27/02/2025
!!Endspurt!! Widerspruch gegen die Gebührenbescheide des Zweckverband KMS!
Gegen die Gebührenbescheide des KMS kann noch bis zum 10. März Widerspruch eingelegt werden!
Bei der Kalkulation wurden nicht gebührenfähige Kosten in erheblicher Höhe eingerechnet. Für 2025 hat der KMS Umlagen von 8,3 Mio Euro beschlossen. In 2024 sind diese Positionen noch in die Gebühren eingerechnet.
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