04/07/2024
Ein jeder kann zwar testamentarisch bestimmen, wer Erbe werden soll. Aber selbst wenn der Nachlass im Testament geregelt ist (oder auch, wenn es gar kein Testament gibt), kann es Monate, manchmal sogar länger als ein Jahr, dauern, bis der Erbe über die Erbschaft verfügen kann.
Der zuweilen banale Grund: Überlastung der Gerichte.
Manchmal aber sind es auch klärungsbedürftige Zweifel, die Zeit kosten. Der Zeitverlust kann gewaltige Nachteile verursachen, weil beispielsweise der Zugriff auf ein Bankkonto ohne Erbschein unmöglich ist.
Die „Erste Hilfe“? Beispiel für eine 𝐏𝐨𝐬𝐭𝐦𝐨𝐫𝐭𝐚𝐥𝐞 𝐕𝐨𝐥𝐥𝐦𝐚𝐜𝐡𝐭:
„𝘏𝘪𝘦𝘳𝘮𝘪𝘵 𝘦𝘳𝘵𝘦𝘪𝘭𝘦 𝘪𝘤𝘩 𝘏𝘦𝘳𝘳𝘯 𝘔𝘢𝘹 𝘔𝘶𝘴𝘵𝘦𝘳𝘮𝘢𝘯𝘯 𝘦𝘪𝘯𝘦 𝘱𝘰𝘴𝘵𝘮𝘰𝘳𝘵𝘢𝘭𝘦 𝘎𝘦𝘯𝘦𝘳𝘢𝘭𝘷𝘰𝘭𝘭𝘮𝘢𝘤𝘩𝘵. 𝘋𝘪𝘦𝘴𝘦 𝘝𝘰𝘭𝘭𝘮𝘢𝘤𝘩𝘵 𝘶𝘮𝘧𝘢𝘴𝘴𝘵 𝘪𝘯𝘴𝘣𝘦𝘴𝘰𝘯𝘥𝘦𝘳𝘦 𝘝𝘦𝘳𝘸𝘢𝘭𝘵𝘶𝘯𝘨 𝘶𝘯𝘥 𝘝𝘦𝘳𝘧ü𝘨𝘶𝘯𝘨 ü𝘣𝘦𝘳 𝘮𝘦𝘪𝘯 𝘨𝘦𝘴𝘢𝘮𝘵𝘦𝘴 𝘝𝘦𝘳𝘮ö𝘨𝘦𝘯, 𝘌𝘳ö𝘧𝘧𝘯𝘶𝘯𝘨 𝘶𝘯𝘥 𝘝𝘦𝘳𝘸𝘢𝘭𝘵𝘶𝘯𝘨 𝘷𝘰𝘯 𝘉𝘢𝘯𝘬𝘬𝘰𝘯𝘵𝘦𝘯, 𝘈𝘣𝘴𝘤𝘩𝘭𝘶𝘴𝘴 𝘶𝘯𝘥 𝘒ü𝘯𝘥𝘪𝘨𝘶𝘯𝘨 𝘷𝘰𝘯 𝘝𝘦𝘳𝘵𝘳ä𝘨𝘦𝘯 𝘢𝘭𝘭𝘦𝘳 𝘈𝘳𝘵. 𝘋𝘪𝘦𝘴𝘦 𝘝𝘰𝘭𝘭𝘮𝘢𝘤𝘩𝘵 𝘵𝘳𝘪𝘵𝘵 𝘮𝘪𝘵 𝘮𝘦𝘪𝘯𝘦𝘮 𝘈𝘣𝘭𝘦𝘣𝘦𝘯 𝘪𝘯 𝘒𝘳𝘢𝘧𝘵 𝘶𝘯𝘥 𝘣𝘭𝘦𝘪𝘣𝘵 𝘪𝘯 𝘒𝘳𝘢𝘧𝘵 𝘣𝘪𝘴 𝘻𝘶𝘮 𝘢𝘶𝘴𝘥𝘳ü𝘤𝘬𝘭𝘪𝘤𝘩𝘦𝘯 𝘞𝘪𝘥𝘦𝘳𝘳𝘶𝘧 𝘥𝘶𝘳𝘤𝘩 𝘮𝘦𝘪𝘯𝘦𝘯 𝘌𝘳𝘣𝘦𝘯.“
Mit einer solchen Vollmacht kann der Bevollmächtigte sogar vor Erteilung eines Erbscheins all das regeln und veranlassen, was sinnvoll oder notwendig erscheint.
Für die trauernden Angehörigen ist es jedenfalls hilfreich, wenn sie nach einem (oft plötzlichen) Todesfall handlungsfähig sind.
Die Vollmacht kann natürlich auch inhaltlich begrenzt werden.
Sollte eine solche Vollmacht auch dazu dienen, Änderungen in einem Grundbuch oder im Handelsregister zu bewirken, empfiehlt sich eine notariell beurkundete Vollmacht.
Für alles andere reicht eine einfache Vollmacht.
𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐁𝐞𝐫𝐚𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐢𝐬𝐭 𝐚𝐛𝐞𝐫 𝐢𝐧 𝐣𝐞𝐝𝐞𝐦 𝐅𝐚𝐥𝐥 𝐞𝐦𝐩𝐟𝐞𝐡𝐥𝐞𝐧𝐬𝐰𝐞𝐫𝐭.