Die Rechtsanwaltskanzlei Michael Fröschl ist auf dem Gebiet des internationalen Wirtschaftsrechts- und Wirtschaftsstrafrechts gerichtlich und außergerichtlich tätig. Sie berät und vertritt in- und ausländische Unternehmer und Unternehmen insbesondere in allen Fragen der grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Betätigung im Rahmen der EU- Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit sowie im Rahmen d
er bilateralen Regierungsvereinbarungen, dem so genannten Werkvertragsverfahren. Einen besonderen Schwerpunkt der Beratungstätigkeit bildet das Rechtsgebiet der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung.