LFR Wirtschaftsanwälte

LFR Wirtschaftsanwälte Münchner Wirtschaftskanzlei für Unternehmen, Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Gesellschafter Geschäftsführer, leitende Angestellte und Gründer

20/08/2026

Der Erwerbszweck frisst die Provision

Der BGH hat das Maklerrecht psychologisch gemacht.

Denn künftig entscheidet nicht mehr allein das Objekt über den Rechtsrahmen – sondern das, was der Käufer damit vorhat.

Ein Mehrfamilienhaus?
Vielleicht.

Ein Einfamilienhaus im Kopf des Erwerbers?
Dann gelten plötzlich Verbraucherschutzregeln, Halbteilungsgrundsätze und neue Provisionsgrenzen.

Das klingt theoretisch.
Ist es aber nicht.

Denn damit verschiebt sich das Risiko:
- weg vom Grundriss
- hin zur Absicht des Käufers

Oder anders formuliert:

Nicht das Gebäude entscheidet.
Sondern der Zweck, den der Käufer hineinlegt.

Genau darin liegt die Sprengkraft der BGH-Entscheidung.

Makler müssen künftig deutlich präziser dokumentieren:
- warum gekauft wird
- wie genutzt werden soll
- welche Erwerbsabsichten bestehen

Wer das übersieht, setzt möglicherweise den falschen Rechtsrahmen – und riskiert seinen Provisionsanspruch.
Dr. Marc Laukemann, Dr. Ulrich Rösch und Dr. Christian Ruso haben die Entscheidung für die Praxis eingeordnet.

👉 Beitrag: https://lfr-law.de/praxisgeschichte-nr-3-der-erwerbszweck-frisst-die-provision-und-der-makler-merkt-es-zuletzt/

👉 Checkliste Maklerprovision:https://lfr-law.de/wp-content/uploads/2026/08/Checkliste-Maklerprovision-sichern.pdf

Welche rechtlichen Konsequenzen hat die BGH-Rechtsprechung hinsichtlich der Einstufung von Coaching-Leistung als Fernunt...
19/08/2026

Welche rechtlichen Konsequenzen hat die BGH-Rechtsprechung hinsichtlich der Einstufung von Coaching-Leistung als Fernunterricht? Fälle, in denen Teilnehmende in diesem Kontext erfolgreich die Rückzahlung von Honoraren einklagten, erschüttern und verunsichern die Branche. Doch besteht tatsächlich Grund zur Sorge? Nein – und ja, denn Faktoren wie digitale Angebote, Aufzeichnungen, selbst Hausaufgaben sind hier entscheidend. Dieser Beitrag ordnet die aktuelle Sach- und Rechtslage ausführlich ein und gibt konkrete Handlungsmöglichkeiten.

https://www.coaching-magazin.de/beruf-coach/coaching-und-recht

Erschienen im Coaching-Newsletter in Ausgabe 08 | 2026
Von Dr. Marc Laukemann

Coaching oder Fernunterricht? BGH-Urteile 2025/2026: Wann wird Coaching zu Fernunterricht? Hier erfahren Sie mehr!

Die 50-Prozent-Falle50 % sind erlaubt.51 % können alles vernichten.Der BGH verschärft das Maklerrecht weiter.Wer bei Woh...
13/08/2026

Die 50-Prozent-Falle

50 % sind erlaubt.
51 % können alles vernichten.

Der BGH verschärft das Maklerrecht weiter.

Wer bei Wohnimmobilien mehr als die Hälfte der Maklerprovision auf eine Vertragsseite abwälzt, riskiert nicht etwa eine Kürzung – sondern den vollständigen Verlust des Provisionsanspruchs.

Und genau darin liegt die Sprengkraft der Entscheidung:

Kein „teilweise unwirksam“.
Kein „wir reduzieren das auf das zulässige Maß“.
Sondern: komplett weg.

Viele halten solche Klauseln für Formalien.
Der BGH behandelt sie wie eine rote Linie.

Die praktische Folge:

- falsche Provisionsverteilung
- unwirksame Vereinbarung
- keine Courtage

Das Problem:
Zahlreiche Vertragsmuster in der Praxis dürften genau hier angreifbar sein.

Dr. Marc Laukemann, Dr. Ulrich Rösch und Dr. Christian Ruso haben die Entscheidung und ihre Auswirkungen auf die Maklerpraxis analysiert.

👉 Beitrag: https://lfr-law.de/praxisgeschichte-nr-2-die-50-prozent-falle-maklerrecht/

Der falsche Button kostet Ihre Provision29.303,75 €.Wegen eines einzigen Wortes: „Senden“.Der BGH hat entschieden: Wer M...
06/08/2026

Der falsche Button kostet Ihre Provision

29.303,75 €.

Wegen eines einzigen Wortes: „Senden“.

Der BGH hat entschieden: Wer Maklerverträge digital abschließt und keinen klaren Zahlungshinweis verwendet, hat möglicherweise keinen wirksamen Vertrag.

Kein „zahlungspflichtig bestellen“.

Kein ausdrücklicher Hinweis.

Keine Provision.

Das Bittere daran:

Viele Makler glauben noch immer, ihre Software sei „rechtlich schon okay“. Genau das könnte jetzt gefährlich werden.

Denn der BGH macht klar:

Digitale Maklerverträge sind keine Designfrage. Sondern eine Existenzfrage.

Besonders hart:

Der BGH versperrt sogar den Weg über Wertersatz.

Das heißt praktisch:

- falscher Button

- unwirksamer Vertrag

- Leistung erbracht

- trotzdem kein Geld

Viele Maklersoftwares dürften derzeit rechtlich gefährlicher sein als ihre Nutzer glauben.

Ich habe die Entscheidung analysiert und die wichtigsten Risiken für Makler zusammengefasst.

👉 Beitrag: https://lfr-law.de/maklerprovision-verloren-wenn-der-button-senden-nicht-ausreicht-teil-1-unserer-serie/

„Der Klick, der 29.303,75 € pulverisierte“

Kürzlich durften wir bei LFR zahlreiche Mandantinnen und Mandanten sowie Gäste zu unserer Kanzleiveranstaltung begrüßen....
21/07/2026

Kürzlich durften wir bei LFR zahlreiche Mandantinnen und Mandanten sowie Gäste zu unserer Kanzleiveranstaltung begrüßen.

Wir freuen uns sehr über das große Interesse, die inspirierenden Gespräche und den offenen Austausch.

Ein herzlicher Dank gilt Prof. Dr. Heller für seinen spannenden Vortrag und die wertvollen Impulse.

Ebenso danken wir unseren Mandanten, Freunden unserer Kanzlei und allen Gästen für ihr Kommen und die vielen interessanten Gespräche. Der persönliche Austausch macht Veranstaltungen wie diese besonders.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und den weiteren Dialog.

"Der Investor hat zugesagt.“Einer der gefährlichsten Sätze im Startup-Alltag.Denn zwischen einer Finanzierungszusage und...
26/06/2026

"Der Investor hat zugesagt.“

Einer der gefährlichsten Sätze im Startup-Alltag.

Denn zwischen einer Finanzierungszusage und einer tatsächlich gesicherten Finanzierung liegen oft Welten.

Viele Gründer erleben dieselbe Situation:

✔ Das Produkt funktioniert.

✔ Die Gespräche mit Investoren laufen positiv.

✔ Das Term Sheet ist unterschrieben.

❌ Das Geld ist noch nicht auf dem Konto.

Genau in dieser Phase stellt sich eine unbequeme Frage:

Muss die Geschäftsführung weitermachen – oder bereits über Insolvenzantragspflichten nachdenken?

Die aktuelle Rechtsprechung zeigt:

Nicht jede Finanzierungszusage darf ohne Weiteres in eine Fortbestehensprognose einbezogen werden.

Hoffnung allein ersetzt keine Liquiditätsplanung.

In unserem neuen Beitrag (https://lfr-law.de/zwischen-hoffnung-und-haftung-insolvenzrisiken-startups/) zeigen wir:

→ wann Finanzierungszusagen berücksichtigt werden können,

→ welche Rolle die Fortbestehensprognose spielt,

→ warum gerade Venture-Capital-finanzierte Unternehmen besondere Risiken tragen,

→ und welche fünf Warnsignale Geschäftsführer ernst nehmen sollten.

Zusätzlich stellen wir eine praktische Checkliste für Gründer, Geschäftsführer und Investoren zur Verfügung (https://lfr-law.de/wp-content/uploads/2026/06/Checkliste-LFR-Startup-in-der-Krise.pdf)

Unser Startup- und Restrukturierungsteam:

• Dr. Marc Laukemann – Gesellschaftsrecht, Gesellschafterkonflikte und Geschäftsführerhaftung

• Felix Tittel – Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

• Elisa Roggendorff – Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerberaterin sowie zertifizierte Sanierungs- und Restrukturierungsberaterin

• Tobias Kreth – Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Denn Krisen betreffen selten nur ein Rechtsgebiet. Sie betreffen Strategie, Finanzierung, Haftung und häufig auch die Gesellschafterebene gleichzeitig.

19/06/2026

🚨 BGH und Ferncoaching: Wann droht die Nichtigkeit von Coaching-Verträgen?
Die aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sorgen weiterhin für erhebliche Bewegung in der Coaching- und Weiterbildungsbranche. Der BGH hat klargestellt, dass Online-Coachings und Mentoring-Programme unter bestimmten Voraussetzungen als Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) einzuordnen sein können – mit der Folge, dass Verträge ohne erforderliche Zulassung nichtig sein können.

Was bedeutet das für Anbieter von Coachings, Mentoring-Programmen und Online-Weiterbildungen?
Dr. Marc Laukemann hat gemeinsam mit Fabian Göbel die aktuelle Rechtsprechung und ihre praktischen Auswirkungen in einem Beitrag für den Betriebs-Berater analysiert.
📖 Zum Fachartikel:
https://lfr-law.de/wp-content/uploads/2026/04/Laukemann_Goebel-1.pdf
📚 Unsere Analyse der BGH-Rechtsprechung:
https://lfr-law.de/bgh-zu-online-coaching-wann-droht-nichtigkeit-nach-dem-fernusg/
🔎 Sie möchten wissen, ob Ihr Angebot vom FernUSG betroffen sein könnte?
Nutzen Sie unseren Coaching-Fragebogen für eine erste Einschätzung, den wir Ihnen gerne unverbindlich übersenden.
📩 Kontakt:
https://lfr-law.de/kontakt/?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=leads_2024&utm_content=facebook_ad

🌐 Website: www.lfr-law.de

Bitte keine Zahlungen mehr.“Was technisch klingt, kann im Gesellschafterstreit ein Frontalangriff auf die Kontrolle über...
05/06/2026

Bitte keine Zahlungen mehr.“

Was technisch klingt, kann im Gesellschafterstreit ein Frontalangriff auf die Kontrolle über das Unternehmen sein.

Das OLG München hatte sich aktuell mit einer hochpraktischen Frage zu beschäftigen: Wann kann per einstweiliger Verfügung in laufende Geschäftsführungsmaßnahmen eingegriffen werden?

Im konkreten Fall ging es um:

▪️ eine 50:50-Gesellschaft

▪️ eine Erbengemeinschaft als Gesellschafterin

▪️ Testamentsvollstreckung

▪️ streitige Forderungen

▪️ und den Versuch, kurz vor einer Gesellschafterversammlung operative Zahlungen gerichtlich zu stoppen.

Besonders spannend:

Das OLG München beschäftigt sich sehr präzise mit Fragen der:

▪️ Aktivlegitimation

▪️ Vertretung der GmbH gegen ihre Geschäftsführer

▪️ Stimmverbote bei Erbengemeinschaften

▪️ sowie der Auslegung gesellschaftsvertraglicher Zustimmungsklauseln.

Die Entscheidung zeigt erneut:

Einstweiliger Rechtsschutz ist im Gesellschaftsrecht längst mehr als bloße „Anspruchssicherung“.

Er wird zunehmend als strategisches Machtinstrument eingesetzt.

Wer solche Verfahren führt, kämpft oft nicht nur um Geld. Sondern um:

▪️ Kontrolle

▪️ Informationszugang

▪️ Außenwirkung

▪️ Verhandlungsmacht

▪️ und faktisch die Führung des Unternehmens.

Den vollständigen Praxisbeitrag finden Sie hier:

https://lfr-law.de/machtkampfvordergesellschafterversammlung/

Nehmen Sie auch gerne direkt Kontakt mit uns auf: https://lfr-law.de/kontakt/?utm_source=facebook&utm_medium=social&utm_campaign=leads_2024&utm_content=facebook_ad

„Die Einladung lag auf dem Tisch. Und trotzdem war die Versammlung nicht geladen.“Klingt absurd?Genau darüber musste der...
29/05/2026

„Die Einladung lag auf dem Tisch. Und trotzdem war die Versammlung nicht geladen.“

Klingt absurd?

Genau darüber musste der Bundesgerichtshof jetzt entscheiden.

Der Fall liest sich wie ein Wirtschaftskrimi:

- mehrere GmbHs,
- überschneidende Geschäftsführer,
- Lagerbildung,
- taktische Beschlüsse,
- Prozessfinanzierung,
- Millionenrisiken.

Der zentrale Fehler:
Eine Gesellschaft wurde nicht ordnungsgemäß zur Gesellschafterversammlung geladen.

Die Gegenseite argumentierte sinngemäß:

„Der Geschäftsführer wusste doch Bescheid.“

Der BGH sah das anders.

Die Entscheidung zeigt eindrucksvoll: Im Gesellschaftsrecht sind Formalien keine Nebensache. Sie entscheiden über Macht, Kontrolle und Haftung.

Gerade in eskalierenden Gesellschafterkonflikten werden:
- Einladungen,
- Fristen,
- Vollmachten,
- Vertretungsregeln

plötzlich zu strategischen Waffen.

Der neue Praxisbeitrag von Dr. Marc Laukemann zeigt, warum informelle Strukturen in Unternehmensgruppen im Konfliktfall hochgefährlich werden können.

👉 Zum Beitrag auf anwalt.de: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-einladung-lag-auf-dem-tisch-und-trotzdem-war-die-versammlung-nicht-geladen-271513.html

„Der Insolvenzverwalter verkauft – aber haftet nicht.“Ein Satz, der viele Deals erst im Nachhinein verständlich macht.Wi...
21/05/2026

„Der Insolvenzverwalter verkauft – aber haftet nicht.“

Ein Satz, der viele Deals erst im Nachhinein verständlich macht.

Wir haben zuletzt einen Asset Deal aus der Insolvenz begleitet, der auf den ersten Blick einfach wirkte:

➡️ klar definierte Assets

➡️ schneller Abschluss

➡️ attraktiver Kaufpreis

Was folgte, war deutlich komplexer:

❗ arbeitsrechtliche Fragen (§ 613a BGB)

❗ datenschutzrechtliche Strukturierung von Kundendaten

❗ unklare Rechteketten bei Inhalten

❗ und die ganz praktische Herausforderung, dass auf Verkäuferseite kaum noch operative Strukturen vorhanden waren

Diese Konstellation ist kein Einzelfall.

Sie zeigt ein Grundmuster:

👉 Nicht der Deal ist schwierig.

👉 Sondern die Umsetzung unter realen Bedingungen.

Gemeinsam mit

Dr. Marc Laukemann (Handels- und Gesellschaftsrecht)

Jens Arne Former (Arbeitsrecht) und

Felix Tittel (Insolvenzrecht)

haben wir die zentralen Punkte einmal systematisch aufgearbeitet.

👉 Den vollständigen Beitrag mit konkreten Praxisfällen und Checkliste finden Sie hier: https://lfr-law.de/asset-deal-aus-der-insolvenz-7-teure-fehler-und-wie-sie-sie-vermeiden/

Adresse

Amiraplatz 3 (im Luitpoldblock)
Munich
80333

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Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 18:00
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