19/12/2025
Vorsicht Falle - Arbeitsverträge mit Enddatum 31.Mai bei Spieler/innen mit vertraglicher Bindung
Liebe Vereine der dritten und vierten Ligen!
Gerade im Bereich der dritten und vierten Ligen bekomme ich häufig Arbeitsverträge zu sehen, die ihr mit euren Spielerinnen und Spielern mit (verbandsrechtlich) vertraglicher Bindung abschließt (Vertragsspieler/innen) und die am 31. Mai eines bestimmten Jahres enden.
VORSICHT BÖSE FALLE!
Gemäß § 32 (2) SpO DHB ist dies unzulässig!
Dort ist geregelt, dass die (arbeitsrechtliche) Vereinbarung das Enddatum 30. Juni (!) eines Jahres enthalten MUSS.
Mit der entsprechenden Vertragsanzeige, unterzeichnet von Spieler/in und Verein wird dem Verband angezeigt, einen (Arbeits)-Vertrag abgeschlossen zu haben, der den Vorgaben der SpO entspricht (also mit Enddatum 30.6. eines bestimmten Jahres) Daraufhin wird die Spielberechtigung als Spieler/in mit vertraglicher Bindung erteilt.
Wüsste der Verband, dass das Enddatum des (Arbeits)-Vertrags vor dem 30. Juni liegt, würde die Spielberechtigung nicht erteilt werden!
Das bedeutet: Wird ein (Arbeits)-Vertrag mit dem nicht der SpO entsprechenden Enddatum angezeigt und darauf die Spielberechtigung erteilt, ist diese zu Unrecht erteilt und damit unwirksam, § 16 SpO. Guter Glaube schützt hier nicht!
Spiele, an denen Spieler/innen ohne Spielberechtigung mitgewirkt haben, werden zwingend mit 0:2 Punkten und 0:0 Toren für die entsprechende Mannschaft als verloren gewertet, §§ 19 (1) h RO und 50 (1) h SpO.
Falsch verstandene (vermeintlich clevere) Einsparungen eines Monatsgehalts zum Vertragsende können im schlimmsten Fall also statt eines Aufstiegs den Abstieg nach sich ziehen, falls dem Verband ein solcher Vertrag zur Kenntnis gelangen sollte.
Also aufgepasst bei "bauernschlauen" Sparmaßnahmen, die können schnell zum teuren Eigentor werden!
Es gibt übrigens hinreichend rechtlich einwandfreie Gestaltungsmöglichkeiten, die genutzt werden können, um das angedachte Ziel zu erreichen. Nutzt man diese allerdings nicht und formuliert schlicht wie üblich z.B.: "Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 31. Mai 2026" und zeigt dem Verband den Abschluss eines der SpO entsprechenden Vertrags an, kann es ein böses Erwachen geben, z.B. wenn der "Fehler" erst zum Ende der Saison auffällt!
Euch und euren Mannschaften ein erfolgreiches und verletzungsfreiens Wochenenende und einen schönen vierten Advent!