Kanzlei Müller, Eicks & Winand

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Kanzlei Müller, Eicks & Winand Wir stehen Ihnen mit unserer Kanzlei zur Seite, wenn Sie uns brauchen. Seit 2004 besteht die Kanzlei in ➡ FRECHEN,
2010 folgte der Standort ➡ WEILERSWIST.

Seit der Kanzleigründung im Jahr 1972 ist das Recht in all seinen Farben und Facetten mit Leidenschaft unsere tägliche Herausforderung. Seit der Kanzleigründung in ➡ MECHERNICH im Jahr 1972 ist das Recht in all seinen Farben und Facetten unsere tägliche Herausforderung. Unsere Kompetenz gründet auf Erfahrung, Wissen und Engagement. Kanzleigründer Siegfried Müller, unsere spezialisierten Rechts- und Fachanwälte, qualifizierte Fachangestellte und motivierte Auszubildende bilden die personelle Basis für die zuverlässige Unterstützung unserer Mandanten in allen Rechtslagen. Um beste Servicequalität zu gewährleisten, bilden wir im eigenen Haus aus. Ihr Vorteil: Mit hoher Motivation und fachlicher Kompetenz, die durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung immer auf dem aktuellen Stand ist, stehen Ihnen unsere professionellen Mitarbeiter zur Seite.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Christoph Bär, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 👉  Photovoltaik auf Wohngebäuden – ...
30/09/2026

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Christoph Bär, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 👉
 
 
Photovoltaik auf Wohngebäuden –
Rechte und Pflichten von Eigentümern ☝️
 
Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Angesichts steigender Energiekosten und des Wunsches nach mehr Unabhängigkeit entscheiden sich immer mehr Eigentümer für die eigene Stromerzeugung. Doch neben den technischen und wirtschaftlichen Aspekten sollten auch die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. 

Für Eigentümer eines Einfamilienhauses ist die Installation einer Photovoltaikanlage häufig unkompliziert. Dennoch können je nach Bundesland oder den örtlichen Bauvorschriften Besonderheiten gelten. Insbesondere bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Gebieten mit besonderen Gestaltungssatzungen können Genehmigungen erforderlich sein.
Eine frühzeitige Prüfung erspart späteren Ärger und mögliche kostspielige Änderungen. 

Auch das Nachbarschaftsrecht kann eine Rolle spielen. Grundsätzlich darf jeder Eigentümer sein Dach zur Stromerzeugung nutzen. Dennoch können Streitigkeiten entstehen, etwa wenn Nachbarn sich durch Spiegelungen oder Blendwirkungen beeinträchtigt fühlen. Zwar sind solche Fälle eher selten, dennoch empfiehlt es sich, die Anlage fachgerecht zu planen und bei Bedarf das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen. Ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis lässt sich so oftmals erhalten. 

Besondere Anforderungen gelten bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Da das Dach regelmäßig zum Gemeinschaftseigentum gehört, kann eine Photovoltaikanlage nicht ohne Weiteres installiert werden. Vielmehr sind die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes und die erforderlichen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft zu beachten. Zudem sollten Fragen der Kostenverteilung, der Nutzung des erzeugten Stroms sowie der Wartung und Instandhaltung im Vorfeld eindeutig geregelt werden. Klare Vereinbarungen helfen, spätere Konflikte innerhalb der Gemeinschaft zu vermeiden. 

Auch bei Neubauten empfiehlt es sich, die Installation einer Photovoltaikanlage bereits in der Planungs- und Vertragsphase zu berücksichtigen. So können technische und rechtliche Fragen frühzeitig geklär

Wenn die Hitzeschlacht bei Gericht landet.Ein Beitrag von Rechtsanwalt & Partner Tobias Knips, Fachanwalt für Miet- und ...
28/09/2026

Wenn die Hitzeschlacht bei Gericht landet.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt & Partner Tobias Knips, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht:

Wir haben dieses Jahr wieder ein neues Wort gelernt, und zwar das Wort „Hitzeglocke“. Ich weiß zwar nicht genau, wie diese entsteht, aber ich merke ja selbst, wenn es draußen 40 Grad heiß ist.
Während ich dies hier schreibe, stehen wir angeblich vor der nächsten Hitzewelle oder „Hitzeglocke“.

Bitte weiterwischen>>>

Da stellt sich die Frage, wie man die eigenen vier Wände herunterkühlen möchte.
Ventilatoren bringen ja nicht viel.
Wie also herunterkühlen?
Natürlich mit einer Klimaanlage.
Hat man ein eigenes Einfamilienhaus, ist die Nachrüstung ja kein Problem.
My home is my castle.

Aber wie ist es bei einer Eigentumswohnung? Die Anbringung einer Klimaanlage mit Außengerät (Klima-Splitgerät) ist für den Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft erlaubnispflichtig.
Die Gemeinschaft muss also die Anbringung einer Klimaanlage durch Beschluss erlauben. Dies ist so, da § 20 Abs. 1 WEG anordnet, dass es einen Beschluss dazu geben muss.

Eine Klimaanlage ist kein privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 20 Abs. 2 WEG. Der entsprechende Eigentümer muss dann § 20 Abs. 3 WEG einhalten und beachten.
Danach können nur solche baulichen Veränderungen verlangt werden, die die Eigentümergemeinschaft (bzw. das Gemeinschaftseigentum) nicht übermäßig beeinträchtigen.
Eine solche Situation landete nun vor dem BGH (V ZR 162/25). Ein Eigentümer wollte eine Klimaanlage einbauen lassen, hatte aber von seiner Eigentümergemeinschaft dazu keine Erlaubnis erhalten. Die Erlaubnis verfolgte er nun bei Gericht weiter.
Der klagende Eigentümer gewann den Rechtsstreit.

Der Einbau eines Klima-Splitgerätes ist nicht per se mit erheblichen Einschränkungen im Sinne des 
§ 20 Abs. 3 WEG verbunden. Mit der Befürchtung, dass das Klimagerät laut sein könnte oder ähnlichen Argumentationen, kann der Einbau nicht untersagt werden. Vielmehr hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Erlaubnis zu erteilen und kann später in der Hausordnung festlegen, welche Nutzungsbeschränkungen die Klimaanlage haben soll (z.B. Einhaltung der Nachtruh

Dieses Team machte seinem Namen alle Ehre: Team Feuerwerk! 🎆⛳️Beim Ryder Cup 2026 des Golf Bad Muenstereifel trat die ei...
08/09/2026

Dieses Team machte seinem Namen alle Ehre: Team Feuerwerk! 🎆⛳️

Beim Ryder Cup 2026 des Golf Bad Muenstereifel trat die eingeschworene Mannschaft Ende Juli gegen sieben weitere Teams an – mit jeder Menge Spielfreude, Teamgeist und natürlich im passenden Look.

Wir durften Team Feuerwerk mit den roten Poloshirts ausstatten und wir finden: Die stehen ihnen verdammt gut!

Dieses gut gelaunte Team wollten wir euch auf keinen Fall vorenthalten!

Herzlich willkommen im Team, lieber Jürgen Jäger!Seit Kurzem verstärkt Jürgen Jäger als Steuerfachangestellter unser Buc...
29/08/2026

Herzlich willkommen im Team,
lieber Jürgen Jäger!

Seit Kurzem verstärkt Jürgen Jäger als Steuerfachangestellter unser Buchhaltungsteam rund um Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Jochen Müller.

Natürlich durfte zum Start auch eine kleine Aufmerksamkeit nicht fehlen.

Wir freuen uns sehr, Jürgen Jäger bei uns in der Kanzlei Familie begrüßen zu dürfen und wünschen ihm weiterhin einen richtig guten Start, viel Freude bei seinen neuen Aufgaben und vor allem: eine tolle Zeit mit uns im Team!

Schön, dass Du da bist, Jürgen!

25/08/2026

70 Jahre – und seit über 38 Jahren ein Teil unserer Kanzlei-Familie.

Am letzten Freitag feierten wir einen ganz besonderen Geburtstag:
Unser Werner Eicks wurde 70! 🎉🥂

Seit dem 1. Februar 1988 gehört Werner zur Kanzlei Müller, Eicks & Winand – und hat sie über all die Jahre mitgeprägt, Veränderungen begleitet und auch so manchen Umzug mitgemacht.

Was ihn dabei immer ausgezeichnet hat?
Seine Loyalität, seine Verlässlichkeit und seine Verbundenheit – zu seinen Anwaltskollegen genauso wie zu allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Und natürlich seine große fachliche Kompetenz: Seit 1998 ist Werner Fachanwalt für Arbeitsrecht und wurde über all die Jahre auch von seiner Mandantschaft sehr geschätzt.

Wer Werner kennt, weiß außerdem: Mit 70 gehört er noch lange nicht zum alten Eisen.
Radfahren, Wandern und Bewegung halten ihn ordentlich auf Trab!

Lieber Werner, wir sind unglaublich froh, dass du bis heute Teil unserer Kanzlei-Familie bist und uns mit deiner Erfahrung und deiner Persönlichkeit weiterhin erhalten bleibst.

Das gesamte Team der Kanzlei Müller, Eicks & Winand gratulierte ihm von Herzen zum 70. Geburtstag - mit Gesang & Kuchen!🫶

Schön, dass du bei uns bist.
Auf dich, lieber Werner!🥂

70 Jahre – und seit über 38 Jahren ein Teil unserer Kanzlei-Familie. 🙏🏻Heute gibt es bei uns einen ganz besonderen Grund...
18/08/2026

70 Jahre – und seit über 38 Jahren ein Teil unserer Kanzlei-Familie. 🙏🏻

Heute gibt es bei uns einen ganz besonderen Grund zu feiern:
Unser Werner Eicks wird 70! 🎉🥂

Seit dem 1. Februar 1988 gehört Werner zur Kanzlei Müller, Eicks & Winand und ist damit seit mehr als 38 Jahren ein fester und sehr geschätzter Teil unseres Teams.

Eine so lange gemeinsame Zeit verbindet –
und genau deshalb freuen wir uns sehr, diesen besonderen Geburtstag gemeinsam mit ihm feiern zu dürfen.

Lieber Werner, das gesamte Team der Kanzlei Müller, Eicks & Winand gratuliert dir von Herzen zum 70. Geburtstag! ❤️

Auf dich!🥂

Herzlich willkommen im Team, liebe Julia! 💐Wir freuen uns sehr, euch unsere neue Kollegin Julia Glabian vorstellen zu dü...
07/08/2026

Herzlich willkommen im Team,
liebe Julia! 💐

Wir freuen uns sehr, euch unsere neue Kollegin Julia Glabian vorstellen zu dürfen.

Als Assistentin unterstützt Julia ab sofort unseren Kollegen Rechtsanwalt Alexander Welter, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und wird so das Team im Bereich Arbeitsrecht tatkräftig verstärken - umso mehr freuen wir uns, dass Sie jetzt Teil unserer Kanzlei-Familie ist!

„Wir wünschen dir viel Freude bei deinen neuen Aufgaben, einen erfolgreichen Start und viele schöne gemeinsame Momente mit unserem Team.

Schön, dass du da bist, Julia!“

35 Jahre – das ist nicht einfach nur Betriebszugehörigkeit, das ist gelebte Verbundenheit. 🌺Wir gratulieren Jana ganz he...
31/07/2026

35 Jahre – das ist nicht einfach nur Betriebszugehörigkeit, das ist gelebte Verbundenheit. 🌺

Wir gratulieren Jana ganz herzlich zu ihrem 35-jährigen Betriebsjubiläum in unserer Kanzleifamilie!

Rechtsanwalt und Partner Jochen Müller überreichte persönlich einen Blumenstrauß und fand bewegende Worte des Dankes.

Jana ist einfach ein ganz besonderer Mensch: superzuverlässig, superfreundlich und im ganzen Team heiß und innig geliebt. Sie arbeitet im absoluten Eiltempo, dabei aber immer hundertprozentig korrekt – echte Mitarbeiterwertschätzung, das ist wirklich aller Ehren wert! 💐

Danke, dass du all die Jahre so ein wichtiger Teil unserer Kanzleifamilie und unseres Teamgeists warst und bist – auf viele weitere gemeinsame Jahre!!!

Frisch aus dem Druck – die neuen Flyer für unsere Fachanwältin für Erbrecht, Nadine Körrer. 📄⚖️Warum überhaupt gedruckt ...
28/07/2026

Frisch aus dem Druck – die neuen Flyer für unsere Fachanwältin für Erbrecht, Nadine Körrer. 📄⚖️

Warum überhaupt gedruckt in Zeiten von digital? Ganz einfach: Frau Körrer hält regelmäßig Vorträge – und das Publikum vor Ort ist oft etwas älter.
Da ist es einfach wertvoll, wenn jede*r einen Flyer am Platz hat, mit allen wichtigen Infos zu ihren Tätigkeiten, und am Ende auch etwas zum Mitnehmen nach Hause.

Manchmal ist das gute alte Papier eben immer noch die beste Lösung.

Danke an Design und Vertrieb by Tini Schmitz für das Design und an die Fa. Knappe & Team für den Druck🙌

10/07/2026

Throwback Grillfest 2026

Mit ein herzlichen Worten eröffnete Rechtsanwalt und Partner Jochen Müller den gemeinsamen Nachmittag, begrüßte alle Kolleginnen und Kollegen mit ihren Familien und hieß gleichzeitig unsere neuen Teammitglieder herzlich willkommen.

Genau diese persönliche Atmosphäre macht unser Grillfest seit vielen Jahren so besonders. Abseits des Kanzleialltags bleibt Zeit für gute Gespräche, gemeinsames Lachen und ein entspanntes Miteinander – mit Partnern, Kindern und dem gesamten Team.

Ein herzliches Dankeschön geht an unser Organisationsteam, insbesondere an Svenja Weidenfeld, die das Grillfest wieder mit viel Engagement möglich gemacht hat.

Adresse

Zum Markt 10
Mechernich
53894

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:30
Dienstag 08:00 - 17:30
Mittwoch 08:00 - 17:30
Donnerstag 08:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 16:00

Telefon

+49244398120

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