04/09/2024
Die E-Rechnung kommt!
Das Wachstumschancengesetz war im Laufe der letzten Monate in aller Munde. Nun wurde es teilweise verabschiedet – mit teils großem Einfluss auf Unternehmer. Ein vieldiskutierter Punkt hierbei ist sicherlich die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich.
Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmer, ihre Rechnungen an andere Unternehmer grundsätzlich im elektronischen Format ausstellen. Der Empfang von elektronischen Rechnungen muss (ohne Ausnahme) zum 01.01.2025 durch beispielsweise vorhalten eines E-Mail-Postfachs gewährleistet sein.
Wir beantworten die wichtigsten Fragen hierzu!
1) Was ist eine E-Rechnung überhaupt?
👉🏻 Eine E-Rechnung ist ein digital erstelltes und übermitteltes Dokument, welches der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Im Prinzip ist eine elektronische Rechnung eine maschinenlesbare Datei. Einer reinen PDF-Datei fehlen die strukturierten Rechnungsdaten nach der europäischen Norm. Daher ist eine PDF-Datei per Definition keine E-Rechnung. Im zulässigen ZUGFeRD 2.x – Format enthält die elektronische Rechnung zusätzlich eine PDF-Datei, die die Rechnungsdaten visualisiert.
2) Wann gilt die Einführung?
👉🏻 Die E-Rechnung im B2B-Bereich ist ab dem 01.01.2025 der gesetzliche Standard und löst somit den Vorrang der Papierrechnung ab. Elektronisch empfangene Rechnungen müssen unverändert archiviert werden. Ein Ausdruck einer E-Rechnung ist daher keine zulässige Archivierung, da hier das Format der Rechnung geändert wird.
3) Gibt es eine Übergangslösung?
👉🏻 Ja, es gibt Übergangsfristen, während der Unternehmer ihre Prozesse anpassen können. Bis 31.12.2027 ausgeführte B2B-Umsätze können grundsätzlich weiterhin auf Papier oder bei Zustimmung in anderen elektronischen Formaten abgerechnet werden. Für Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000,00 € endet die Übergangsfrist bereits zum 31.12.2026. Ab dem 01.01.2028 gilt für alle Unternehmer im B2B-Bereich die Pflicht, E-Rechnungen zu versenden. Kleinbetragsrechnungen (Gesamtbetrag nicht größer als 250,00 €) können auch nach dem 01.01.2028 als Papierrechnung ausgestellt werden.
4) Was kann ich als Unternehmer tun?
👉🏻 Unternehmer sollten sich rechtzeitig über die Anforderungen und technischen Voraussetzungen informieren, ihre IT-Infrastruktur anpassen und geeignete Softwarelösungen implementieren.
5) Welche Vorteile bieten sich mir?
👉🏻 Die E-Rechnung bietet zahlreche Vorteile: Sie reduziert den Papierverbrauch, beschleunigt den Rechnungsprozess, minimiert Fehler und vereinfacht die Archivierung. Zudem kann sie die Effizienz und Transparenz in der Buchhaltung steigern.
Bleiben Sie informiert und bereiten Sie sich rechtzeitig vor!
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