Rechtsanwaltskanzlei Sowa

Rechtsanwaltskanzlei Sowa Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Zivil- und Wirtschaftsrecht

Betreuung von national und international agierenden Unternehmern, Gewerbetreibenden und Selbständigen sowie die Beratung von Privatpersonen.

Wir wünschen allen Mandanten und Partnern sowie ihren Familien schöne und erholsame Feiertage sowie ein erfolgreiches un...
23/12/2021

Wir wünschen allen Mandanten und Partnern sowie ihren Familien schöne und erholsame Feiertage sowie ein erfolgreiches und gesundes Neues Jahr 2022!

Nach einem chaotischen und äußerst schwierigem Jahr für uns alle bedanke ich mich für das Vertrauen und die erfolgreiche...
24/12/2020

Nach einem chaotischen und äußerst schwierigem Jahr für uns alle bedanke ich mich für das Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit und wünsche allen Mandanten und Partnern schöne Weihnachtstage sowie ein gutes und gesundes Neues Jahr 2021!

Ein Jahr neigt sich dem Ende zu,Zeit einen Blick zurückzuwerfen,vor Augen steht noch all die Müh,die viele Hektik, all d...
24/12/2019

Ein Jahr neigt sich dem Ende zu,
Zeit einen Blick zurückzuwerfen,
vor Augen steht noch all die Müh,
die viele Hektik, all die Kämpfe.
Doch nach und nach all dies verblasst,
der Lauf der Welt, lässt sich kurz bremsen,
zwischen den Jahren wächst neue Kraft,
um sich danach wieder neuen Zielen zuzuwenden.

Mit Dank für das Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit, wünsche ich allen Mandanten und Partnern schöne Weihnachtstage und ein gutes und erfolgreiches Neues Jahr 2020!

16/01/2015

BGH: Ein Mieter kann gegen einen Nachbarn vorgehen, wenn er durch dessen Zigarettenrauch wesentlich beeinträchtigt wird.

Nach vielen - teilweise widersprüchlichen - Entscheidungen der Instanzgerichte zum Thema Zigarettenrauch in der Nachbarschaft, hat der BGH heute die rechtlichen Rahmen entschieden. Danach besteht in der Tat ein Unterlassungsanspruch gegen einen rauchenden Nachbarn, wenn die dadurch verbundenen Beeinträchtigungen wesentlich oder gesundheitsgefährdend sind.

In einem solchen Fall müssen die kollidierenden Interessen beider ausgewogen werden - was z.B. bedeuten kann, dass etwa auf dem Balkon nur noch zu bestimmten Zeiten geraucht werden darf. Das aber wird immer eine individuelle Einzelfallentscheidung sein.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=66aff72a316eec433e9fbe6ac2b63029&nr=69933&linked=pm

Der - unter anderem für Besitzschutzansprüche zuständige - V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich heute mit der Frage befasst, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Mieter, der sich durch den von einem tiefer gelegenen Balkon aufsteigenden Zigarettenrauch im Gebrauch seiner Wohnung beeintr…

08/05/2012

LG Nürnberg-Fürth: Zahnarzt wehrt sich erfolgreich gegen negative Internet-Bewertung

Immer öfter ist es möglich Unternehmen im Internet zu bewerten. Dies kann erwünschte Werbung bedeuten oder aber sehr ärgerlich sein - wenn die Bewertung negativ ausfällt.

In einem heute bekannt gewordenen Urteil hat das LG Nürnberg einem Zahnarzt Recht gegeben, der sich gegen eine schlechte anonyme Bewertung im Internet gewehrt hatte. Der Internetprovider hatte den Beitrag nicht gelöscht, obwohl der User auf Anfrage keine Beweise für seine Behandlung vorgelegt hatte.

Zu Unrecht, wie das Gericht entschied, denn entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Internetprovider Prüfpflichten und müssen sich bestrittene Behauptungen vom User nicht nur glaubhaft versichern sondern beweisen lassen (Az.: 11 O 2608/12). Erfolgt dies nicht, muss die schlechte Bewertung gelöscht werden.

05/05/2012

OLG Koblenz: Widerrufsrecht auch bei Vertragsänderung am Telefon

Oft versuchen Unternehmen nach einer Kündigung den Abschluss eines Folgevertrages mit einem Telefonanruf zu erreichen. Stimmt der Kunde dem zu, überlegt es sich kurz darauf jedoch anders, heisst es dann, dass es ein Widerrufsrecht für Folgeverträge nicht gäbe.
Falsch - wie das OLG Koblenz in einem Verfahren des Bundesverbandes-Verbraucherzentralen gegen 1und1 entschied: werden wesentliche Vertragsinhalte geändert, gilt das Widerrufsrecht, weil der Verbraucher genauso vor Überrumpelung geschützt werden muss, wie beim Erstabschluss. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Kunde selbst nach einer Vertragsänderung nachfragt - denn dann ist er nicht schutzwürdig.

http://www.vzbv.de/9463.htm

05/03/2012

BGH: Mietmängel müssen nicht unbedingt durch Protokoll belegt werden

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29.02.2012 eine sehr mieterfreundliche Entscheidung getroffen: danach müssen Mieter, die Mietmängel geltend machen, nur einen konkreten Sachmangel, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, darlegen. Das Maß der Gebrauchsbeeinträchtigung oder einen konkreten Minderungsbetrag jedoch nicht.

Deshalb muss bei wiederholten Störungen durch Lärm oder Schmutz auch kein zeitliches "Protokoll" vorgelegt werden, wie es die Gerichte bisher forderten. Es genügt grundsätzlich eine grobe Beschreibung um welchen Mangel es sich handelt und wie oft dieser in etwa eintritt.

17/01/2012

BGH: Kostentragung bei rechtswidrigem Parken auf Privatgelände

Derzeit wird allerseits über ein Urteil des BGH vom 02.12.2011 berichtet, wonach jemand, der unberechtigt auf einem Privatgelände parkt, zum Ersatz der durch das Abschleppen entstandenen Kosten verpflichtet ist (Az.: V ZR 30/11).

Im Grunde war dieses Urteil aber nicht überraschend, denn eine ähnliche Entscheidung hatte derselbe Senat des BGH bereits am 05.06.2009 getroffen (Az.: V ZR 144/08). Auch hatte der BGH bereits damals entschieden, dass nur bestimmte Kosten zu ersetzen sind - nämlich diejenigen, die unmittelbar durch das Falschparken verursacht waren.

Neu an dem aktuellen Urteil ist daher nur, dass der Grundstücksinhaber nicht verpflichtet ist dem Parksünder mitzuteilen wohin sein Fahrzeug abgeschleppt wurde, bis seine Auslagen erstattet sind.

12/01/2012

Keine versteckten Gebühren im Mobilfunk für Nicht-Telefonierer

Mit Urteil vom 29.11.2011 (gegen das allerdings noch Berufung eingelegt ist) hat das Landgericht Kiel entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter keine "Strafgebühren" von Kunden kassieren darf, die ihren Telekomvertrag nicht nutzen.

Talkline hatte sich in der Fußnote einer Preisliste vorbehalten, Kunden, die in drei aufeinanderfolgenden Monaten keinen einzigen Anruf getätigt haben, eine monatliche "Nichtnutzungsgebühr" von 4,95 € in Rechnung zu stellen.

Hintergrund dieses Vorgehens dürfte nicht zuletzt die bekannte Praxis sein, dass zum Abschluss von Mobilfunkverträgen kostenlose oder stark subventionierte Zugaben verteilt werden. Manchmal sind diese Beigaben so interessant oder lukrativ, dass die Festkosten eines Mobilfunkvertrages auf zwei Jahre in Kauf genommen werden, die SIM-Karte aber bewusst nicht genutzt wird.

Gleichzeitig hat das Gericht auch entschieden, dass eine Pfandgebühr für eine am Vertragsende nicht zurückggegebene SIM-Karte in Höhe von 9,95 €, ebenfalls rechtswidrig ist.

Urteil vom 29. November 2011, Az. 2 O 136/11: Das Versäumnisurteil vom 4. August 2011 bleibt aufrechterhalten.Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechts ...

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