Silke Nordmann Rechtsanwältin

Silke Nordmann Rechtsanwältin Impressum: http://kanzlei-nordmann.de/impressum.html Meine Kanzlei verstehe ich als Dienstleistungsunternehmen für Rechtsuchende.

Seit 2002 biete ich mit meiner Rechtsanwaltskanzlei bundesweite Rechtsvertretung sowie Onlinerechtsberatung an. Eine optimale Betreuung, kompetente Beratung, Zuverlässigkeit, vertrauensvolle Zusammenarbeit, faire Gebührenrechnungen und die damit einhergehende Zufriedenheit meiner Mandanten haben für mich in meinem Kanzleialltag höchste Priorität. Neben außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretu

ng bundesweit biete ich meinen Mandanten Hilfeleistungen beim Ausfüllen von Formularen für Gerichte und Behörden. Bei der Mandatsführung ist mir das Interesse meiner Mandanten stets richtungweisend. Über Erfolgschancen und Risiken werden Sie bei mir in jedem Stadium unserer Zusammenarbeit informiert. Hierbei werden stets auch die wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt. Sie fühlen sich ungerecht behandelt? Sie haben ein rechtliches Problem? Holen Sie sich fachlichen Rat – bevor es zu spät ist! Ein Anruf in meiner Kanzlei oder eine an mich gerichtete E-Mail genügt. Wir vereinbaren sodann einen persönlichen oder telefonischen Termin oder kommunizieren online und packen das Problem bei seinen Wurzeln. Ich freue mich, Ihre Bekanntschaft machen zu dürfen. Auf meiner Website www.kanzlei-nordmann.de stelle ich Ihnen noch weitere Informationen zur Verfügung. Herzliche Grüße aus Thüringen - dem grünen Herzen Deutschlands
Ihre Silke Nordmann

Stromversorger dürfen die Lieferung unterbrechen, wenn Kunden nicht zahlen. Eine solche Unterbrechung muss nach Mahnung ...
02/09/2026

Stromversorger dürfen die Lieferung unterbrechen, wenn Kunden nicht zahlen. Eine solche Unterbrechung muss nach Mahnung vier Wochen im Voraus angekündigt werden. Dabei ist der Kunde darüber zu informieren, dass er Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit der Unterbrechung vortragen kann.

Fehlt eine solche Information, darf der Kunde dem Mitarbeiter des Energieversorgers den Zutritt zu Wohnung zur Ausführung der Unterbrechung verweigern. Dies hat aktuell das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Im dortigen Fall hatte der Energieversorger eine Eilantrag gestellt, mit welchem der Kunde dazu verpflichtet werden sollte, den Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Das Gericht wies den Antrag ab. Grund hierfür war eine mangelhafte Information durch den Energieversorger.

Der Energieversorger hatte hier nämlich nur darüber informiert, dass der Kunde die Möglichkeit hat, Gründe mitzuteilen, die der Sperre entgegenstehen, wenn die Unterbrechung eine Gefahr für Leib und Leben darstellt.

Diese Information ist jedoch erheblich verkürzt und damit unzureichend. Die Unverhältnismäßigkeit einer Sperre kann sich nämlich auch aus einer besonderen Schutzbedürftigkeit des Kunden oder eines Haushaltsmitglieds ergeben. Hierauf hat der Energieversorger jedoch nicht hingewiesen.

Wegen der unzureichenden Information darf die Versorgungsunterbrechung nicht erfolgen. Der Energieversorger konnte hierdurch die Unverhältnismäßigkeit der Sperre nicht prüfen. Der Kunde hätte nämlich im Zweifelsfall Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit wegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit nicht vorgetragen.

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Es kommt vor, dass man plötzlich Briefe mit Mahnungen erhält, obwohl man die Rechnung schon längst bezahlt hat. Manchmal...
01/09/2026

Es kommt vor, dass man plötzlich Briefe mit Mahnungen erhält, obwohl man die Rechnung schon längst bezahlt hat. Manchmal ist das nur ein Versehen, das sich schnell aufklären lässt. Manchmal jedoch, ist der Anspruchsteller hartnäckig und reagiert auch nicht auf übersandte Zahlungsnachweise. In solchen Fällen kann es ratsam sein, einen Anwalt mit der Abwehr der unberechtigten Ansprüche zu beauftragen. Dann ist natürlich die Frage: Wer muss die Kosten meines Anwalts zahlen?

Die Antwort lautet: Immer erstmal der Mandant. Ob diese von der Gegenseite zurückgefordert werden können, muss dann separat geprüft werden. Der Bundesgerichtshof hat hierzu erklärt, wann eine Rückforderung möglich ist. Die Anwaltsgebühren für die Abwehr unberechtigter Forderungen können nur zurückverlangt werden, wenn man einen Schadensersatzanspruch aus dem Gesetz geltend machen kann. Für viele Fälle gilt daher, dass die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen zum allgemeinen Lebensrisiko zählt und man die Anwaltskosten selbst tragen muss.

Ein Erstattungsanpruch kommt nach der Rechtssprechung in Betracht, wenn die Forderung aus einer vertraglichen Beziehung heraus geltend gemacht wird. So beispielsweise ein Mietvertrag oder ein Dienstvertrag. Auch bei unberechtigten Ansprüchen die während Vertragsverhandlungen geltend gemacht werden, kann ein Schadensersatzanspruch entstehen.

Darüber hinaus ist ein Erstattungsanspruch gegeben, wenn die ungerechtfertigte Forderung mit einer unerlaubten Handlung im Zusammenhang steht. Wird die Forderung beispielsweise im Rahmen eines Betruges geltend gemacht, können die Kosten der Abwehr der Ansprüche zurückverlangt werden. Hierfür muss die Forderung nachweislich rechtsmissbräuchlich oder betrügerisch sein.

Das gilt natürlich nur, wenn die Angelegenheiten außergerichtlich geklärt werden. Kommt es zur Klage sieht das Prozessrecht andere Regelungen vor. Im Zivilrecht hat nämlich in der Regel die unterlegene Partei die Kosten des Prozesses zu tragen. Und damit auch die prozessualen Anwaltskosten des anderen.

Auch, wenn man nicht in jedem Fall die Kostenerstattung verlangen kann, kann es sich trotzdem lohnen, einen Anwalt mit der Forderungsabwehr zu beauftragen. Vor allem, wenn es um größere Beträge geht. Wichtig ist, dass man in keinem Fall Briefe einfach unbeantwortet oder ungeöffnet lassen sollte. Da kann dann nämlich schnell ein Brief des Mahngerichts dabei sein und der Gegner so unberechtigt zu einem Vollstreckungstitel gelangen.

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Lesen Sie immer, was Sie unterschreiben und lassen Sie sich von niemandem zu einer Unterschrift drängen. Diesen Rat könn...
31/08/2026

Lesen Sie immer, was Sie unterschreiben und lassen Sie sich von niemandem zu einer Unterschrift drängen. Diesen Rat können wir nur immer wiederholen.

Das eine Unterschrift unter einem Dokument, das fehlerhafte Angaben erhält, Folgen haben kann, zeigt auch ein Urteil des Amtsgerichts Hanau. Im dortigen Fall ging es um ein Übergabeprotokoll für eine Mietwohnung nach dem Ende des Mietverhältnisses.

In dem Protokoll stand, dass die Wohnung mangelfrei übergeben wurde. Der Mieter hat jedoch einige Mieten nicht gezahlt. Diese klagte der Vermieter später ein. Der Mieter erklärte die ausgefallen Mietzahlungen mit Mängeln in der Wohnung.

Das Übergabeprotokoll sagte jedoch etwas anderes. Das Gericht entschied daher zu Gunsten des Vermieters. Mit seiner Unterschrift hatte der Mieter erklärt, dass die Wohnung mangelfrei ist. Eine Mietminderung kann daher rückwirkend nicht mehr erklärt werden.

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Auf dem Weg zur Arbeit und zurück nach Hause ist ein Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Dies gilt jedoch nur für ...
28/08/2026

Auf dem Weg zur Arbeit und zurück nach Hause ist ein Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Dies gilt jedoch nur für den direkten Weg. Wenn man den Weg für private Zwecke unterbricht, verliert man den Versicherungsschutz.

Zu der Frage wann eine solche Unterbrechung vorliegt, hat das Bundessozialgericht aktuell eine Entscheidung getroffen. Im entschieden Fall litt ein an Diabetes leidender Arbeitnehmer auf dem Heimweg an einer Unterzuckerung. Er verpasste die Abfahrt zu seinem Zuhause. Kurz darauf kollidierte er mit einem entgegenkommenden LKW und wurde schwer verletzt. Die Unterzuckerung wurde durch die Rettungskräfte festgestellt.

Die Unfallversicherung wollte für die Unfallfolgen nicht eintreten, weil der Mann an seinem Zuhause vorbeigefahren und damit nicht mehr auf dem direkten Heimweg war. Das Bundessozialgericht sah dies anders. Bei der Bewertung ist auch immer der private Wille zu berücksichtigen. Der Mann in diesem Fall hatte gerade nicht beschlossen, den Heimweg zu privaten Zwecken unterbrochen. Er verpasste die Einfahrt zu seinem Zuhause unwillkürlich wegen einer Unterzuckerung.

Das Bundessozialgericht stufte den Unfall daher als Arbeitsunfall ein. Die gesetzliche Unfallversicherung muss daher zahlen.

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Das Bundesverfassungsgericht hat im letzten Jahr die Räumung der Wohnung einer hochschwangeren Frau ausgesetzt.Eine Räum...
27/08/2026

Das Bundesverfassungsgericht hat im letzten Jahr die Räumung der Wohnung einer hochschwangeren Frau ausgesetzt.

Eine Räumungstitel bestand bereits. Der Gerichtsvollzieher war mit der Räumung beauftragt. Nur vier Tage vor einem geplanten Kaiserschnitt sollte die Frau mit ihrer Familie aus der Wohnung ausziehen. Nach der Räumung sollte sie in einer Notunterkunft der Stadt untergebracht werden. Diese bestand jedoch lediglich aus Containerunterkünften.

Die Frau hielt dies für eine unzumutbare Härte für sich und ihre Familie. Sie beantragte daher beim Amtsgericht den Vollstreckungsschutz. Damit sollte die Räumung aufgeschoben werden. Das Amtsgericht wies den Antrag jedoch ab. Die Frau legte daher Verfassungsbeschwerde ein.

Das Bundesverfassungsgericht sah in der Entscheidung des Amtsgerichts mehrere Verstöße gegen die Grundrechte der Frau. Insbesondere gegen deren Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Das Gericht entschied daher zu Gunsten der Frau uns setzte die Räumung vorübergehend, höchstens jedoch für sechs Monate, aus.

Ob Vollstreckungsschutz gegen eine geplante Räumung zu gewähren ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine individuelle Prüfung ist daher stets vorzunehmen. Eine pauschale Aussage, wann ein solcher Vollstreckungsschutzantrag Erfolg verspricht, kann nicht getroffen werden.

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Wir hatten über den Fall, der 2023 eine Kontrovere auslöste, bereits berichtet. Ein Kindergarten hatte damals das Aufste...
26/08/2026

Wir hatten über den Fall, der 2023 eine Kontrovere auslöste, bereits berichtet. Ein Kindergarten hatte damals das Aufstellen eines Weihnachtsbaums untersagt, aus Rücksicht auf Kinder, die nicht den christlichen Glauben teilen.

Das Verbot wurde damals kontrovers diskutiert. Ein Gärtner stellte trotz des Verbots heimlich einen Weihnachtsbaum auf dem Gelände des Kindergartens auf. Dieser zeigte den Mann deshalb wegen Hausfriedensbruch an.

Der Mann erhielt zunächst einen Strafbefehl durch den das Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe von 500,00 € eingestellt werden sollte. Gegen diesen legte er Einspruch ein. Das Amtsgericht legte eine Geldstrafe von insgesamt 3.000,00 € fest. Diese Entscheidung griff der Mann mit der Berufung an.

Das Landgericht Hamburg änderte die Strafe letztlich ab. Es verwarnt den Mann lediglich und behielt sich eine Geldstrafe von insgesamt 2.400,00 € vor.

In solchen Fällen wird in der Regel eine Bewährungszeit festgelegt. Endet die Bewährungszeit, ohne weitere Straffällikeit, entfällt auch die Geldstrafe. Es können auch Auflagen, wie z.B. gemeinnützige Arbeit angeordnet werden.

Der Mann griff die Entscheidung des Landgerichts Hamburg mit der Revision an. Nunmehr hat das Hanseatische Oberlandesgericht die Revision verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit nun rechtskräftig und der Strafprozess endgültig abgeschlossen.

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Gemeinsame Haustiere sind bei Trennungen manchmal ein Streitthema. Wer bekommt den Hund? Gibt es ein Umgangsrecht? Wer z...
25/08/2026

Gemeinsame Haustiere sind bei Trennungen manchmal ein Streitthema. Wer bekommt den Hund? Gibt es ein Umgangsrecht? Wer zahlt was?

Manche Paare können sich dabei nicht einigen. Bei getrennten Eheleuten gibt es auch dafür gesetzliche Regelungen. In Anwendung dieser hat ein Amtsgericht zunächst festgestellt, dass die Parteien Miteigentümer des Hundes sind. Es hat dann weiterhin festgestellt, dass die Zustimmung zu einer Verwaltungs- und Benutzungsordnung zu erteilen ist. Diese sah quasi ein Wechselmodell für den Hund vor.

Der Fall landete in der Folge beim Landgericht. Das Landgericht sah die Sache etwas anders. Die Parteien in diesem Fall waren nämlich nicht verheiratet. In diesem Fall hält es die Regelungen für Eheleute nicht für anwendbar. Daher wären die allgemeinen Regelungen für die Auseinandersetzung einer Miteigentumsgemeinschaft anzuwenden. Bei Parteien haben schließlich die Aufhebung der Gemeinschaft gefordert.

Bei Sachen, die real nicht teilbar sind, sieht das Gesetz eine Versteigerung vor. Dies wäre bei einem Hund möglich. Damit nicht irgendjemand den Hund ersteigert, soll die Versteigerung nur zwischen den Parteien erfolgen.

Das Landgericht hat hier jedoch die Revision zum BGH zugelassen, damit hier eine Grundsatzentscheidung getroffen werden kann. Die Revision wurde auch eingelegt. Der BGH wird hier hoffentlich ein für alle Mal entscheiden, wie in solchen Fällen korrekt vorzugehen ist.

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Nebenkostenabrechnungen enthalten in der Regel nur die Zahlen, die der Vermieter aus Abrechnungen Dritter übernommen hat...
24/08/2026

Nebenkostenabrechnungen enthalten in der Regel nur die Zahlen, die der Vermieter aus Abrechnungen Dritter übernommen hat und an den Mieter weitergibt. Deshalb hat der Mieter bei Zweifeln an der Nebenkostenabrechnung das Recht diese Belege einzusehen.

Im Rahmen einer solchen Einsichtnahme können dann die Rechnungen von Versicherungen, Stromanbieter, Abwasserzweckverband, Wasserwerk etc. gesichtet werden. Die Einsichtnahme dieser Unterlagen erfolgt in den Räumen des Vermieters oder der Hausverwaltung.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter diese Unterlagen zur Prüfung zu übersenden. Die Forderung, die Unterlagen zu schicken, stellt daher auch kein wirksames Verlangen auf Einsichtnahme dar. Dies bestätigt eine Entscheidung des Landgerichts Hanau.

Im dortigen Fall forderte der Mieter die Übersendung der Unterlagen per E-Mail. Dies war in der Vergangenheit auch schon einmal so gehandhabt worden. Ein Anspruch darauf, dass auch diesmal eine Übersendung per E-Mail erfolgen muss, begründet dies jedoch nicht. Das stellte das Gericht klar.

Eine Einsichtnahme vor Ort sei auch nicht unzumutbar. Der Wohnort des Mieters liegt 46 km von den Geschäftsräumen der Hausverwaltung entfernt. Er ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto in unter einer Stunde erreichbar. Der Mieter muss die Unterlagen daher vor Ort einsehen.

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Die Vorfahrtsregeln muss jeder Autofahrer kennen und sie wiegen auch in der Führerscheinprüfung schwer. Kommt es wegen e...
21/08/2026

Die Vorfahrtsregeln muss jeder Autofahrer kennen und sie wiegen auch in der Führerscheinprüfung schwer. Kommt es wegen eines Verstoßes gegen die Vorfahrtsregeln zu einem Unfall, haftet zumindest derjenige, der die Vorfahrtsregeln verletzt hat. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Frankenthal zeigt.

Im entschieden Fall kam es zur Kollision zweier Fahrzeuge im Bereich einer Einmündung. Der Fahrer auf der vorfahrtsberechtigten Straße verlangte daraufhin Schadensersatz. Der Unfallgegner habe ihm die Vorfahrt genommen. Der Unfallgegner behauptet, er habe hier der Haltelinie gestanden, der andere Fahrer sei Schlangenlinien gefahren und deshalb sei es zum Unfall gekommen.

Der tatsächliche Unfallhergang sollte daher durch einen Sachverständigen geprüft werden. Dabei wurde auch die Blackbox des Fahrzeuges ausgewertet. Dies ergab, dass das Fahrzeug auf der vorfahrtsberechtigten Straße fast doppelt so schnell gefahren ist, wie erlaubt. Statt der zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h fuhr es 131 km/h.

Die massive Geschwindigkeitsüberschreitung führte letztlich dazu, dass der Fahrer, obwohl er Vorfahrt hatte, 80 Prozent des Schadens tragen muss. Der Fahrer auf der untergeordneten Straße hätte nämlich nicht damit rechnen müssen, dass der andere Fahrer derart grob verkehrswidrig verhält.

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Es gibt einige Ehepaare, die schon seit vielen Jahren getrennt und nur noch auf dem Papier verheiratet sind. Eine Scheid...
20/08/2026

Es gibt einige Ehepaare, die schon seit vielen Jahren getrennt und nur noch auf dem Papier verheiratet sind. Eine Scheidung war einfach bisher nicht nötig. Wird eine solche Ehe dann doch noch geschieden, kann der Ausschluss des Versorgungsausgleichs für die übergange Trennungszeit möglich sein. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigt.

Im dortigen Fall war die Ehezeit mit 39 Jahren berechnet. Das Ende der Ehezeit markiert dabei der Zeitpunkt, in dem der Scheidungsantrag zu Gericht gereicht wird. Zu diesem Zeitpunkt war das Ehepaar jedoch bereits seit 28 Jahren getrennt und führte wirtschaftlich völlig unabhängige Leben.

Das Oberlandesgericht bestätigte daher, dass ein Versorgungsausgleich über die gesamte Ehezeit unbillig wäre. Bei langer Trennungszeit und vollkommener wirtschaftlicher Entflechtung der Eheleute ist der Versorgungsausgleich daher für einen Teil der Trennungszeit auszuschließen. Konkret ist der Versorgungsausgleich nur bis zum Abschluss des ersten Jahres nach Trennung vorzunehmen. Also bis zu dem Zeitpunkt, an dem erstmals die Möglichkeit bestand, einen Scheidungsantrag einzureichen.

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