11/11/2020
https://www.berlin-brandenburger-homoeopathie.de/klage-landesaerztekammer-brandenburg/
Zusatzbezeichnung Homöopathie: Cottbuser Ärztin klagt gegen die Landesärztekammer Brandenburg
Potsdam, 03. November 2020. Samira Mohamed, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe mit Zusatzbezeichnung Homöopathie aus Cottbus klagt gegen die Landesärztekammer Brandenburg. Die Kammer hatte im Juni 2020 die Homöopathie aus der Weiterbildung genommen, diese Entscheidung ist rechtskräftig. Eine Normenkontrollklage dagegen ist am Abend des 2. November vom Berliner Anwalt Detlef Borrmann am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht worden.
Samira Mohamed, seit 2010 in eigener Praxis niedergelassen, behandelt ihre Patientinnen sowohl mit der konventionellen wie mit der homöopathischen Medizin. Diagnostik, Medikation, Labor…, so, wie eine Facharztpraxis funktioniert – jedoch hat Ärztin Mohamed mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie eine weitere Therapieoption erlangt. Sie sagt: „Meine Schwangeren versuche ich zunächst ausschließlich mit Homöopathie zu behandeln, da ich hier die Nebenwirkungen der Schulmedizin nicht in Kauf nehmen möchte.“ Samira Mohamed kann aufgrund ihrer medizinischen Ausbildung einschätzen, wie die bestmögliche Therapie aussieht. Viele Patientinnen kommen genau deshalb in Mohameds Praxis, da sie hier sehr individuell betreut werden.
Nun hat die Delegiertenversammlung der Brandenburger Ärztekammer sich gegen die Weiterbildung Homöopathie ausgesprochen und sich damit gegen die Empfehlung des Deutschen Ärztetages gestellt. Dieser hatte im Frühjahr 2018 in Erfurt bei der Verabschiedung der neuen Musterweiterbildungsordnung ausdrücklich die Homöopathie als Teil der ärztlichen Weiterbildung berücksichtigt. Samira Mohamed ist von der Entscheidung betroffen: „Meine Kompetenz und meine Erfahrung werden diskreditiert, indem es diese Zusatzbezeichnung nicht mehr gibt. Das Zeichen ist, dass Homöopathie nur noch von Heilpraktikern praktiziert wird. Eine Zusatzausbildung zu haben, deren offizielle Anerkennung abgesprochen wird, wird als unwichtig, als unärztlich abgetan. Damit werden die Vielfalt der therapeutischen Möglichkeiten und auch die freie Wahl der Patienten nicht mehr möglich sein.“ RA Detlef Borrmann ergänzt: „Facharztanerkennungen, Schwerpunktanerkennungen und Zusatzbezeichnungen dienen, wie das Bundesverfassungsgericht in Band 33,125 festgehalten hat, den Ärzten dazu, sich aus der Kollegenschaft herauszuheben, auch mit dem Ziel der Heraushebung strebt man ihren Erwerb an. Es bedarf keiner besonderen Prognosefähigkeit um sagen zu können, dass mit dem Wegfall der Zusatzbezeichnung Homöopathie das Interesse von Ärzten am Einsatz der (viel Zeit erfordernden) Homöopathie spürbar nachlassen wird.“
Potsdam, 03. November 2020. Samira Mohamed, Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe mit Zusatzbezeichnung Homöopathie aus Cottbus klagt gegen die Landesärztekammer Brandenburg. Die Kammer hatte im Juni 2020 die Homöopathie aus der Weiterbildung genommen, diese Entscheidung ist rechtskräft...