Estate Munich

Estate Munich Wir haben uns auf den Verkauf von Wohnungen, von Einfamilien- und Mehrfamilienäusern, von Grundstücken und von Gewerbeimmobilien spezialisiert

Wir übernehmen alle Aufgaben rund um den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie   www.estatemunich.de
12/07/2021

Wir übernehmen alle Aufgaben rund um den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie

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Wir wünschen Euch frohe Ostern und bleibt gesund!
01/04/2021

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30/01/2021

Nice Weekend
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Wir übernehmen alle Aufgaben rund um den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie und das für den Eigentümer natürlich kosten- und provisionsfrei!

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14/01/2021

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Änderungen 2021: Neue BGB-Vorschriften zur Maklerprovision beim ImmobilienkaufDie neuen Regelungen im BGB zur Maklercour...
04/01/2021

Änderungen 2021: Neue BGB-Vorschriften zur Maklerprovision beim Immobilienkauf

Die neuen Regelungen im BGB zur Maklercourtage beim Verkauf von Wohnimmobilien, die ab 23.12.2020 gelten, im Überblick:

Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
§ 656a BGB Textform
Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.

§ 656b BGB Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d
Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.

§ 656c BGB Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien
(1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers. Von Satz 3 kann durch Vertrag nicht abgewichen werden.
(2) Ein Maklervertrag, der von Absatz 1 Satz 1 und 2 abweicht, ist unwirksam. § 654 bleibt unberührt.

§ 656d BGB Vereinbarungen über die Maklerkosten
(1) Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber erbringt.
(2) § 656c Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.

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21/12/2020

Wir wünschen allen Freunden, Kunden und FB-Fans eine besinnliche Weihnachtszeit, frohe Festtage und einen guten Start in das neue Jahr!
++++ Gebt aufeinander acht und bleibt´s gsund ++++

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21/01/2020

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20/12/2019

Wir wünschen allen Freunden, Kunden und FB-Fans eine besinnliche Weihnachtszeit, frohe Festtage und einen guten Start im neuen Jahrzehnt!

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02/11/2019

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10/10/2019

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Konrad-Zuse-Platz 8
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81829

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Dienstag 09:00 - 18:00
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