05/01/2026
Oft werde ich gefragt, ob ich als Strafverteidigerin einen festen Schwerpunkt habe.
Die Antwort lautet: nein – aber ich arbeite bewusst nicht mit einer unbegrenzten Anzahl von Mandaten.
Meine Tätigkeit umfasst unterschiedliche Bereiche des Strafrechts, von schweren Gewalt- und Sexualdelikten bis hin zur Wirtschafts- und Vermögenskriminalität. Entscheidend ist dabei nicht die Einordnung des Vorwurfs, sondern die individuelle Konstellation des Verfahrens.
Ich übernehme Mandate ausschließlich nach sorgfältiger Prüfung.
Nicht jedes Verfahren erfüllt die Voraussetzungen für die Art der Verteidigung, die ich vertrete – präzise, strategisch und mit einem Blick für das juristisch Wesentliche.
Für mich ist ausschlaggebend, ob ein Mandat Substanz hat, ob eine durchdachte Verteidigungsstrategie möglich ist und ob dem Verfahren die Aufmerksamkeit und Verantwortung gerecht werden kann, die es verlangt.
Wer von mir verteidigt wird, kann sich darauf verlassen, dass sein Verfahren nicht eines von vielen ist.
Diese Form der Verlässlichkeit ist nur möglich, weil ich mich bewusst auf ausgewählte Mandate beschränke.
Strafverteidigung ist für mich keine Frage der Quantität oder des Etiketts,
sondern eine bewusste Entscheidung für Verantwortung.