17/09/2022
Abmahnwelle wegen vermeintlich datenschutzwidriger Nutzung von Google Fonts
Aktuell läuft eine Abmahnwelle wegen der vermeintlich datenschutzwidrigen Nutzung von Google Fonts auf Webseiten von Unternehmen und Privaten. Auslöser ist ein Urteil des LG München, das bereits im Februar dieses Jahres einem vermeintlichen Nutzer einer Webseite Schadensersatz in Höhe von 100,00 € und einen Anspruch auf Unterlassen zugesprochen hat.
Technisch ist Ansatzpunkt für die Abmahnungen, dass Google Fonts, wenn sie ohne Weiteres in die Webseite eingebunden werden, wahrscheinlich IP-Adressen an Google in den USA weitergibt. Was genau dort mit den Daten geschieht, ist unklar. Ähnlich verfahren dem Vernehmen nach auch andere Webfonts. Viele juristische Fragen sind ungeklärt. So ist z.B. bereits offen, ob die Weitergabe datenschutzrechtlich tatsächlich unzulässig ist, da z.B. Google in seinem FAQ zu den Fonts behauptet, die IP-Adresse der Besucher der Seiten nicht zu speichern. Auch stellt sich die Frage, ob die Einwilligung der Besucher in die Nutzung von Cookies bei Aufruf der Webseite auch als Einwilligung in die Nutzung von Google Fonts zu bewerten ist. Unklar ist darüber hinaus z.B., ob den vermeintlich Betroffenen überhaupt ein Anspruch zusteht, da sie die Webseiten offensichtlich gezielt gesucht haben und sich daher darüber bewusst waren, dass ihre IP-Adresse möglicherweise weitergegeben wird.
Finanziell ist weniger die einzelne Abmahnung von Bedeutung. Theoretisch kann aber jeder einzelne Besucher abmahnen, so dass eine nahezu unbegrenzte Anzahl von Abmahnungen erfolgen könnte.
Jeder, der eine Webseite betreibt, sollte daher prüfen bzw. prüfen lassen, ob diese Google Fonts oder andere Fonts verwendet, die Daten weitergeben. Wenn dies der Fall ist, muss die Datenschutzerklärung einen entsprechenden konkreten Hinweis enthalten und bei Aufruf der Webseite muss der Nutzer sicherheitshalber nicht nur in die Nutzung von Cookies einwilligen, sondern auch in die Nutzung der Fonts.
Alternativ gibt es technische Lösungen. Bei Google Fonts besteht z.B. die Möglichkeit, diese lokal zu hosten. Es findet dann keine Weitergabe von Daten statt. Anleitungen zur Umstellung der Webseiten sind im Internet zu finden.
Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tobias Frank