27/05/2026
🚓 Wenn das Messprotokoll zum Problem wird
Wer kennt es nicht: Man wird nachts oder am Wochenende von der Polizei angehalten 🚔. Es folgt die Frage, ob Alkohol getrunken wurde 🍺. Vielleicht waren es ein oder zwei Bier beim Abendessen.
Man fühlt sich eigentlich fahrtüchtig, stimmt einem Atemalkoholtest zu 😮💨 und plötzlich steht der Vorwurf im Raum, eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG begangen zu haben.
Viele Betroffene denken dann zunächst: „Da kann man nichts machen, das Gerät wird schon richtig gemessen haben.“
🤷♂️ Ganz so einfach ist es aber nicht.
Gerade im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht kommt es nicht allein darauf an, dass irgendein Messgerät einen Wert angezeigt hat 📟. Entscheidend ist vielmehr, ob die Messung ordnungsgemäß durchgeführt, richtig dokumentiert und anhand der vollständigen Messunterlagen nachvollziehbar überprüft werden kann 📑.
Das gilt besonders bei Atemalkoholmessungen 💨🍷.
Diese gelten zwar grundsätzlich als standardisierte Messverfahren. Standardisiert bedeutet aber nicht, dass jede Messung automatisch richtig und unangreifbar ist. Standardisiert ist ein Messverfahren nur dann, wenn die Bedienungsanleitung eingehalten wurde, die erforderlichen Warte- und Kontrollzeiten beachtet wurden ⏱️, das Gerät ordnungsgemäß geeicht war und der gesamte Ablauf sauber dokumentiert wurde.
In einem aktuellen Fall aus meiner Kanzlei ⚖️ zeigte sich, wie wichtig gerade diese Dokumentation sein kann. Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l gefahren zu sein. Das ist exakt der gesetzliche Grenzwert ⚠️.
Es lag also kein deutlich darüberliegender Messwert vor, sondern ein klassischer Grenzwertfall. Gerade dann muss besonders sorgfältig geprüft werden 🔎. Denn wenn ein Messwert exakt an der Grenze liegt, können schon kleine Unklarheiten im Messablauf oder in der Dokumentation entscheidend sein.
In der Akte fand sich ein Geräteausdruck, aus dem sich ein vorheriger Messvorgang bzw. Messversuch mit dem Hinweis „Atemschlauch blockiert“ ergab 📄. Das muss nicht zwingend bedeuten, dass die spätere Messung falsch war. Es ist aber ein Umstand, der Fragen aufwirft ❓: Wurde der Messablauf vollständig neu begonnen? Wurde ein neues Mundstück verwendet? Wurde die vorgeschriebene Wartezeit eingehalten? Wurde die Störung gesondert dokumentiert?
Hinzu kam, dass das handschriftliche Messprotokoll nicht eindeutig war ✍️. Dort war bei den Testergebnissen nur die erste Messung angekreuzt. Die zweite Messung war demgegenüber nicht sauber dokumentiert. Gleichzeitig soll das endgültige Messergebnis aber gerade aus zwei Einzelmessungen gebildet worden sein.
Auch das ist kein bloßer Formalismus 🚫. Bei einer beweissicheren Atemalkoholmessung ist die nachvollziehbare Dokumentation der einzelnen Messschritte von erheblicher Bedeutung. Wenn das Formular unvollständig oder widersprüchlich ausgefüllt ist, darf man nicht einfach darüber hinweggehen.
Weiter fiel auf, dass im handschriftlichen Protokoll eine andere Person als Messbeamtin aufgeführt war als diejenige, die im Geräteausdruck als Bediener erschien 👮♀️👮♂️. Auch hier stellt sich die Frage: Wer hat die Messung tatsächlich durchgeführt? Wer kann aus eigener Erinnerung bestätigen, dass alle Vorgaben eingehalten wurden? Und wer müsste hierzu als Zeuge gehört werden?
All diese Punkte zeigen 💡: Die Verteidigung in Bußgeldsachen beschränkt sich nicht darauf, den Messwert als Zahl anzusehen. Entscheidend ist oft der Weg zu diesem Messwert.
✅ War das Gerät geeicht?
✅ Lag die Gebrauchsanweisung vor?
✅ Wurde der Selbsttest durchgeführt?
✅ Wurde der Leckage-Test bestanden?
✅ Wurde das Mundstück gewechselt?
✅ Wurde die Wartezeit eingehalten?
✅ Sind die Einzelmessungen dokumentiert?
✅ Stimmen Messprotokoll und Geräteausdruck überein?
✅ Sind Schulungsnachweise, Eichschein, Gerätestammkarte und Wartungsunterlagen vollständig vorhanden?
Diese Fragen können gerade bei standardisierten Messverfahren den Unterschied machen ⚖️.
Viele Betroffene unterschätzen außerdem, dass ein Bußgeldbescheid nicht nur eine Geldbuße bedeuten kann 💸. Bei Alkoholverstößen drohen regelmäßig auch Punkte in Flensburg 🚗 sowie ein Fahrverbot ⛔. Für Berufstätige, Selbstständige, ältere Menschen oder Personen, die Angehörige pflegen, kann ein Fahrverbot erhebliche Folgen haben.
Deshalb ist es ratsam, einen Bußgeldbescheid nicht vorschnell zu akzeptieren 📬. Das gilt insbesondere dann, wenn der Messwert knapp am Grenzwert liegt oder die Unterlagen nicht vollständig erscheinen.
Denn im Verkehrsrecht gilt 🚦: Nicht nur die Technik muss stimmen. Auch das Protokoll muss stimmen.
In solchen Fällen ist es daher sinnvoll, frühzeitig einen im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt 👨⚖️ zu konsultieren und Akteneinsicht zu beantragen 📂. Erst die vollständige Akte zeigt, ob die Messung tatsächlich so belastbar ist, wie es der Bußgeldbescheid zunächst vermuten lässt.