AxRechtsanwälte

AxRechtsanwälte VERGABE- UND VERTRAGSMANAGEMENT Ax Vergaberecht berät in Sachen Vergabe- und Vertragsrecht. strategisch, technisch-fachlich und betriebswirtschaftlich.

Wir unterstützen Auftraggeber/innen und Unternehmen in anwaltlich-rechtlicher Hinsicht in Bezug auf die Erarbeitung und Umsetzung erfolgversprechender Beteiligungsstrategien an Vergabeverfahren, bei Bedarf auch umfassend, d.h. In der Arbeit für unsere Mandanten legen wir großen Wert auf eine persönliche Betreuung. Der direkte Kontakt zwischen Mandant/in und Rechtsanwalt/in steht bei uns im Vorderg

rund. In den vielen Jahren unserer erfolgreichen vergaberechtlichen Expertise sind wir immer wieder darin bestärkt worden, dass flexibles Denken, Kreativität, Phantasie und Einfallsreichtum viel mehr bewegen können als vorgefertigte Handlungsstrategien. Gemeinsam mit unseren Mandanten bereiten wir notwendige Handlungen unter Einhaltung der aktuellen vergabe- bzw. vertragsrechtlichen Maßgaben umfassend vor und unterstützen bei der Entscheidungsfindung.

05/06/2023

Unsere zufriedenen Mandanten

"Sehr geehrter Herr Dr. Ax,

zunächst einmal möchte ich mich für Ihre bereits geleistete Arbeit im Hinblick auf die … aufs herzlichste bedanken.
Wir sind mit dem reibungslosen und professionellen Ablauf bislang höchst zufrieden.

Wie ich Frau Schmitt bereits telefonisch mitgeteilt habe, befindet sich der Vergabevorschlag aktuell im politischen Geschäftsgang und wird hoffentlich in der Stadtverordnetenversammlung am … positiv beschieden.

Ich muss mich jedoch auch mit einem derzeit für uns kompliziertem anderen Anliegen an Sie wenden und hoffe dahingehend auf Ihre Unterstützung und Bereitschaft zur Zusammenarbeit.

Seit mehr als 1,5 Jahren befinden wir uns in Vorbereitung der Beschaffung eines neuen … für die Freiwillige Feuerwehr ….

Zur rechtssicheren Durchführung der Ausschreibung und Vergabe wurde damals die zentrale Auftragsvergabestelle … beauftragt.

Neben der enormen Zeit die im Rahmen derer Tätigkeit bereits vergangen ist, kam es in den vergangenen Monaten zu mehr oder weniger unüberbrückbaren Zerwürfnissen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der …

Im Zuge dessen würden wir, auch aufgrund der positiven Erfahrungen mit Ihrem Büro, den Vorgang gerne in Ihre Hände übergeben und Sie mit der Ausschreibung bzw. Vergabe beauftragen."

05/06/2023

AxRechtsanwälte VergMan ® - Ihre Branche - unsere Expertise

Das Vergaberecht ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet. Zur Gewährleistung der bestmöglichen Beratung unserer Mandanten verfügen wir über eine entsprechend langjährige Branchenerfahrung in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Auftragswesens und kennen die Besonderheiten der lokalen Beschaffungsmärkte. Die Schwerpunkte unserer Rechtsberatung liegen dabei in den folgenden Bereichen:

– Förderbanken, Sondervermögen, Anstalten
– Bewachung, Sicherheitsdienste
– Empfangsdienste, Pfortendienste
– Marketing, Werbemittel
– Postdienste
– Dienstradleasing, Fahrradleasing
– Versicherungsdienstleistungen
– Unterhaltsreinigung, Glasreinigung, Fassadenreinigung
– Bauleistungen, Planungsleistungen
– IT-Dienstleistungen, Hardware, Software, EVB-IT
– Rettungsdienstleistungen, Luftrettung
– Bürobedarf, Büromöbel
– Kommunale Auftraggeber, Städte und Gemeinden
– Eigenbetriebe und Stadtwerke
– Öffentliche Fördermittel, Zuwendungen, Zuschüsse
– Forschungseinrichtungen
– Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen
– Catering, Bewirtschaftung
– Messen, Eventorganisation
– Personaldienstleistungen, Trainer
– Sektorenauftraggeber
– Konzessionen

Sprechen Sie uns an!

AxRechtsanwälte - TiefbauRecht und HochbauRechtAls Projektanwältinnen und -anwälte im Bau- und Immobilienrecht beraten u...
05/06/2023

AxRechtsanwälte - TiefbauRecht und HochbauRecht

Als Projektanwältinnen und -anwälte im Bau- und Immobilienrecht beraten und vertreten wir private und öffentliche Bauherren, Projektentwickler, Generalübernehmer, Generalunternehmer, Auftragnehmer, Architekten und Ingenieure. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit verfügen wir über umfassende rechtliche und wirtschaftliche Expertise, mit der wir Sie bei der Strukturierung und Abwicklung Ihres Bauprojekts praxisnah und lösungsorientiert unterstützen. Wir setzen dabei auf Partnerschaftlichkeit und versuchen stets, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen – und zwar mit Augenmaß und auf Augenhöhe. Wir begleiten Sie bei komplexen Bauvorhaben, insbesondere Bürogebäuden, Hotels, Wohnimmobilien, Krankenhäusern, Logistikimmobilien, Infrastrukturvorhaben, im Anlagenbau und bei Ingenieurbauwerken. Innovative, partnerschaftliche Projektentwicklungen gehören zu unserem Beratungsspektrum. Unsere Arbeit beginnt bereits in der Planungsphase und dauert bis zum erfolgreichen Abschluss Ihres Bauvorhabens. Im Falle von Streitigkeiten, die sich nicht einvernehmlich lösen lassen, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht und in Schiedsverfahren.

Unsere Schwerpunkte liegen auf folgenden Gebieten:
- Bauvertragsrecht
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Vertragsmanagement – VertragsMan ® Bauleistungen
- HochbauRecht
- TiefbauRecht
- Anlagenbau
- Infrastruktur
- Arbeitsgemeinschaften, Konsortien und Mehrparteienverträge
- Public Private Partnership

Weitere Informationen erhalten Sie im verlinkten Artikel.

Als Projektanwältinnen und -anwälte im Bau- und Immobilienrecht beraten und vertreten wir private und öffentliche Bauherren, Projektentwickler, Generalübernehmer, Generalunternehmer, Auftragnehmer, Architekten und Ingenieure. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit verfügen wir über umfassen...

05/06/2023

TiefbauRecht 5/2023 - Von der Redaktion

Unsere Zeitschrift bringt die wichtigsten und aktuellsten Themen eines besonderen Rechtsgebiets im Rahmen des Bauvertragsrechts Bestandteils auf den Punkt: Von der richtigen Ausschreibung über die korrekte Ausführung und Abrechnung bis hin zu Fragen von Schadensfällen und abweichenden Bodenbedingungen, wird das komplette Spektrum des Tiefbaurechts von der Praxis für die Praxis betrachtet, systematisch aufgearbeitet und einschlägig erläutert.

Erd-, Spezialtief-, Tunnel-, Pipeline-, Kanal-, Straßen- und Brunnenbau mit Altlasten-, Kampfmittel- und Baulärmrecht sowie Homogenbereiche. Alles dabei! Stuttgart 21, das Kölner Stadtarchiv, zahlreiche Tunnelbohrungen und zuletzt wiederholte Bombenfunde bei Großbaustellen zeigen stellvertretend die Bedeutung des Baugrund- und Tiefbaurechts für die meisten Bauprojekte. Auch eine vorherige Untersuchung und Beschreibung der Boden- und Wasserverhältnisse kann nie das Baugrund- bzw. Systemrisiko vollständig ausschließen.

Der Fokus unserer Zeitschrift liegt deshalb zum einen auf einer griffig-praxisgerechten Herangehensweise, zum anderen auf den neuesten Entscheidungen des BGH und der Obergerichte. Dabei bringen unsere Autoren ihre jahrelange Erfahrung aus Kautelar- und Prozesspraxis ein. Das aktuelle Heft (wie alle Hefte) hilft und unterstützt beim praxisgerechten Zugang zu einem praktisch sehr häufig streitrelevanten und oft missverstandenen Rechtsgebiet. Dabei enthält das Heft zahlreiche direkt umsetzbare Hinweise und Tipps für die praktische Arbeit.

Dies garantiert für alle gängigen Probleme eine zeitnahe Lösung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Ihre Vorteile: Konzentration auf die in der Vertrags- und Ausführungspraxis wirklich bedeutsamen Fragen; klare Hinweise und richtige Schwerpunktsetzung der komplexen Materie; kompetente und prägnante Erläuterung des Tiefbaurechts und der dazu ergangenen Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte. Viel Freude und relevanten Erkenntnisgewinn beim Lesen!

Ihre Redaktion

Instrumente zur Preisanpassung bei öffentlichen Aufträgen stärken Planungssicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmerv...
05/06/2023

Instrumente zur Preisanpassung bei öffentlichen Aufträgen stärken Planungssicherheit für Auftraggeber und Auftragnehmer
von Thomas Ax

Aufgrund der hohen Inflationsraten und einer zunehmend unter Druck stehenden Geldwertstabilität ist die Kalkulation mittel- und langfristig tragfähiger Preise derzeit kaum noch realisierbar. Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist davon in besonderer Weise betroffen:

1. Ausschreibungs- und Vergabeprozesse können viel Zeit in Anspruch nehmen und die Preiskalkulation muss lange vor Vertragsschluss erfolgen. Zudem nutzt die öffentliche Hand häufig mehrjährige Rahmenverträge, was die Planungsunsicherheiten zusätzlich verschärft.

2. Erschwerend kommt hinzu, dass Preisindizes als ex-post-Betrachtung immer nachlaufend sind. Werden dem Auftraggeber Verlängerungsoptionen eingeräumt, kann der Auftragnehmer nach Ablauf der Grundlaufzeit in der Regel nicht einseitig kündigen (einseitige Bindung).

Aufgrund der hohen Inflationsraten und einer zunehmend unter Druck stehenden Geldwertstabilität ist die Kalkulation mittel- und langfristig tragfähiger Preise derzeit kaum noch realisierbar. Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist davon in besonderer Weise betroffen:

Von der RedaktionDie VergabePrax unterstützt öffentliche wie private Auftraggeber bei der rechtssicheren und marktgerech...
05/06/2023

Von der Redaktion

Die VergabePrax unterstützt öffentliche wie private Auftraggeber bei der rechtssicheren und marktgerechten Strukturierung, Konzeption und Abwicklung von Vergabeverfahren. Entwickeln Sie mit unserer Unterstützung für jedes Projekt die optimale Vergabestrategie. Stellen Sie mit uns gemeinsam sicher, dass die Vorgaben des europäischen und des nationalen Rechts einschließlich der Landesvergabegesetze eingehalten und Gestaltungsspielräume ausgeschöpft werden. Behalten Sie im Fall einer öffentlichen Förderung alle damit verbundenen Auflagen sehr genau im Auge. Profitieren Sie als Unternehmen von der VergabePrax bei der rechtssicheren und wirtschaftlich optimierten Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Erkennen Sie in Vergabeunterlagen relevante Rechtsverstöße und gehen Sie optimal um mit erkannten Verstößen. Nachprüfungsverfahren sind kein Problem mit den von uns vermittelten Informationen! Viele Auftraggeber, Verbände und Unternehmen als Marktteilnehmer des Gesundheitssektors gehören zu unserem Leserkreis. Das Spektrum reicht von dem Einkauf von Medizinprodukten (Investitions- und Verbrauchsgüter) sowie Arznei- und Hilfsmitteln und verschiedensten Dienstleistungen bis hin zum Neubau von Krankenhäusern und Universitätsklinika. Sektorenauftraggeber wie Stadtwerke, Energieerzeuger, Häfen, Flughäfen und Verkehrsdienstleister profitieren von unserer VergabePrax in allen vergaberechtlichen Belangen ebenso wie klassische öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Architekten- oder Fachplanungsleistungen. Gehören Sie zu uns! Machen Sie mit! Profitieren Sie von dem entscheidenden Knowhow-Vorsprung mit unserer VergabePrax!

Ihre Redaktion

StartseiteZeitschriftenVergabePrax Zeitschrift im JahresaboVergabePrax Zeitschrift im Jahresabo72,00 € inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten Zusätzliche Informationen VergabePrax Zeitschrift im Jahresabo Menge Artikelnummer: 10001 Kategorie: Zeitschriften Product ID: 19250 Leseprobe Beschreibung L...

Nachprüfungsantrag trotz Erteilung des Auftrags zulässig, wenn Auftrag fehlerhaft nur national ausgeschrieben und die An...
05/06/2023

Nachprüfungsantrag trotz Erteilung des Auftrags zulässig, wenn Auftrag fehlerhaft nur national ausgeschrieben und die Antragstellerin sich an dieser Ausschreibung mit einem Angebot beteiligt hat, die fehlende europaweite Ausschreibung aber nicht gerügt hat?
von Thomas Ax

Ja! Weder wird der Nachprüfungsantrag aus diesem Grund unstatthaft noch ist die Antragstellerin damit präkludiert, die fehlende europaweite Ausschreibung geltend zu machen. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB gelten die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB...

Den gesamten Beitrag finden Sie auf unserer Website.

Ja! Weder wird der Nachprüfungsantrag aus diesem Grund unstatthaft noch ist die Antragstellerin damit präkludiert, die fehlende europaweite Ausschreibung geltend zu machen. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber d...

Ausschluss wegen Schlechtleistung? Voraussetzungen und Grenzenvon Thomas AxNach § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A dieser Vorsch...
05/06/2023

Ausschluss wegen Schlechtleistung? Voraussetzungen und Grenzen
von Thomas Ax

Nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A dieser Vorschrift können öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme eines Vergabeverfahrens ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Zunächst stellt sich diesbezüglich die Frage, welche Anforderungen an den Nachweis der Voraussetzungen des § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A zu stellen sind.

In der Rechtsprechung werden unterschiedliche Auffassungen dazu vertreten, welche Anforderungen an den Nachweis der Voraussetzungen des § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (bzw. dem wortgleichen § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A) zu stellen sind. Nicht erforderlich ist es, dass die Tatsachen, auf die die Ausschlussentscheidung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB gestützt wird, unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sein müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 – Verg 7/18 m. w. N.). Dies würde dem gemäß § 167 GWB bestehenden Beschleunigungsgrundsatz widersprechen, da es im Nachprüfungsverfahren nicht möglich ist, eine ähnlich umfangreiche Beweisaufnahme wie in einem zivilrechtlichen Bauprozess vorzunehmen und dessen Ergebnis vorwegzunehmen...

Den gesamten Artikel finden Sie auf unserer Website.

Nach § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A dieser Vorschrift können öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme eines Vergabeverfahrens ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentli...

OLG Koblenz zur Angabe eines Höchstwerts zu erbringender Dienstleistungen in Rahmenvereinbarungvorgestellt von Thomas Ax...
05/06/2023

OLG Koblenz zur Angabe eines Höchstwerts zu erbringender Dienstleistungen in Rahmenvereinbarung
vorgestellt von Thomas Ax

1. Dass der öffentliche Auftraggeber die Schätzmenge und/oder den Schätzwert sowie eine Höchstmenge und/oder einen Höchstwert der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen angibt, ist für den Bieter von erheblicher Bedeutung, da er auf der Grundlage dieser Schätzung seine Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Rahmenvereinbarung beurteilen kann. Ansonsten könnten Zuschlagsempfänger wegen Nichterfüllung der Rahmenvereinbarung vertraglich haftbar gemacht werden, wenn sie die von den öffentlichen Auftraggebern geforderten Mengen nicht leisten könnten (Anschluss EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 – C-274/21). (Rn.48)

2. Es führt jedoch nicht immer die Angabe einer Höchstmenge und/oder eines Höchstwerts der gemäß der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen dazu, dass sich der öffentliche Auftraggeber nur bis zu dieser Höchstmenge und/oder des Höchstwerts verpflichten kann und die Rahmenvereinbarung damit ohne Weiteres ihre Wirkung verliert, wenn die Menge oder der Wert erreicht ist. Anders ist es beispielsweise, wenn ein Kündigungsrecht des Auftraggebers für den Fall vorgesehen ist, dass das diesem genehmigte Budget aufgrund bereits erteilter Aufträge ausgeschöpft ist. Entspricht dieses genehmigte Budget seiner Höhe nach gerade dem in den Vergabeunterlagen als solches bezeichneten und ebenfalls maximalen Auftragsvolumen der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung, führt eine Überschreitung des Höchstwerts der zu erbringenden Dienstleistungen ohne Weiteres zu einem Erlöschen der Leistungspflicht des Auftragnehmers; sonst hätte die Regelung des Kündigungsrechts keinen Sinn. (Rn.50)

OLG Koblenz Vergabesenat, 12.12.2022, Verg 3/22

Alle Gründe lesen Sie online!

1. Dass der öffentliche Auftraggeber die Schätzmenge und/oder den Schätzwert sowie eine Höchstmenge und/oder einen Höchstwert der gemäß einer Rahmenvereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen angibt, ist für den Bieter von erheblicher Bedeutung, da er auf der Grundlage dieser Schätzung se...

05/06/2023

Das sagen unsere Mandanten:

Eröffnung Freibad Babenhausen
Hallo Herr Dr. Ax, gestern war es endlich so weit. Das Freibad in Babenhausen hat seine Türen geöffnet – ein weiterer Meilenstein ist erreicht! Trotz der Witterungen haben sich sogar einige, und gar nicht mal wenige, Gäste ins Wasser getraut. Die Stimmung war gut, es gab Aqua-Fitness, Zumba und Yoga. Auch die ersten Schwimmkurse und Mermaiding Events sind schon geplant und gebucht. Die Presse war reichlich vertreten und Herr Dominik Stadler war nach seinem Rundgang zur Eröffnung auch sehr zufrieden. Nun heißt es für uns: Die Gäste jeden Tag aufs Neue fürs Bad zu begeistern. Herr Dr. Ax, ich möchte mich an dieser Stelle nochmals für Ihr Vertrauen in unser Trio bedanken – ich hoffe, wir sehen uns bald wieder! …

21/05/2023

Mandantenstimmen

"...vorab nochmal meine Anerkennung für die beiden Schreiben an Landrat und Regierungspräsidium.
Ich bin beeindruckt von Klarheit und Präzision Ihres Vortrags... bin gespannt auf die Qualität der Reaktion der Gegenseite.

bis wann rechnen Sie realistischerweise mit einer Antwort der Behörden?



mit besten Grüßen aus dem windigen Hamburg verbleibt, …"

Adresse

Uferstraße 16
Neckargemünd
69151

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Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
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Telefon

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