Rechtsanwälte SWN Schröder Werner & Partner

Rechtsanwälte SWN Schröder Werner & Partner Standorte: Opladener Str.149, Monheim / Kleinhülsen 43, Hilden / Florastraße 8, 41539 Dormagen/ L

Rechtsanwälte und Fachanwälte in Monheim am Rhein, Hilden Dormagen und Leverkusen

11/04/2025

🧠💼 „Schluss mit Job-Frust – Schröder klärt auf!“

Wöchentlich. Verständlich. Vom Fachanwalt.
Frank H. Schröder, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht, nimmt euch mit durch den Paragraphen-Dschungel – mit einem Augenzwinkern und jeder Menge praktischer Tipps.
👉 Für alle, die mehr wissen und sich besser wehren wollen.

🚀 Los geht’s: Eure Rechte. Unsere Serie.

In den nächsten Wochen räumen wir auf – mit Halbwissen, Internet-Mythen und Büro-Geflüster.
Denn wenn’s im Job knirscht, braucht man kein Juristenkauderwelsch, sondern klare Antworten – am besten von jemandem, der weiß, wie der Hase im Arbeitsrecht läuft. Und das bin ich:
Frank H. Schröder, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

📌 Ob Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder Urlaub – in dieser Serie erfahrt ihr wöchentlich, worauf ihr achten müsst, was ihr (nicht) mit euch machen lassen müsst und wann sich der Gang zum Anwalt richtig lohnt.

Kurz gesagt:
Ich kläre auf. Ihr behaltet die Nerven. Und zusammen behalten wir die Kontrolle.

➡️ Nächste Woche geht’s los mit Folge 1: „Kündigung per WhatsApp? Nicht mit mir, Chef!“ Freut Euch drauf!

Wir unterstützen die Arbeit von Wir helfen Kinder e.V. und freuen uns auf ein spannendes Turnier und viele Spenden!
11/03/2022

Wir unterstützen die Arbeit von Wir helfen Kinder e.V. und freuen uns auf ein spannendes Turnier und viele Spenden!

Anmeldungen bitte über Benny Kukula !

01/09/2021

Die 10. Einkommensstufe ist nicht das Ende der Fahnenstange!

Der BGH hat in seinem Beschluss vom 16.9.2020 neu entschieden, dass die Unterhaltspflicht nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle fortgeschrieben werden kann (XII ZB 499/19 = BeckRS 2020, 29627). Damit ergibt sich entsprechend dem höheren Einkommen der Eltern ein höherer Prozentsatz des Mindestunterhalts.
Für eine Überprüfung oder eine Neuberechnung des Kindesunterhaltes melden Sie sich gerne bei unserer Familienrechtlerin Rechtsanwältin Beate Blankenstein

19/07/2021

Nase voll vom Job? Lust auf was Neues? Großartig!

Wir suchen nämliich für unser Büro in Hilden eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n (m/w/d) in Teilzeit ab 30 Stunden pro Woche oder in Vollzeit.

Sie haben Lust auf den Umgang mit Menschen, auf eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten und kollegialen Team? Sie verfügen über eine abschlossene Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestelle/r oder Rechtsfachwirt/in? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Einfach eine Mail mit aussagekräfitgen Bewerbungsunterlagen und Gehaltsvorstellungen an [email protected]!

Herzliche Grüße
Ihr Team von SWN

Dem ist nichts hinzuzufügen.😃🌲🎁
24/12/2020

Dem ist nichts hinzuzufügen.😃🌲🎁

Das Team der SWN-Rechtsanwälte wünscht allen Mandantinnen und Mandanten, Geschäftsfreunden, Followern, Freunden und Freu...
23/12/2020

Das Team der SWN-Rechtsanwälte wünscht allen Mandantinnen und Mandanten, Geschäftsfreunden, Followern, Freunden und Freundinnen unserer Kanzlei besinnliche Festtage und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2021. Bleiben Sie gesund!

10/12/2020

Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen

Für steuerpflichtige Personen mit einer Behinderung besteht die Möglichkeit, anstatt eines Einzelnachweises ihrer Aufwendungen einen Behinderten-Pauschbetrag zur Abgeltung des täglichen behinderungsbedingten Lebensbedarfs zu beantragen.
Um den heutigen Lebensbedingungen gerecht zu werden, werden die Behinderten-Pauschbeträge ab dem Veranlagungszeitraum 2021 angepasst.
Die Behinderten-Pauschbeträge des § 33b Absatz 3 Satz 2 EStG werden dazu verdoppelt und an das Sozialrecht angepasst.
Daher wird in Zukunft eine Behinderung ab dem Grad der Behinderung von 20 festgestellt und in 10er Schritten bis zu einem Grad der Behinderung von 100 festgesetzt.

Grad der Behinderung von 20 = Pauschbetrag in Höhe von 384,-- €
Grad der Behinderung von 30 = Pauschbetrag in Höhe von 620,-- €
Grad der Behinderung von 40 = Pauschbetrag in Höhe von 860,-- €
Grad der Behinderung von 50 = Pauschbetrag in Höhe von 1.140,-- €
Grad der Behinderung von 60 = Pauschbetrag in Höhe von 1.440,-- €
Grad der Behinderung von 70 = Pauschbetrag in Höhe von 1.780,-- €
Grad der Behinderung von 80 = Pauschbetrag in Höhe von 2.120,-- €
Grad der Behinderung von 90 = Pauschbetrag in Höhe von 2.460,-- €
Grad der Behinderung von 100 = Pauschbetrag in Höhe von 2.840,-- €

Für Menschen, die hilflos im Sinne des § 33b Absatz 6 EStG sind, und für Blinde und für Taubblinde erhöht sich der Pauschbetrag von 3.700,-- € auf 7.400,-- €.
Der Pauschbetrag nach „ 33b Absatz 3 Satz 2 EStG kann dann aber nicht zusätzlich beantragt werden.

Zudem regelte § 33b Absatz 2 EStG die Anspruchsvoraussetzungen für Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50.
Diese Regelung wird ersatzlos gestrichen.

Zudem wird der § 33b Absatz 2a EStG eingeführt und regelt eine behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale.
Dieser erhalten Steuerpflichtige mit einem Grad der Behinderung von 80 oder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und dem Merkzeichen „G“.
Zudem profitieren Personen mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder mit dem Merkzeichen „H“.
Bei Erfüllung der Voraussetzung beträgt die Pauschale 900,-- € und bei der letztgenannten Möglichkeit 4.500,-- €, jedoch unter Abzug der s.g. zumutbare Belastung.

Nach alledem schafft der Gesetzgeber doch einige Erleichterungen für Personen mit einer Behinderung und das mühselige Zusammensuchen von Belegen für den Einzelnachweis könnte durchaus für viele Steuerpflichtige wegfallen, da die Pauschbeträge eine attraktive Alternative darstellen.

Bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung und den entsprechenden Anträge sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.

Bleiben Sie gesund!

Adresse

Kanzlei Monheim Am Rhein: Opladener Straße 149
Monheim
40789

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 18:00
Dienstag 08:30 - 18:00
Mittwoch 08:30 - 18:00
Donnerstag 08:30 - 18:00
Freitag 08:30 - 18:00

Telefon

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