24/03/2023
Kostenloses Erstgespräch vs. Erstberatung⚖️
Ich biete meinen Mandanten grundsätzlich ein erstes kostenloses Gespräch an, in welchem wir zusammen die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten einer rechtlichen Beratung und die damit entstehenden Kosten zusammen besprechen und auswerten können.
Im Erstgespräch, welches in der Regel zwischen 10 und 20 Minuten dauert, können wir uns gegenseitig kennenlernen und eine mögliche Zusammenarbeit durchsprechen.📞
So bekommen meine Mandanten ein gutes Gefühl, wie ihr Rechtsfall einzuordnen ist und ob eine weitere Bearbeitung erfolgsversprechend ist. Falls ich im konkreten Fall nicht die richtige Ansprechpartnerin bin, kann ich den Fall anschließend z.B. an Rechtskolleg*innen weiterleiten, die in anderen Bereichen spezialisiert sind.
Selbstverständlich bleibt auch im kostenlosen Erstgespräch der ein oder andere Rechtstipp nicht aus 🚀– zu unterscheiden hiervon ist allerdings die kostenpflichtige inhaltliche Rechtsberatung, die in der Regel im Anschluss an das Erstgespräch erfolgt.
Anwaltliche Ausführungen, Fallprüfungen und Erstberatungen werden also immer erst nach einer Mandatierung angeboten und sind dann nach den vereinbarten Vergütungssätzen abzurechnen.
Gerade über Social Media erhalte ich immer wieder Anfragen, doch mal schnell die ein oder andere Rechtsfrage zu beantworten und das natürlich kostenlos - hier verweise ich dann auf ein erstes Kennenlerngespräch oder eine Erstberatung im Rahmen der gesetzlichen Erstberatungsgebühr, womit sich viele „kurzfristigen Anfragen“ dann auch wieder genauso schnell erledigt haben 😉