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Wir möchten mit unserer Smart Yachtcharter Fanpage eine Plattform zum Austausch im Bereich Yachtcharter, Segelreviere und interessante Links für Chartersegler bieten.

23/07/2025

Diese fröhlichen Wegbegleiter 🐬 hat uns ein Kunde gerade von seinem Törn in den Sporaden - Griechenland 🇬🇷 - mitgebracht! Immer wieder ein besonderes Erlebnis! Habt ihr auch Delfine auf eurem letzten Törn gesehen?

10/07/2025

Wir waren für euch unterwegs und total begeistert: Dubrovnik hat mehrere tolle Charterstützpunkte - Kultur und Segeln lassen sich hier perfekt verbinden!

Rechtliche Einschätzung des VDC Verbandsanwalts zur aktuellen Reisewarnung und der Konsequenz für Charterverträge.....
19/08/2020

Rechtliche Einschätzung des VDC Verbandsanwalts zur aktuellen Reisewarnung und der Konsequenz für Charterverträge.....

Unser Verbandsanwalt gibt Auskunft:

Wer zur Zeit nach Spanien, in die Türkei oder nach Kroatien (Gespanschaften Šibenik-Knin und Split-Dalmatien) reist braucht

-Corona-Test bei Rückkehr und Quarantäne bis Negativ-Testergebnis vorliegt
Oder
-14 Tage Quarantäne

Wenn ein Charterkunde sich aus seiner Buchung in Spanien, der Türkei oder in Kroatien (Gespanschaften Zadar, Šibenik-Knin und Split-Dalmatien) lösen will, weil er diese neuen Hürden nicht akzeptieren will oder weil er das erhöhte Risiko nicht eingehen möchte, ist das seine einseitige Entscheidung und es gelten die normalen Stornoregelungen des Chartervertrages (wie vor Corona).

Es ist jetzt ja nicht mehr so, wie im März/April, als uns alle gleichermaßen die neue Situation überraschte, die keine Partei verschuldet hatte.

Ergänzung I:
Wer nach Corona-Ausbruch gebucht hat, ist das absehbare Risiko eingegangen, dass die Situation sich verschärft bzw. Einreisebeschränkungen entstehen können.

Wer bereits vor Corona gebucht hatte kann jetzt auch nicht nur aufgrund der Reisewarnung zurücktreten (aber stornieren, mit Stornokosten). Die Ansteckungsgefahr und die Reglementierungen sind ja nicht mehr die, die im März/April gegolten haben. Die Vercharterer halten die Boote ja legal bereit. Keine Auslaufverbote, keine Einreiseverbote.

Die Charterkunden können durch zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen (Verzicht auf Restaurant im Innenbereich, Abstandsregeln, Masken) das Infektionsrisiko auf dem Level wie zuhause halten.

Tests bzw. Quarantäne bei Rückkehr sind kein Grund für Rücktritt.

Ergänzung II:
Ein Arbeitgeber kann nicht den Urlaub im Risikogebiet verbieten. Eine Reisewarnung ist ja kein Reiseverbot und so weit darf der Arbeitgeber nicht in die Rechte des Arbeitnehmers eingreifen. Tut er es doch macht er sich ggf. schadenersatzpflichtig.


Rechtsanwalt Eckhard von der Mosel

Stand 19. August 2020 (Update: 20. August 2020)

Buchtipp: Ein tolles Weihnachtsgeschenk nicht nur für Segler! Löst garantiert Fernweh aus!
16/11/2018

Buchtipp: Ein tolles Weihnachtsgeschenk nicht nur für Segler! Löst garantiert Fernweh aus!

Den Wind in den Segeln, das tiefblaue Wasser unter dem Kiel und endlose Weite am Horizont ... für viele Segler ist das der Inbegriff der Freiheit. Die Sehnsucht nach dem Ozean treibt sie immer wieder hinaus in die Welt und zu fernen...

Kostenloser Hafenführer für Ostseesegler, die Richtung Polen und Baltikum unterwegs sind:
07/03/2018

Kostenloser Hafenführer für Ostseesegler, die Richtung Polen und Baltikum unterwegs sind:

Der Verbund South Coast Baltic will Lust auf Törns von Mecklenburg-Vorpommern bis nach Klaipeda machen und bietet daher ein Gratis-Nachschlagewerk

Noch ist es winterlich in Kroatien .... kaum zu glauben, dass in wenigen Wochen unsere ersten Charterkunden in Kroatien ...
28/02/2018

Noch ist es winterlich in Kroatien .... kaum zu glauben, dass in wenigen Wochen unsere ersten Charterkunden in Kroatien die Segel setzen werden! Aber die Sonne ist ja schon mal da ☀️☀️☀️

Greetings from our snowy base in Croatia ❄⛄⛵

Wow das ist beeindruckend! Der Vercharterer Moorings hat nach dem Hurrikan Irma Unglaubliches geleistet und kann schon i...
02/11/2017

Wow das ist beeindruckend! Der Vercharterer Moorings hat nach dem Hurrikan Irma Unglaubliches geleistet und kann schon im Dezember wieder Chartergäste empfangen!

Tourism is the beating heart of the Caribbean and we are determined to rebuild and come back stronger than ever. We’d like to thank our operational teams for th

Schon wieder unangenehme Airline News :
19/09/2017

Schon wieder unangenehme Airline News :

Ryanair will bis Ende Oktober täglich 40 bis 50 Flüge wegen interner Schwierigkeiten streichen - unter anderem wurden die Urlaube der Piloten durcheinandergebracht. Spekuliert wird auch über einen anderen Grund.

Bitte spendet, teilt, helft!!!!
13/09/2017

Bitte spendet, teilt, helft!!!!

Die BVI brauchen Eure Hilfe!

Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Karibik e.V. haben wir die ins Leben gerufen. Wir möchten so zu Spenden aufrufen, um die BVI beim Wiederaufbau zu unterstützen. Mit Euren Spenden möchten wir die Einheimischen unterstützen und sie schnellstmöglich mit den nötigsten Hilfsmitteln versorgen.

100 % Eurer Spenden werden von uns persönlich in die BVI gebracht und dort verteilt, wo sie am nötigsten gebraucht werden. Wir erheben keinerlei Verwaltungsgebühren oder ähnliches.

Bitte überweist auf das Konto der Arbeitsgemeinschaft Karibik e.V. bei der Deutschen Bank (IBAN: DE40370700240408818301, BIC: DEUTDEDBKOE). Ganz wichtig ist hierbei, dass der Verwendungszweck „Spende - BVI Hurricane Hilfe“ lautet.

Bei Beträgen unter 150 EUR reicht der Überweisungsbeleg zur Anrechnung beim Finanzamt. Spendenbescheinigungen können wir derzeit leider noch nicht ausstellen, die Gemeinnützigkeit wird gerade noch geprüft.

Jeder EURO hilft! Vielen herzlichen Dank für Eure Unterstützung.

Adresse

Munich
80337

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