Kanzlei Fuest

Kanzlei Fuest Wir vertreten Sie gegen Ihre Bank und gegen Versicherungen. Steigen Sie aus teuren Lebensversicherungen, Baufinanzierungen und schlechten Wertanlagen aus.

Unser Ziel ist, Ihnen Ihr Geld zurück zu holen. Ihre Ansprüche nach einer Falschberatung setzen wi

09/02/2023

Kanzlei Fuest setzt Kostenübernahme gegen autohero GmbH durch

In einem aktuellen Fall konnten wir gegen die autohero GmbH die Übernahme der Reparaturkosten für einen VW T 5 Bulli – Eigentümer durchsetzen. Unser Mandant hatte den Multivan als Gebrauchtfahrzeug von der autohero GmbH erworben. Nach Erhalt des Bullis stellte er den erhöhten Motorölverbrauch fest. Da der Bulli äußerlich kein Motoröl verlor, ging der Kunde – zutreffend – von einem inneren Motorschaden aus. Unser Mandant ließ eine Ölverbrauchsmessung von seiner Werkstatt durchführen. Das Messergebnis, 0,7 Liter auf 1.000 KM Fahrt, legte er der autohero GmbH vor. Die autohero GmbH wies den Kunden im November 2022 per Email zurück. Die autohero GmbH behauptete, „auf Basis der Ölverbrauchsmessung“ sei „kein Motortausch notwendig“. Der Kunde schaltete daraufhin die Kanzlei Fuest ein. Wir stellten der autohero Gmbh die schriftliche Mangelanzeige mit der Aufforderung zu, die Kosten der Instandsetzung zu übernehmen. Unser Schriftsatz enthielt die Erläuterung, warum bei einem Motorölverbrauch in dieser Höhe, bei diesem Motortyp, ein Zylinderschaden vorliegt, der den Motortausch zwingend erforderlich macht. Die autohero GmbH erkannte den Anspruch unseres Mandanten mit Schreiben vom 06.02.2023 an unsere Kanzlei an. Ohne Gerichtsverhandlung setzten wir damit durch, dass die autohero GmbH die Kosten des Motortausches übernimmt. Schreiben Sie uns an [email protected] , wenn ein Online – Autohändler oder ein anderer, gewerblicher Verkäufer, sich weigert, Ihre Gewährleistungsrechte nach einem Autokauf anzuerkennen.

14/09/2022

Seit dem 3. August 2022 liegt in der Kanzlei Fuest das erste, unabhängige Gutachten zu einem VW T 5 Biturbo - Bulli mit Motorschaden vor. Das LG München I hatte im März 2022 einen unabhängigen Sachverständigen bestimmt, der die Schadensursache bei einem VW T 5 Biturbo untersuchte.

Der Gutachter bestätigt:

„Das Fahrzeug Volkswagen Bus mit der FIN WV2 ZZZ 7HZ … ist mit einem AGR – Kühler ausgerüstet, der aufgrund seiner mangelhaften Materialeigenschaften nicht für den Betrieb über die zu erwartende Lebensdauerlaufleistung des Fahrzeugs geeignet ist. Der AGR – Kühler wurde in der Vergangenheit durch chemische Reaktionen im Bereich der Kühllamellen geschädigt, wobei sich einzelne Partikel aus den Kühllamellen lösen konnten. Diese Fremdteile wurden über die Abgasrückführung in die Brennräume des Motors transportiert und konnten dort zu einer Schädigung der Brennraumabdichtung (insbesondere im Bereich Kolbenringe und Zylinderlaufbahn) führen. (…) Ausweislich der Motorölanalysen zeigt der Motor einen außergewöhnlich hohen Komponentenverschleiß und Anzeichen von Verbrennungsstörungen, welche auf die bereits vorliegenden Schäden zurückgeführt werden können. Der hier gegenständliche Motor, weist bereits jetzt einen Motorschaden auf auch wenn derzeit noch eine kurzfristige, eingeschränkte Betriebsfähigkeit besteht. Mit einem Ausfall des Motors ist aus sachverständiger Sicht jederzeit zu rechnen.“

Das Verfahren vor dem LG München I läuft noch. Wir werden zeitnah erneut berichten. Das neu vorliegende Gutachten setzen wir als Beweis für alle Öltod – Bulli – Mandanten ein. Die unabhängige Expertise zeigt, dass Sie Ihre Forderung als geschädigter Öltod – Bulli – Eigentümer mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen VW durchsetzen können. Bis zu einem Urteil müssen Sie nicht warten, falls Sie eine zeitnahe Lösung bevorzugen. Die VW AG macht in vielen Fällen Zugeständnisse, wenn ein belastendes Gutachten oder eine Ölverbrauchsmessung vorliegt. Der maximale Toleranzwert vom 0,5 Liter / 1.000 KM muss überschritten sein. Das ist bei allen CFCA - Öltod – Bullis der Fall, deren Eigentümer wir vor Gericht vertreten.

Lassen Sie sich nicht mit einem „Kulanzangebot“ abspeisen. VW bietet in Einzelfällen eine Material - Beteiligung von 30% oder 50% an, wenn Sie die Reparatur bei einer VW – Werkstatt in Auftrag geben. Führen Sie besser zunächst eine Ölverbrauchsmessung durch. Lassen Sie sich anschließend einen Kostenvoranschlag von einer freien, d.h. VW – unabhängigen Werkstatt geben. Spezialisierte, freie Werkstätten bieten dieselbe Reparatur mindestens 30% günstiger an als die Vertragswerkstätten der VW AG. Wir beraten Sie gerne dazu, wie Sie mit einer unabhängigen Garage arbeiten, um sich die erforderlichen Beweismittel zu sichern. Die Kosten der Ölverbrauchsmessung (ca 300 Euro) klagen wir später von VW mit ein.

20/05/2022

Zwischenerfolg der Kanzlei Fuest in Sachen Öltod – Bulli

Das Landgericht München I hat am 7. März 2022 unter dem Az. 4 O 5201/21 einen Beweisbeschluss verfügt, um einen VW – Biturbo - Bulli mit dem Motortyp CFCA untersuchen zu lassen. Das Gericht beauftragt einen unabhängigen Sachverständigen. Die VW AG hatte zuvor bestritten, dass der 2014 in dem Bulli verbaute AGR – Kühler den Motor innerlich so stark beschädigt hat, dass ein kapitaler Motorschaden befürchten ist. Wir werden über den weiteren Verlauf dieses Falles informieren. Es sich handelt sich um den ersten Beweisbeschluss eines Zivilgerichts in Sachen Öltod – Biturbo – Bulli CFCA.

01/07/2021

Kanzlei Fuest erneut gegen Audi AG erfolgreich
Veröffentlicht am: 01.07.21
Am 20. Mai 2021 waren wir erneut gerichtlich gegen die Audi AG erfolgreich. Das aktuelle Urteil des Landgerichts Ingolstadt zeigt, dass auch Besitzer von älteren Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 4 Anspruch auf Schadenersatz haben. Bemerkenswert ist das Urteil außerdem deshalb, weil der Kläger – ein Audi-Besitzer - sein Fahrzeug nicht direkt bei Audi, sondern gebraucht von einem Dritten gekauft hatte.

Der Kläger, ein Münchener Handwerker, hatte seinen Audi A6 3.0TDI Baujahr 2008 im Oktober 2010 als Gebrauchtwagen gekauft. Das Fahrzeug muss die Audi AG nun aufgrund des vor dem Landgericht (LG) Ingolstadt ergangenen Urteils (Az. 86 O 1561/21) zurücknehmen und zudem Schadenersatz an den geschädigten Käufer leisten.

Die Audi AG hatte im Dezember 2007 beim KBA für das Modell noch die Typgenehmigung nach der damals gültigen Abgasklasse Euro 4 beantragt. Diese Typgenehmigung hat die Audi AG beim KBA erschlichen, so das Landgericht Ingolstadt im Urteil. Das Kraftfahrbundesamt ordnete deshalb 2019 einen verpflichtenden Rückruf gegen die Modellreihe an. Denn dieses Modell Audi A 6 mit 3.0 Liter Dieselmotor erfüllte nie die Voraussetzungen der Abgasklasse Euro 4. Damit hat Audi den Kläger nach Ansicht des Landgerichts Ingolstadt vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Der Schadenersatz, der dem Kunden infolge dessen gerichtlich zugesprochen wurde, beläuft sich auf 11.709,42 € - für ein immerhin 13 Jahre altes Auto mit einem Kilometerstand von rund 180.000 KM. Das Urteil ist rechtskräftig, Audi legt keine Berufung ein.

Ansprüche zehn Jahre nach Kauf nicht verjährt
Die Verjährung tritt demnach erst zehn Jahre nach dem Fahrzeugkauf ein. Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit 3.0 TDI - Motor der Audi AG also im August 2011 oder später gekauft haben - egal ob neu oder gebraucht - sind Ihre Ansprüche gegen die Audi AG nicht verjährt. Der Schadensersatzanspruch in diesen Fällen kann, je nach Laufleistung des Fahrzeugs, den aktuellen Marktwert des Wagens - wie im Fall aus Ingolstadt - um mehr als das Doppelte übersteigen.

Das Urteil zeigt, dass Kunden mit älteren Audi-Fahrzeugen mit 3.0 Liter Dieselmotor ihre Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller anwaltlich prüfen lassen sollten. In Betracht kommen die Modelle Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 sowie Q7 der Baujahre 2005 bis 2015, jeweils mit 3.0 Liter – Dieselmotoren und den Abgasklassen Euro 4, Euro 5 oder Euro 6. Ansprüche gegen den Hersteller können zudem Besitzer der VW-Modellreihen Touareg und Phaeton, welche Audi mit seinen 3.0 Liter Dieselmotoren belieferte, haben. Diese Fahrzeuge wurden ebenfalls nach den Abgasnormen Euro 4, Euro 5 und Euro 6 zugelassen. Sprechen Sie mich gerne an oder schicken Sie einfach eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins ("kleiner" Schein reicht aus) per Email an [email protected]

Ich prüfe anwaltlich, ob Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller haben.

16/01/2020

Dieselskandal Update Januar 2020: Premium - Hersteller Daimler, Audi und Porsche im Fokus

Zu Beginn des Jahres 2020 stehen die Premium – Hersteller Porsche, Audi und Daimler im Zentrum des Dieselskandals.

I. Mercedes- Benz

Das Kraftfahr – Bundesamt (KBA) hat am 7. Januar 2020 (KBA) zwölf neue amtliche Rückrufe gegen Mercedes – Benz – Modelle auf seiner Homepage veröffentlicht. Auch bei diesen zwölf Modellen rügt das KBA unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Die neuen Diesel - Rückrufe betreffen konkret die folgenden Mercedes Modelle und Baureihen:

SLK


2015-2017


Baureihe R172 mit OM651 Euro 6

C-Klasse, S-Klasse


2013-2016


Baureihen 205Hybrid und 222Hybrid

GLE


2015-2018


Baureihe 166

E-Klasse


2014-2016


Baureihe 207

E-Klasse


2013-2014


Baureihe 212 mit NAG3

S-Klasse


2016-2017


Baureihe 222 4x4

CLS, E-Klasse


2015-2018


Baureihen 212 und 218

M-Klasse


2012-2016


Baureihe 166

S-Klasse


2013-2016


Baureihe BR222 mit NAG2 4x4

S-Klasse


2013-2015


Baureihe BR222 mit NAG2 4x2

E-Klasse


2012-2014


Baureihe BR207 mit NAG2

CLS, E-Klasse


2014-2016


Baureihe BR 212 und 218 mit NAG2

Allein in Deutschland sind weiter 50.000 Daimler – Fahrzeuge betroffen. Auch Ansprüche der Mercedes – Kunden mit den zuvor (also 2018 - 2019) zurückgerufenen Modellen sind noch nicht verjährt.

II. Audi

Im Gegensatz zu den Fahrzeugen mit dem Motor EA189, die den Abgasskandal ins Rollen gebracht hatten, droht bei Diesel - Fahrzeugen mit größeren 3.0 L Motoren noch keine Verjährung. Auch in 2020 sind Schadensforderungen weiterhin möglich. Hier geht es unabhängig vom Baujahr vor allem um die Modelle

A4 3.0 TDI, A5 3.0 TDI, A6 3.0 TDI, A7 3.0 TDI, A8 3.0 TDI, Q5 3.0 TDI und Q7 3.0 TDI

III. Porsche

2018 hatte das KBA bereits die Diesel 3.0 Liter – Ausführungen der Modelle Cayenne und Macan zurückgerufen sowie den Porsche Panamera Diesel in der 4.0 Liter Diesel – Ausführung.

Porsche Macan S 3.0 Diesel

Porsche Cayenne S 3.0 Diesel

Porsche Cayenne 4.2 TDI

Porsche Panamera Diesel

Auch hier kann in 2020 weiterhin Schadensersatz gefordert werden. Einfach das bereits erhaltene Rückrufschreiben oder die Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins schicken an [email protected] für eine anwaltliche Erstprüfung. Sie erreichen mich zudem telefonisch unter 02132 / 913 666 3.

Pascal Fuest, Rechtsanwalt

06/05/2019

Kanzlei Fuest klagt direkt gegen Hersteller VW AG - Staatsanwaltschaft Braunschweig erhebt Anklage gegen ehemaligen VW – Vorstand

Meldung vom 02. Mai 2019

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat am 15. April 2019 im „Diesel-Skandal“ Anklage gegen fünf Beschuldigte vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig erhoben. Unter den Angeschuldigten befindet sich auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende der VW AG, Prof. Dr. Winterkorn. Vorgeworfen wird den jeweils als Führungskräften eingestuften Personen eine in einer einzigen strafbaren Handlung verwirklichte Mehrzahl von Straftatbeständen, insbesondere ein besonders schwerer Fall des Betruges und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Darüber hinaus ist für einige der Angeschuldigten der für eine Anklage erforderliche hinreichende Tatverdacht bejaht worden, sich als Täter oder Teilnehmer wegen Untreue, Steuerhinterziehung und mittelbarer Falschbeurkundung strafbar gemacht zu haben. Der Tatzeitraum erstreckt sich auf die Zeit zwischen dem 15.11.2006 und dem 22.9.2015. In den laufenden Fällen unserer Kanzlei gegen VW begründen wir die Schadensersatzansprüche unserer Mandanten gem. § 823 II BGB nun zusätzlich mit einem Verstoß gegen das Schutzgesetz des § 263 II StGB (schwerer Betrug). Als Beweismittel beantragen wir für unsere Mandanten, falls erforderlich, Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Anklageschrift. Natürlich gilt für Winterkorn wie für die anderen Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die zivilrechtlichen Erfolgsaussichten der geschädigten Diesel – Kunden haben sich durch die offizielle Anklageschrift jedoch bereits jetzt deutlich erhöht. Für den zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch der Diesel-Kunden ist die Anklageschrift ein Beweismittel gegen den Auto-Hersteller. Die Akte der Staatsanwaltschaft kann zu Gunsten der Dieselfahrer beigezogen werden, falls das Zivilgericht dies überhaupt noch für erforderlich hält. Tatsachen, die dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises mehr (§ 291 ZPO). Wenn das sogenannte „Software – Update“ bei Ihnen bereits im Jahr 2016 durchgeführt wurde, sprechen Sie uns an. Fordern Sie in diesem Falle bis zum 31.12.2019 durch unsere Kanzlei direkt von VW den Ihnen zustehenden Schadensersatz.

13/11/2018

Lebens- und Rentenversicherungen: Sechs Tipps für den besten Ausstieg

1) Vertrag wirtschaftlich und rechtlich prüfen – Vorsicht bei „Rückabwicklern“

a) Der Widerspruch ist finanziell nicht immer die beste Lösung.

Insbesondere ältere Verträge (1997 oder früher), die noch mit einer guten Garantieverzinsung abgeschlossen wurden, kann man regelmäßig einfach auslaufen lassen. Die normale Ausschüttung am Ende der Laufzeit ist bei diesen Altverträgen oft höher als das, was man durch den Widerspruch erreichen könnte.

Verträge, die 1998 oder später abgeschlossen wurden, sollte man hingegen darauf prüfen lassen, was der Widerspruch finanziell bringt. Wegen der ab 1997 immer niedrigeren Garantiezinsen und den hohen Vertriebsprovisionen ist der Widerspruch oft lukrativer als die Kündigung oder das Auslaufen des Vertrages.

Der erste Schritt ist also immer die kaufmännische Prüfung.

Viele Kanzleien erwecken den Eindruck, dass jedem Vertrag mit einer falschen Widerspruchsbelehrung widersprochen werden sollte. Vor dem Widerspruch steht jedoch das Durchleuchten der aktuellen Renditen Ihrer Lebensversicherung.

Lassen Sie sich zudem von Ihrem Rechtsanwalt von Anfang an erläutern, wie hoch der zu erwartende Mehrwert bei einem Widerspruch ist. Den sogenannten Rückkaufswert würden Sie auch ohne Rechtsanwalt durch eine einfache Kündigung erhalten.

Seriöse Rechtsanwälte nennen Ihnen die exakten Beträge.

b) Vorsicht ist geboten bei „Dienstleistern“ und „Rückabwicklern“ wie der inzwischen insolventen Facto Financial Services AG.

Diese „Dienstleister“ sind selbst keine Anwaltskanzlei. Sie dienen jedoch oft als Fischnetz für dahinter arbeitende Rechtsanwälte.

Die Rückabwickler verlangen überzogene Gebühren, zu hohe Erfolgshonorare und stellen unrealistische Gewinne in Aussicht.

So wird etwa pauschal behauptet, man erhalte durch den Widerspruch „bis zu 50%“ mehr. Dieser Maximalwert wird nur höchst selten erreicht. Seriös sind Prognosen von 15 – 30% plus durch den erfolgreichen Widerspruch.

Die „Dienstleister“ sind zudem oft nicht dazu in der Lage, das Geld für den Kunden auch wirklich zu holen. Sie stellen lediglich die Fehlerhaftigkeit der Belehrung fest und reichen den Fall dann an Rechtsanwälte durch. Dazu mehr unter Punkt 2).

c) Wenn klar ist, dass der Widerspruch finanziell mehr bringt, erfolgt die rechtliche Prüfung.

Es gibt viele mögliche Fehler in den Widerspruchsbelehrungen, die vom BGH mittlerweile in einer sehr differenzierten Rechtsprechung bestätigt wurden.

Ihr Recht zum Widerspruch könnte allerdings verwirkt sein. Die Versicherungskonzerne bestätigen oft die Fehlerhaftigkeit ihrer damaligen (1995 – 2008) Widerspruchsbelehrungen. Dann behaupten sie, der Widerspruch sei verwirkt, beispielsweise weil Sie die Versicherung als Sicherheit in einem Kreditvertrag eingesetzt hatten. Auch hierzu gibt es in der Zwischenzeit eine gefestigte Rechtsprechung des BGH. Erforderlich sind demnach mehrere, schwerwiegende Umstandsmomente, die ein Vertrauen beim Versicherer darauf geschaffen haben, dass der Widerspruch nicht mehr erfolgt.

Lassen Sie sich hier von Ihrem Rechtsanwalt genau beraten. Wenn die Versicherung behauptet, dass der Widerspruch verwirkt ist, lassen Sie sich das durch ein entsprechendes Gerichtsurteil nachweisen. Lassen Sie dann von Ihrem Anwalt prüfen, ob dieses Urteil überhaupt einschlägig oder nicht schon veraltet ist.

2) Wie lange dauert es? Wer kann meinen Widerspruch durchsetzen?

Der Widerspruch gegen Ihre Versicherung ist nicht auf Zuruf durchsetzbar. Die Versicherungskonzerne wehren sich. Das tun sie mal mit rechtlich zutreffenden, mal mit rechtlich unzutreffenden Argumenten. Erforderlich ist jedenfalls ein mehrstufiger Briefwechsel, in dem beide Seiten ihre Argumente vorbringen.

In den meisten Fällen gibt die Versicherung ohne eine Klage oder ohne eine Ombudsmannbeschwerde nicht nach. Die Durchsetzung eines Widerspruchs nimmt also Zeit in Anspruch. Die Korrespondenz mit der Versicherung dauert mindestens drei Monate. Bei einer Klage vor Gericht dauert es regelmäßig noch einmal mindestens fünf Monate, bis ein Urteil oder ein Vergleich vorliegen.
Um den Ablauf zu beschleunigen, sollten Sie ggf. Ihrem Rechtsanwalt direkt die erforderlichen Unterlagen zukommen lassen. Dazu gehört eine Kopie Ihres Versicherungsscheines, die letzte Standmitteilung und – falls vorhanden – die Kontaktdaten Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Falls Sie diese Unterlagen nicht mehr auffinden können, kann Ihr Anwalt diese für Sie abfordern.

3) Rechtsschutzversicherung vom Rechtsanwalt anfragen lassen

Rechtsschutzversicherungen versuchen oft, einen Widerspruchsfall nicht zu decken. Von einer ersten abschlägigen Mitteilung ihrer Rechtsschutzversicherung lassen sich dann viele Mandanten abschrecken.

Rechtsanwälte kennen aus der Praxis die - oft unrechtmäßigen - Ausflüchte der Rechtsschutzversicherer. Beispielsweise wird auf allgemeine Geschäftsbedingungen verwiesen, die mit dem Mandanten nie wirksam vereinbart wurden.
Oder es wird behauptet, der Rechtsschutzfall sei bereits früher, bei Abschluss der Lebensversicherung eingetreten.

Richtig ist, dass der Rechtsschutzfall erst eintritt, wenn die Versicherung den Widerspruch ablehnt. Ihre Rechtsschutzversicherung kann also wesentlich jünger sein als die Lebensversicherung, aus der Sie sich lösen wollen.

Mit Unterstützung ihres Rechtsanwaltes dreht sich oft der Wind und die Rechtsschutz übernimmt Ihre Anwaltskosten.

4) Verhandeln Sie vor Auftragserteilung das Anwaltshonorar

Wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie vor Auftragserteilung das Anwaltshonorar verhandeln.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) lässt Spielräume bei den Anwaltshonoraren. Die meisten Kanzleien bieten Erfolgshonorarmodelle mit einer geringen Startzahlung an. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise nur eine halbe Geschäftsgebühr zahlen, damit der Anwalt Ihren Fall ins Rollen bringt. Den Rest seiner Gebühren bekommt der Rechtsanwalt nur, wenn er erfolgreich ist.

Wenn Sie das Honorar mit Ihrem Anwalt nicht verhandeln, müssen Sie davon ausgehen, dass er die für ihn zulässigen Höchstgebühren nach RVG in Rechnung stellt.

Bei Erfolgshonorarmodellen sollten Sie zudem eine Höchstgrenze des Erfolgshonorars mit Ihrem Anwalt vereinbaren. Sprechen Sie vor Auftragserteilung mit Ihrem Anwalt darüber, wieviel vom Ertrag Ihres Widerspruchsfalles am Ende auch garantiert in Ihrer Tasche landet. Lassen Sie sich auch genau erläutern, welche Kosten Sie zunächst für eine Klage vor Gericht auslegen müssten.

5) Lassen Sie auch gekündigte oder beitragsfreie Lebensversicherungen noch prüfen

Auch wenn Sie Ihre Lebens-/Rentenversicherung bereits gekündigt haben, ist der Widerspruch noch möglich. Dem Widerspruch steht auch nicht entgegen, dass Sie Ihren Vertrag bereits beitragsfrei gestellt hatten.
Selbst wenn Ihr Vertrag schon ausgelaufen ist, lohnt sich eine Überprüfung noch. Insbesondere bei kapitalbildenden Versicherungen sollten Sie sich bescheinigen lassen, wie der Versicherungskonzern den Ausschüttungsbetrag errechnet hat. Per nachträglichem Widerspruch oder durch Kontrolle der Art und Weise der Berechnung können erhebliche Nachzahlungen möglich sein.

Lebens- und Rentenversicherungen haben oft eine Laufzeit von 25 Jahren oder mehr. Sie als Kunde haben dann fünf- oder sechsstellige Eurosummen eingezahlt. Nachzahlungen in Höhe von 15% oder mehr machen bedeuten ein erhebliches Plus.

6) Fondsgebundene Lebensversicherungen: Wertentwicklung der Fonds beachten

Der Bundesgerichtshof entschied am 11.11.2015 (Az. ZR 513/14), dass etwaige Wertverluste der Fonds, in die die Beiträge investiert wurden, den Rückabwicklungswert entsprechend schmälern. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Fondsgewinne auf der Habenseite des widersprechenden Kunden verbleiben.
Lassen Sie daher von Ihrem Rechtsanwalt vorab überprüfen, ob die Wertentwicklung Ihrer Fonds über die Laufzeit Ihres Vertrages positiv war.

Die rechtliche und wirtschaftliche Erstprüfung erfolgt in der Kanzlei Fuest kostenfrei.

Der Inhaber Pascal Fuest ist nicht nur erfahrener Rechtsanwalt, sondern auch Betriebswirt (MBA, University of East London). Die Kanzlei Fuest bietet daher die rechtliche und kaufmännische Kompetenz für Ihren Lebensversicherungsfall unter einem Dach.

05/11/2018

Lebens- und Rentenversicherungen: Versicherungskonzerne verzinsen Nettobeiträge zu niedrig

Meldung vom 05. November 2018

Viele Versicherungskonzerne bestreiten mittlerweile nicht mehr, dass ihre Widerspruchsbelehrungen aus den Jahren 1995 – 1998 falsch waren. Der Widerspruch wird anerkannt. Die Versicherung versucht dann allerdings, bei der Berechnung des Rückabwicklungswertes zu tricksen. In einem aktuellen Fall unserer Kanzlei behauptet eine Versicherung mit Sitz in Süddeutschland, dass die geleisteten Nettobeiträge des Kunden nur mit einem Zinssatz von durchschnittlich 4,3% zu verzinsen seien. Der Konzern gab als Erklärung an, dass das der zu verwendende „Zinssatz“ sei. Wir schauten für unseren Mandanten in die Bilanzen dieser Versicherungs - AG von 2001 bis 2017. Dort hatte die Versicherung über die Laufzeit Eigenkapitalrenditen bis zu 14% p.a. veröffentlicht. Daraus resultiert für unseren Mandanten ein Plus von 26.000,00 Euro. Laut BGH - Urteil vom 26.09.2018, Az. IV ZR 304/15 muss der Kunde konkret beziffern, wie hoch die Renditen für seinen Rentenversicherungsvertrag waren. Auch für gut informierte Kunden ist das eine nur schwer zu bewältigende Aufgabe. Wir durchleuchten die Bilanzen des Versicherers für unsere Mandanten. Die in den Bilanzen veröffentlichten Eigenkapitalredniten übertragen wir in Tabellen zur Berechnung des Wertes der Versicherung für den Konzern. Sprechen Sie uns an, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Lebens-/ Rentenversicherung nicht das auszahlen will oder ausgezahlt hat, was Ihnen zusteht.

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40667

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