagement für Sie da.

"Weihnachten naht" für Familienrechtler😉✨🎄Wenn der jährliche Band der Schriftenreihe der AG Familienrecht im Deutschen A...
10/12/2025

"Weihnachten naht" für Familienrechtler😉✨🎄
Wenn der jährliche Band der Schriftenreihe der AG Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in der Post ist, weiß man, dass man auf der Zielgeraden im anwaltlichen Jahresende-Verjährungsstress ist💪🏻

An dieser Stelle bereits die Ankündigung:
Die Kanzlei Kofler ist vom 29.12.2025 bis 09.01.2026 geschlossen.
Ab Montag, dem 12.01.2026 sind wir mit vollem Engagement wieder für Sie da.

Update  Die ab 01.01.2026 geltende neue Düsseldorfer Tabelle 2026 ist veröffentlicht und ab sofort für jeden auf der Int...
02/12/2025

Update
Die ab 01.01.2026 geltende neue Düsseldorfer Tabelle 2026 ist veröffentlicht und ab sofort für jeden auf der Internetseite des Oberlandesgerichtes Düsseldorf online abrufbar.
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2026/DT_2026.pdf

Was ist 2026 neu?

1. : Bezifferung des Mindestselbstbehaltes
Neu ist als Folge des BGH-Beschlusses XII ZB 6/24 vom 23.10.2024 nun die konkrete Bezifferung des angemessenen Mindestselbstbehaltes erwachsener Kinder beim Elternunterhalt i.H.v. 2.650,00 Euro, den unterhaltspflichtige Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen ab 100.000,00 Euro von ihrem bereinigten Nettoeinkommen abziehen dürfen.
Für den mit dem erwachsenen, unterhaltspflichtigen Kind zusammenlebenden Ehepartner wird ein Mindestbetrag von 2.120,00 Euro angesetzt.

2. : Bezifferung des Selbstbehaltes
Der angemessene Großeltern-Selbstbehalt bzgl. Enkelunterhalt beträgt mindestens 2.650,00/2.120,00 Euro wie oben beim Elternunterhalt.
Das darüber hinausgehende Einkommen der Großeltern bleibt nur zur Hälfte anrechnungsfrei.

3. : Geringfügige Anhebung der Bedarfssätze
Die Bedarfssätze für minderjährige sowie für volljährige Kinder wurden geringfügig angehoben.
So steigt der Mindestunterhalt von Kindern Unterhaltspflichtiger der ersten Gruppe mit Einkommen bis 2.100,00 Euro netto in allen drei Altersstufen um 4,00 Euro, d.h.
- Kinder von 0 - 5 Jahren 486,00 Euro
- Kinder von 6 -11 Jahren: 558,00 Euro
- Kinder von 12 - 17 Jahren: 653,00 Euro
Die Tabelle ist weiterhin eine an zwei Unterhaltsberechtigten (ansonsten Ab- bzw. Hochstufung) orientierte Richtlinie bei der Unterhaltsberechnung.
Sie umfasst wie bisher 15 Einkommensgruppen und berücksichtigt selbstverständlich die künftige Kindergeldanhebung auf 259,00 Euro.
Hier finden Sie die neuen , bei denen das hälftige Kindergeld bereits berücksichtigt ist - d.h., die o.g. + 4,00 Euro Kindesunterhaltsanspruch bedeuten hier + 2,00 Euro Zahlbetrag.

Allen Mandanten und Medianten einen schönen ersten Advent✨🕯️✨ - und in den nächsten Wochen ein paar ruhigere Momente, um...
30/11/2025

Allen Mandanten und Medianten einen schönen ersten Advent✨🕯️✨ - und in den nächsten Wochen ein paar ruhigere Momente, um sich innerlich ganz auf das Neue einzulassen, damit 2026 ein hervorragendes Jahr nach Ihren Vorstellungen wird!

Adresse

Amtsgasse 33
Neu-Bamberg
55546

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