Über mich:
geb. 1965 in Karlsruhe
Berufliche Stationen:
Rechtsanwältin seit 1992
Fachanwältin für Familienrecht seit 1997
Ehrenamtliche Funktionen:
Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein. Die Arbeitsgemeinschaft ist eine bundesweite Interessengemeinschaft für die im Familienrecht tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Si
e hat knapp 7.000 Mitglieder
Mitglied des Deutschen Familiengerichtstags e.V. Mitherausgeberin der Fachzeitschrift FORUM FAMILIENRECHT (www.forum-familienrecht.de)
Mitautorin der Neuauflage des Münchner Anwaltshandbuch Familienrecht
weitere Veröffentlichungen:
Forum Familienrecht
Zeitschrift der Deutschen Liga für das Kind
Interview BR zur Scheidung Online
Zulassung:
Als Rechtsanwältin bin ich zugelassen im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München, damit vertretungsberechtigt vor allen deutschen Zivil- und Familiengerichten (außer BGH)
Meine Fachgebiete
Familienrecht
Als Fachanwältin bin ich im gesamten Bereich des Familienrechts (auch mit Auslandsbezug) tätig. Neben praktischen Erfahrungen ist mir die laufende Weiterbildung in theoretischen Fragen wichtig, um "über den Tellerrand" schauen zu können. Bei Selbständigen werden auch steuerliche und unternehmensorientierte Aspekte mit einbezogen. Die intensive Auseinandersetzung mit den zahlreichen Schnittstellen des Familienrechts zu Steuerrecht, Erbrecht und Zwangsvollstreckungsrecht gehört ebenfalls zu diesem Aufgabengebiet. Das Ziel ist dabei immer eine kompetente und praxisorientierte Lösung für alle Probleme im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung in allen tatsächlichen und rechtlichen Aspekten. Dazu gehört die Beratung bei:
• Unterhaltszahlungen (auch bei Bedarfsberechnung, also bei Einkommen des Pflichtigen über € 10.000,00 netto)
• Zugewinnausgleichsberechnung (insbesondere bei freiberuflicher Praxisbewertung und Bewertung von Immobilien)
• Auseinandersetzung gemeinsamen Eigentums
• Kindschaftsrecht (Umgang, Sorge, Vaterschaft)
• Versorgungsausgleich
Erbrecht
Das Erbrecht hat sich zu einem weiteren
Tätigkeitsschwerpunkt neben dem Familienrecht bzw. Auf diesem Gebiet berate ich Sie gern. Die außergerichtliche Beratung als Vorsorge umfasst insbesondere
• die individuelle Testamentsgestaltung und
• die Ausstellung von Patientenverfügungen sowie von Vollmachten, insbesondere für den Fall der Pflegebedürftigkeit
Gerichtliche Tätigkeiten betreffen unter anderem
• Pflichtteilsansprüche
• Pflichtteilsergänzungsansprüche
• Testamentsanfechtungen und
• Testamentsauslegungen