25/08/2015
Das Urteil wird mit Spannung erwartet. Bereits entschieden ist, dass bei Verspätungen bei mehrteiligen Flügen z.B. von Frankfurt nach Washington und dann weiter in den USA auch für die Teilstrecke in den USA die EU Fluggastverordnung anwendbar sein kann, auch wenn es eine US Airline ist. Das Urteil jetzt betrifft die Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Teilabschnitten außerhalb der EU.
Kann ein Passagier im Inland Entschädigung einklagen, wenn sein mehrteiliger Flug auf einer Teilstrecke im Ausland Verspätung hat? Darüber muss der Europäische Gerichtshof entscheiden.