13/04/2026
Kein Treppenlift auf Kassenkosten: Grenze zur Komfortleistung überschritten +++ Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Hessen macht deutlich, wo die Leistungspflicht der Pflegekasse beim Thema Treppenlift endet: Wer in seiner Wohnung eine vollständig nutzbare Etage hat, hat keinen Anspruch auf einen Zuschuss für einen Lift in weitere Stockwerke – selbst wenn dies die Selbstständigkeit fördern würde. +++ Mehr Infos unter: https://www.ra-siefarth.de/kein-treppenlift-auf-kassenkosten-grenze-zur-komfortleistung-ueberschritten/