06/02/2019
Mieter-Schreck ohne Entschädigung
Kurz nach ihrem Einzug betrat eine Mieterin eine Treppe, die in den Garten führte. In diesem Moment krachte hinter ihr im Wohnzimmer ein großes Rollo von der Decke. Im Schreck verlor sie das Gleichgewicht, klammerte sich an einer Säule fest und verletzte sich schwer am Handgelenk. Mit einer Klage wollte sie vom Vermieter € 10.000,00 Schmerzensgeld und € 52.000,00 als Ersatz eines Haushaltsführungsschadens. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies die Klage nunmehr in der Berufung zurück (Az: 7 S 5872/17). Die Richter stellten fest, dass die Verletzung nicht unmittelbar durch das herabfallende Rollo, sondern erst durch die Reaktion der Mieterin auf das Aufprallgeräusch verursacht worden ist. Eine solche „Überreaktion“ gehöre aber zum allgemeinen Lebensrisiko. Laute Geräusche seien ein Bestandteil der „Alltagswirklichkeit“.