20/10/2022
https://www.bverwg.de/pm/2022/62
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es eritreischen Staatsangehörigen nicht zumutbar ist, einen Nationalpass zu beantragen sofern die Botschaft hierfür eine Reueerklärung von dem Betroffenen fordert. Dies muss nachgewiesen werden. Grundsätzlich bedeutet das, dass die Ausländerbehörden bei entsprechendem Nachweis künftig verpflichtet sind, eritreischen Staatsangehörigen, die nicht die Flüchtlingseigenschaft bekommen, aber ein Bleiberecht in Deutschland haben und ihre Identität nachweisen, einen Ausweisersatz (sog. "grauen Pass") auszustellen.
Ein Gericht darf Zweifel am Zugang eines mit einfacher Post an eine Behörde gesandten Bescheides verneinen, wenn diese den Zugang zwar bestreitet, ihre lückenlose Dokumentation des Posteingangs für den fraglichen Zeitraum aber nicht offenlegt und die zu Beginn des Verwaltungsprozesses noch verfü...