12/03/2021
Alles Wissenswerte rund um die Hausdurchsuchung
Sie kommt meistens überraschend und sorgt für Unbehagen: die Rede ist von der Hausdurchsuchung. Welche Voraussetzungen für eine Durchsuchung erfüllt sein müssen, wie diese abläuft und wie sie sich idealerweise verhalten sollten, erfahren Sie hier.
Voraussetzungen für einen Durchsuchungsbeschluss
Zweck einer Durchsuchung ist u. A. das Sicherstellen von Beweismitteln. Hausdurchsuchungen dürfen auch durchgeführt werden, um einen Verdacht gegen Dritte aufzuklären.
Nicht zulässig ist eine Ausforschung ohne entsprechenden Tatverdacht
Die Hausdurchsuchung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen statt, es wird vorübergehend die Unverletzbarkeit der Wohnung aufgehoben. Daher bedarf es triftiger Gründe für einen Durchsuchungsbeschluss und sowohl beim Anlass als auch beim Ablauf der Durchsuchung muss die Verhältnismäßigkeit stets gewährleistet sein.
Voraussetzung für eine Hausdurchsuchung ist der Anfangsverdacht einer Straftat. Reine Vermutungen reichen hierbei nicht aus, sondern es müssen konkrete Anhaltspunkte einer Straftat vorliegen. Sofern keine sogenannte Gefahr im Verzug gegeben ist, muss darüber hinaus ein richterlicher Beschluss vorliegen.
Was darf genau durchsucht werden?
Anders als der Name vermuten lässt, dürfen bei einer Hausdurchsuchung gemäß §§ 102 ff. StPO nicht nur das betroffene Haus oder die Wohnung durchleuchtet werden, sondern sämtliche Räumlichkeiten, die der Verdächtige innehat. Dazu gehören z. B. auch Geschäftsräume oder vorübergehend genutzte Hotelzimmer.
Nicht durchsucht werden dürfen beispielsweise die Räume von Mitbewohnern.
Ablauf einer Hausdurchsuchung:
Eine Durchsuchung findet für gewöhnlich früh am Morgen statt und ist auch am Wochenende zulässig. Laut Gesetz darf diese darüber hinaus nicht in den Nachtstunden erfolgen, d. h. von April bis September nicht zwischen 21 Uhr und 4 Uhr sowie von Oktober bis März nicht zwischen 21 Uhr und 6 Uhr – ausser es besteht Gefahr im Verzug.
Die Hausdurchsuchung wird von der Polizei durchgeführt, in manchen Fällen ist zusätzlich ein Staatsanwalt anwesend. Wenn Sprengstoff oder Drogen gesucht werden, kommt häufig auch ein Spürhund zum Einsatz.
Vor der Hausdurchsuchung wird Ihnen ein richterlicher Durchsuchungsbefehl vorgelegt, welchen Sie sich genau durchlesen sollten. Sie können daraus den Grund für die Durchsuchung entnehmen, außerdem wonach gesucht wird und in welchen Räumlichkeiten gesucht werden darf.
Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?
Um weitere für Sie ungünstige Folgen zu vermeiden, ist es wichtig, sich bei einer Durchsuchung im Vorfeld über die eigenen Rechte und Pflichten im Klaren zu sein.
Ruhig und kontrolliert bleiben!
Verhalten Sie sich ruhig, bleiben Sie freundlich und leisten Sie keinen Widerstand, damit Ihnen im späteren Verfahren nichts zur Last gelegt werden kann.
Weiterhin sollten Sie auf die Rechtsbelehrung achten, welche Ihnen zu Beginn vorgelegt werden muss. Beim Fehlen dieser handelt es sich meist um einen Formfehler, der von Ihnen notiert werden sollte. Selbiges gilt für das Ausweisen der Beamten und dem Ausschluss etwaiger Unbeteiligter bei der Hausdurchsuchung.
Durchsuchungsbeschluss vorlegen lassen!
Aufgrund der bereits erwähnten wichtigen Informationen sollten Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen lassen und sich ggf. eine Kopie anfertigen. So erhalten Sie einen ersten Eindruck über den konkreten Straftatverdacht und können die Durchsuchung gezielt auf die Beweismittel und Unterlagen lenken, welche von der Ermittlung auch tatsächlich betroffen sind.
Gemäßigte Kooperation zeigen:
Das Wichtigste vorweg: machen Sie während der Durchsuchung keine Aussagen, auch wenn der Drang, sich zu rechtfertigen, zuweilen groß sein mag. Jegliche Aussagen können allerdings in einem späteren Prozess gegen Sie verwendet werden. Daher sollten Sie lediglich Daten zu Ihrer Person angeben. Dies gilt auch für etwaige anwesende Zeugen.
Außerdem sollten Sie während der Hausdurchsuchung keinesfalls versuchen, Beweismittel zu vernichten. Kooperieren Sie stattdessen mit den Beamten – aber in Maßen, um hier keine Nachteile zu haben. Eine gesetzliche Pflicht zur aktiven Mitwirkung besteht bei der Durchsuchung zwar nicht, dennoch sollten Sie gesuchte Gegenstände und Dokumente unaufgefordert vorzeigen, um Gegenstände, die nicht Teil der Beweislage sind, zu schützen.
Der Sicherstellung Ihrer Gegenstände sollten Sie ausdrücklich widersprechen – auch wenn Sie diese wahrscheinlich nicht verhindern können. Allerdings können Sie so die Beschlagnahmung später durch einen Strafverteidiger anfechten lassen. Fertigen Sie vor der Sicherstellung Kopien Ihrer Dokumente und Akten an. Sollte Ihnen am Ende der Hausdurchsuchung ein Durchsuchungsprotokoll vorgelegt werden, stellen Sie sicher, dass Ihr Widerspruch der Sicherstellung dort vermerkt ist. Unterschreiben müssen und sollten Sie das Protokoll allerdings am besten nicht.
Rechtsbeistand hinzuziehen:
Kontaktieren Sie schnellstmöglich (am besten noch vor Beginn der Durchsuchung) Ihren Steuerberater oder Strafverteidiger im Steuerrecht. Dieser steht Ihnen gemäß § 137 StPO gesetzlich zu. Er kann Ihnen weitere hilfreiche Tipps zum richtigen Verhalten geben und die Hausdurchsuchung im Rahmen seiner Möglichkeiten zu Ihren Gunsten lenken.
Die Kanzlei Höchstetter & Koll. und Herr Rechtsanwalt Dr. Höchstetter steht Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht hier gerne zur Seite.