19/10/2026
KI ist im Alltag vieler inzwischen ein fester Bestandteil. Doch dies birgt auch Risiken. Denn, was eine KI ausgibt, darf nicht unkontrolliert bleiben. Dies gilt vor allem dann, wenn man sich mit Hilfe von KI-generierten Schriftsätzen vor Gericht selbst vertreten will.
An immer mehr Gerichten wird festgestellt, dass sich Personen mit KI-Schriftsätzen selbst vertreten. Dies birgt jedoch einen erheblichen Mehraufwand für die Gerichte und schmälert die Erfolgsaussichten der Klagen der Personen. Das kann im Ernstfall dazu führen, dass diese Personen mit Gerichtskosten belastet werden, weil sie für erfolglose Klagen keine Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen.
In den KI-Schriftsätzen sind nämlich häufig widersprüchliche Anträge enthalten. Und der Vortrag weist rechtliche Fehler auf, weil die Ausführungen für das spezielle Verfahren untauglich sind. Sie decken oft verschiedene Möglichkeiten ab, die sich auch zum Teil widersprüchlich gegenüberstehen. Zitierte Rechtsprechung ist manchmal nicht auf den speziellen Fall anwendbar.
Der Grund, weshalb so viele Personen auf KI zurückgreifen, ist, dass sie einen Anwalt nicht finanzieren können. Doch dies müssen sie in vielen Fällen gar nicht. Denn für Personen, die sich einen Anwalt nicht leisten können, gibt es staatliche Beihilfen.
Für gerichtliche Verfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Hierfür müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt werden. Beim Ausfüllen des Antragsformulars sind wir gern behilflich.
Für die außergerichtliche Prüfung kann Beratungshilfe beantragt werden.
Scheuen Sie daher bitte nicht den Weg zum Anwalt. Die KI-generierten Schriftsätze birgen häufig viel zu viele Risiken für Sie und schmälern Ihre Erfolgsaussichten. Wir hingegen können Schriftsätz für Sie anfertigen, die speziell auf Ihr Anliegen zugeschnitten sind und Ihnen die tatsächliche Rechtslage erklären.
Ich vertrete Sie gern in Ihren Rechtsstreitigkeiten.
Tel. 036042 / 77 98 06