Markert, Rechtsanwalt

Markert, Rechtsanwalt Markert, Rechtsanwalt. Schnittstellenarbeit und Mediation!

Bei diesem Geschäftsmodell und im Rahmen dessen geht dies für mich völlig in Ordnung. Da stimme ich zu. Man beachte dabe...
26/08/2019

Bei diesem Geschäftsmodell und im Rahmen dessen geht dies für mich völlig in Ordnung. Da stimme ich zu. Man beachte dabei natürlich den Unterschied zwischen und und die untereinander. Dass die der beim Anbieter ist, geht nicht anders.
"Carsharing-Anbieter muss Kunden-Schuld an Schäden nachweisen "

Bei Schäden an Carsharing-Autos ist der Anbieter in der Beweispflicht.

24/08/2019

Wieder de iure vs. de facto. In beiden Fällen verliert der .
Liebe oder sonstige .
Nein. Nein. Nein. Ich habe nichts gegen Euch. Ich fahre selbst sehr sehr gerne auf 2 .
ABER...…. bitte...… ihr habt nicht automatisch vor allen anderen , weder vor einem , noch vor einem oder vor einem , der gerade Euren überquert, von dem ihr meint, ihr besitzt den oder seit quasi dessen und aller Verkehrsregeln. Nun habe ich hier in München so viele Fälle bearbeitet..... aber wie auch immer.... selbst wenn ihr im seid oder Euch im Recht fühlt … und über die rote düst und pfeift.... ihr verliert gegen das Auto und den LKW. Also....lentement.... langsam.... oder was reitet Euch?
Seid sanft, beherrscht Euch und begegnet Euch und alles wird .

24/08/2019

und . Jeder gute sollte so was verstehen, vor allem, wenn er ein GI Joe ist, ein und ein , der hinter dem Anliegen seiner Mandaten steht, davon bin ich überzeugt. Die allein zu kennen und zu subsumieren reicht NICHT aus, um ein guter zu sein. Es gehört mehr dazu.
Ja, das ist richtig. Jeder , jeder, handelt stets und ständig nach einem dieser Prinzipien. Ob er es weiß oder nicht, ob es ihm bewusst ist, oder nicht. Vielen ist das nicht bewusst. Jedes dieser hat enorme im richtigen Kontext klug angewandt, jedes dieser Prinzipien hat Nachteile, wenn man das Wechselspiel nicht versteht. Es kann mal gut sein, in zu gehen, solange die Deckung hält. Der , das zu ändern ist entscheidend, wie im . In gehen, den anderen zu entwaffnen und dann zu reflektieren, das ist schon mal ein gutes , so als . Wann wende ich welches in welcher an und wann wechsle ich das Prinzip. Das sind die .

24/08/2019

STVO i.V.m. STVG ganz kurz gefasst! Habe zugesehen, wie......
Wer zuerst in der drin ist, der hat den . NICHT wer am längsten gewartet hat. Herrgottnochmal, ist halt nun mal so. Diese egelung hat durchaus Sinn und eröffnet auch sonst viele mögliche Ableitungen und Folgerungen nicht nur rein . Mit diesem Post will ich nicht lehren oder unterrichten, war auch nicht persönlich oder gar als Anwalt beteiligt, sah aber einfach nur 2 Parteien, die sich heftig um einen Parkplatz gestritten haben. Ja, so was kommt in München vor, so was banales. der eine setzte zurück, um vorwärts einzuparken, da schoss der anderen rückwärts rein.... jetzt ging es los...… spannend..... habe ich mich amüsiert..... ein Parkplatzstreit.... ja, ich weiß, es gibt Wichtigeres... ABER... so lange es sowas gibt..... nun denn..... ihr wisst, was ich meine.....

Hier ein kleines, aber feines, ein klares und gutes Beispiel zwischen de iure, de facto und der Beweislast. Ein Spannung...
24/08/2019

Hier ein kleines, aber feines, ein klares und gutes Beispiel zwischen de iure, de facto und der Beweislast. Ein Spannungsverhältnis.
Ohne zu werten oder gar werten zu wollen, bei einem solchen Bericht Frage ich mich, wie das bewiesen wurde. Denn es gilt immer noch de facto vor de iure sowie in Verbindung und in Kombination mir de iure geht nur mit Beweisen. Heißt, der oder die, die hinten drauffährt, muss nachweisen, das der vorne absichtlich spontan und ohne Gefahrenlage gebremst hat. Was de facto nie möglich ist. So einfach ist das. Alles andere sind nur Behauptungen, denen hier wohl das Gericht gefolgt ist. Der männliches Verkehrsteilnehmer hatte demnach wohl einen schlechten Anwalt.
Oder anders ausgedrückt, wie kann die auffahrende, Person, in diesem Falle weiblich, jemals beweisen, das der Vorausfahrende nicht aus einer Gefahrenlage oder Schrecksituation heraus gebremst hat? Das geht nicht.
Diese logischen Beziehungen untereinander zwischen de iure, de facto und Beweislast beherrschen leider wohl nicht alle meine Kollegen zugunsten ihrer Mandanten, denen sie kraft Auftrages verpflichtet sind. Versteht ihr, was ich meine und sage? Das ist übertragbar auf alle Fälle.
"Unfall nach Bremsaktion: Wer haftet dann? "

Wer auffährt, ist schuld – so lautet zumindest eine alte Weisheit. Was gilt, wenn der Vordermann absichtlich abbremst, um andere zu provozieren, und dadurch einen Unfall provoziert? Das sagen Richter.

  und  .Ich kürze mal ab und frage nur, wie kommt man an die " " heran"? Jenseits jeder   verbrämten  ? Wie nimmt man de...
24/08/2019

und .
Ich kürze mal ab und frage nur, wie kommt man an die " " heran"?
Jenseits jeder verbrämten ? Wie nimmt man dem die religiös laut läutende vom ? Wie enttarne ich den ? Nun ja, ein Schritt ist immer der, Vergleiche, Gegenüberstellungen und Umkehrschlüsse zu ziehen und vor allem die zu enttarnen, die mit zweierlei Maß messen. Dann ist man schon sehr nahe an der dran. Aber wer will das schon hören! Es betrifft ggf. einem ja auch selbst.

Auf Basis aktueller   mag ich Folgendes kurz beleuchten. Nüchtern und sachlich. Kurzer Abriss der  ,   sowie das   zwisc...
24/08/2019

Auf Basis aktueller mag ich Folgendes kurz beleuchten. Nüchtern und sachlich. Kurzer Abriss der , sowie das zwischen , Widerlegbarkeit und de iure vs. de facto. Alles in Kombi natürlich. Beleuchtet die Geschehnisse unter diesen Aspekten.
„Spannungsverhältnis zwischen der Erfüllung von , , in den verschiedenen Stufen sowie möglichen - und .“
Ein Straftatbestand ist dann erfüllt, wenn jemand die Tatbestandsmerkmale eines definierten Straftatbestandes des StGB erfüllt hat. Wenn ich jemand mit einem Messer gestochen habe, ohne dass derjenige starb, steht der Vorwurf einer Körperverletzung im Raum. Jetzt stellt sich die Frage, hat er das fahrlässig getan, ist also auf einer Bananenschale ausgerutscht und das Messer gelangte durch diesen Unfall in den Körper des anderen Menschen. Als aus Versehen. Oder hat er das mit Vorsatz getan… also entweder dolus directus 1en, 2en oder gar 3en Grades. Oder hatte dieser Mensch die Absicht, dem anderen Menschen Schaden zuzufügen. Dies muss separat nachgewiesen und bewiesen werden. Dabei heißt und bedeutet dolus directus dritten Grades, ich will den Tod eines anderen Menschen bewusst herbeiführen und nehme ihn nicht nur billigend in Kauf. All diese Unterschiede bestimmen das Strafmaß. Also, nehmen wir an, wenn jetzt Vorsatz, gleich welcher Stufe, nachgewiesen werden kann in Bezug zu den Tatbestandsmerkmalen, welche Rechtfertigungs- und/ oder Entschuldigungsgründe könnte es geben, damit der Täter, der den Tatbestand erfüllt hat, tatsächlich straffrei ausgeht? Weiter geht es. Die Beweislage liegt beim Ankläger. Der Ankläger muss beweisen, dass der Täter sowohl die Tatbestandsmerkmale erfüllt hat wie auch den Vorsatz. Wenn der Ankläger Vorsatz nicht beweisen kann, rutschen wir zurück in die Fahrlässigkeit. Wenn ein Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgrund gefunden wird und belegt werden kann, geht der Täter straffrei aus der Sache heraus. Das sind die grundsätzliche Logik und das Muster. Zu beachten ist dabei, dass ein Täter dann gerechtfertigt sein kann, wenn das Opfer ausdrücklich zu der Tat des Täters zugestimmt hat, also der Patient zu der Spritze des Arztes. Entschuldigt kann ein Täter dann sein, wenn er keine andere Wahl hatte, die Tat zu begehen. Aus welchen Gründen heraus auch immer.
Und jetzt kommt wieder die Beweislast.

15/01/2018

Danke sehr für die Likes.
Melde mich schnell mit weiteren Infos! Bin gespannt, welche Aufträge noch auf mich warten...... Viele Grüße an alle!

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