26/07/2025
Abenteuer Linksabbiegen
Linksabbiegen ist wie ein Strategiespiel für Fortgeschrittene: der rechtliche Schwierigkeitsgrad ist hoch, eine Bewertung sehr komplex und der Ausgang ungewiss.
Nehmen wir eine alltägliche Situation:
Ich nähere mich meinem Grundstück, das sich auf der linken Seite befindet, schaue in den linken Seitenspiegel, blinke links, ordne mich auf meinem Fahrstreifen leicht links ein…
ich reduziere die Geschwindigkeit, schaue in den linken Seitenspiegel, vergewissere mich, dass mich kein Fahrzeug von hinten überholen will…
jetzt will ich links in mein Grundstück abbiegen, schaue nochmal über meine linke Schulter nach hinten und beginne mit dem Abbiegevorgang in mein Grundstück…
und plötzlich kracht es, ein Fahrzeug hat mich von hinten überholt.
Dabei ist das Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Fahrstreifenwechsel geregelt…
Doch leider laufen die meisten Linksabbiegeunfälle so nicht ab.
Die Linksabbieger meinen, wenn ich links abbiege, darf von hinten nicht überholt werden. Was ja grundsätzlich richtig ist.
Und die Linksüberholer meinen, es ist ja nicht verboten zu überholen. Auch das ist richtig.
Die rechtliche Behandlung ist meist besonders schwierig. Die Gerichte entscheiden sehr einzelfallabhängig.
Linksabbieger haben die Pflicht zur doppelten Rückschau. Sie müssen kontrollieren, dass sie niemand überholt und ob der sogenannte tote Winkel frei ist. Linksabbieger haben eine besondere Sorgfaltspflicht: beim Abbiegen darf kein Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
Und die Überholer dürfen nur überholen, wenn es gefahrlos und erlaubt ist – also nicht bei Sperrflächen, Gegenverkehr, unklarer Verkehrslage.
Sie erkennen, dass wir uns in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Die Beweislast liegt bei dem Linksabbiegenden. Er muss die doppelte Rückschaupflicht nachweisen, d.h. 1x vor dem Einordnen und 1x direkt vor dem links abbiegen.
Das ist sehr komplex, denn die Verkehrslage, vorausschauendes Verhalten, ist der Blinker rechtszeitig gesetzt, was sagen Zeugen aus usw. usf. fließen in ein Unfallrekonstruktionsgutachen ein.
Schon kleine Details können entscheidend für die Haftung sein.
Seien wir doch ehrlich: das ist ohne Rechtsanwalt kaum möglich.
Deshalb empfehle ich: halten Sie die doppelte Rückschaupflicht ein, damit das Linksabbiegen kein Abenteuer wird.
Ihr Rechtsanwalt Gottlob