Streffer • Bensch

Streffer • Bensch Streffer • Bensch ist schwerpunktmäßig auf die Erbringung von notariellen Dienstleistungen jedweden Bereichs ausgerichtet.

Wir wünschen ein frohes neues Jahr 2022!
31/12/2021

Wir wünschen ein frohes neues Jahr 2022!

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
24/12/2021

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Der Traum vom Eigenheim – und häufig stellt sich die Frage: Selber bauen, oder von einem Bauträger bauen lassen? Beide M...
01/10/2020

Der Traum vom Eigenheim – und häufig stellt sich die Frage: Selber bauen, oder von einem Bauträger bauen lassen? Beide Möglichkeiten bringen Vor- und Nachteile mit sich. Der Bau mit einem Bauträger ist oft kostengünstiger, bzw. kalkulierbarer, als in Eigenregie zu bauen. Sie, als Verbraucher, sind kein Bauherr, sondern werden erst mit Fertigstellung und Schlüsselübergabe Eigentümer. Trotz fertiger Planung und einer kurzen Bauzeit, können Sie Ihre individuellen Wünsche einbringen. Damit nichts schief geht, sind vertragliche Regelungen und eine notarielle Beurkundung notwendig. Folgende Punkte sind, unter anderem, Bestandteil eines Bauträgervertrags:
1) Kaufpreiszahlungen nur nach Baufortschritt,
2) Zeitplan und Umfang der vom Bauträger erbringenden Bauleistung,
3) Abnahme des Bauwerks,
4) Eintritt der Verjährung,
5) Sonderwünsche des Käufers bei der Bauerrichtung
Unsere Aufgabe ist es, für eine ausgewogene Vertragsgestaltung zu sorgen und dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Ansprüche und Forderungen so gut wie möglich rechtlich abgesichert werden.
Wir beraten Sie gerne zu dem Thema Bauträgervertrag, mehr erfahren Sie hier: https://www.just-notare.de/rechtsgebiete/

SCHENKUNGEN – Häufig zerbrechen wir uns schon über kleine Geschenke den Kopf, zum Beispiel ein passendes Geburtstags- od...
24/09/2020

SCHENKUNGEN – Häufig zerbrechen wir uns schon über kleine Geschenke den Kopf, zum Beispiel ein passendes Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk. Für solche Geschenke sind in der Regel keine rechtlichen Vereinbarungen notwendig. ... doch wie sieht es mit unseren Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen oder unserem wesentlichen bzw. gesamten Vermögen aus, können wir das auch einfach so verschenken? Bei diesen Gegenständen handelt es sich meist um Vermögen, dass zum einen in irgendeiner Art und Weise gesichert werden muss, d.h. Schutz vor dem Zugriff der Gläubiger des Beschenkten bzw. zum anderen um Wohnungen/Immobilien, in denen der Schenker bzw. dessen Angehörige selbst wohnen, so dass die ungehinderte Weiternutzung auf jeden Fall gewährleistet und entsprechend abgesichert sein muss, z.B. durch Nießbrauchs- und Rückforderungsrechte für den Schenker. Ebenfalls sollte dann auch bei Schenkungen geregelt werden, ob der Beschenkte den geschenkten Gegenstand gegenüber seinen Geschwistern auszugleichen hat und ob im Zuge der Schenkung der Beschenkte z.B. auf Pflichtteilsansprüche gegenüber dem Schenker verzichtet. Mehr über das Thema Schenkungen erfahren Sie hier: https://www.just-notare.de/rechtsgebiete/

Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ist in der Bevölkerung das Bewusstsein für die eigene Verletzlichkeit gewachsen. T...
17/09/2020

Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ist in der Bevölkerung das Bewusstsein für die eigene Verletzlichkeit gewachsen. Täglich informiert das RKI über Infektionszahlen und Sterberate. Obwohl es einige Personen gibt, die Berichte über das Virus für einen schlechten Witz halten, möchte die Mehrheit der Deutschen die Gefahr nicht vernachlässigen und trifft Vorsorge; nicht allein durch das Tragen eines Mundschutzes, das Einhalten von Anstandsregeln oder Verstärkung von Hygienemaßnahmen, wie regelmäßiges Händewaschen, sondern auch mit Aussicht auf den Gedanken, plötzlich doch am Covid-19 zu erkranken und sich unglücklicherweise auf einer Intensivstation wieder zu finden. In einem solchen Fall ist es gut, wenn in einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht inklusive Patientenverfügung festgelegt ist, welche Vorstellungen und Wünsche hinsichtlich medizinischer und pflegerischer Maßnahmen wir haben. Durch die Vorsorgevollmacht ist sichergestellt, dass unter anderem die medizinische Behandlung auch dann optimal weiter verlaufen kann, auch wenn man selbst nicht mehr handlungsfähig sein sollte, und alle dazu erforderlichen Handlungen und Erklärungen vom Bevollmächtigten wirksam abgegeben werden können.
Mehr über die Vorsorgevollmacht erfahren Sie unter: https://www.just-notare.de/rechtsgebiete/

Ab August 2020 bieten wir Ihnen neben den üblichen Öffnungszeiten einen "langen Beurkundungstag" an, an dem Beurkundunge...
20/07/2020

Ab August 2020 bieten wir Ihnen neben den üblichen Öffnungszeiten einen "langen Beurkundungstag" an, an dem Beurkundungen bis 20:00 Uhr stattfinden können. Bei Herrn Notar Bensch ist dieser lange Beurkundungstag jeweils der „Mittwoch“; bei Herrn Notar Streffer der „Donnerstag“. Wir bitten Sie dies bei der Vereinbarung von Terminen bei den Herren Notaren Streffer und Bensch bis auf Weiteres zu beachten.

Unser Team wünscht Ihnen frohe Ostern!
10/04/2020

Unser Team wünscht Ihnen frohe Ostern!

Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,wir beachten die Anwendungsempfehlung der Bundesnotarkammer (https://www.bnotk.de/) ...
19/03/2020

Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,
wir beachten die Anwendungsempfehlung der Bundesnotarkammer (https://www.bnotk.de/) und schlagen Ihnen gerne vor Besprechungen telefonisch durchzuführen. Dazu können Sie jederzeit einen Telefontermin mit einem der beiden Notare vereinbaren. In diesem Zusammenhang teilen wir Ihnen mit, dass wir die Besetzung unserer Kanzlei ab sofort in zwei Schichten aufgeteilt haben. Die erste Arbeitsschicht beginnt ab 07:00 Uhr und endet um 13:00 Uhr und wird von Herrn Notar Matthias Streffer mit einem Teil unserer Mitarbeiter alleine übernommen. Die zweite Arbeitsschicht beginnt ab 13:30 Uhr und endet um 20:00 Uhr und wird von Herrn Notar Oliver Bensch mit einem Teil unserer Mitarbeiter alleine übernommen.

Wir bitten Sie dies bei der Vereinbarung von Terminen den Herren Notaren Streffer und Bensch bis auf Weiteres zu beachten.
Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Bensch - Notar

(Bildquelle: Dirk Fischer | FAKTENHAUS)

Wer eine Immobilie kaufen möchte, muss je nach Bundesland mit unterschiedlichen Erwerbsnebenkosten rechnen. Ein dicker B...
05/11/2019

Wer eine Immobilie kaufen möchte, muss je nach Bundesland mit unterschiedlichen Erwerbsnebenkosten rechnen. Ein dicker Brocken auf der Rechnung ist die Grunderwerbsteuer. Mit jährlichen Einnahmen von derzeit mehr als 13 Milliarden Euro gehört die Grunderwerbssteuer zu den wichtigsten Finanzierungsquellen der Bundesländer. Nachdem ein Immobilienverkäufer einen Käufer für seine Immobilie gefunden hat, muss der Verkauf notariell beurkundet werden. Im Kaufvertrag sollte eindeutig festgelegt werden, ob der Käufer oder der Verkäufer die Grunderwerbsteuer zu entrichten hat, da per Gesetz zunächst der bisherige Eigentümer und der Erwerber gemeinsam Steuerschuldner sind (§13 Nr. 2 GrEStG).
In der Regel wird dem Käufer die Zahlung der Grunderwerbsteuer zugewiesen.

Nach der Beurkundung schickt der Notar den unterschriebenen Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt, welches dann die zu belastende Partei mit dem Grunderwerbsteuerbescheid anschreibt. Die Steuer ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Das Finanzamt darf aber auch eine längere Zahlungsfrist setzen. Die Liste der Erwerbsnebenkosten ist damit aber noch nicht zu Ende. Es stehen auch noch der Grundbucheintrag und die Notarkosten an. Diese Notar-Gebühren sind deutschlandweit allerdings einheitlich geregelt und beinhalten feste Gebührensätze für die notwendigen Arbeitsvorgänge. Im Durchschnitt zahlen Immobilienkäufer für den Besuch beim Notar etwa 1,5 bis 2 Prozent der Kaufsumme.

Hier kommen Sie zum Rechner der Grunderwerbsteuer nach Postleitzahl: https://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/immobilienverkauf-a-z/grunderwerbsteuer/

DIE PATIENTENVERFÜGUNG ENTHÄLT WÜNSCHE ZUR MEDIZINISCHEN BEHANDLUNG IM FALL EIGENER ENTSCHEIDUNGSUNFÄHIGKEIT. Mit der Pa...
29/10/2019

DIE PATIENTENVERFÜGUNG ENTHÄLT WÜNSCHE ZUR MEDIZINISCHEN BEHANDLUNG IM FALL EIGENER ENTSCHEIDUNGSUNFÄHIGKEIT.
Mit der Patientenverfügung können Sie bereits jetzt für den Fall der eigenen Entscheidungs- oder Einwilligungsunfähigkeit entscheiden, ob Sie in bestimmte, zukünftige medizinische Behandlungen wie Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese untersagen.

https://www.vorsorgeregister.de/vorsorgedokumente/die-patientenverfuegung/

Adresse

Schönauer Straße 5
Neckarsteinach
69239

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 17:00

Telefon

+49622992100

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Notare in Neckarsteinach

Jung • Streffer • Bensch ist seit Gründung der Kanzlei 1979 schwerpunktmäßig auf die Erbringung von notariellen Dienstleistungen jedweden Bereichs ausgerichtet. Die Notare bieten dabei professionelle und interessenskonfliktfreie Kompetenz, die zu ergebnisorientierter Planungssicherheit für die Beteiligten führt.