11/05/2016
Bundesregierung schafft Störerhaftung ab! Freies W-LAN ohne Haftungsrisiko!!
So oder ähnlich euphorisch schwappt es grade durch das Netz, nachdem laut eines SPON-Berichts (Link unten) eine Gesetzesänderung zur Abschaffung der Störerhaftung eingebracht werden soll; auch für private Anschlüsse! Im Ergebnis sollen Betreiber von Internetanschlüssen nicht mehr (als Störer) haften, wenn Dritte über den Anschluss Rechtsverletzungen begehen (z.B. durch Filesharing).
Aber ich will der Sache noch nicht ganz trauen, dazu kenne ich die Enwticklung der letzten Jahre zu gut. Jedesmal, wenn man dachte, eine Detailfrage sei durch Gesetzesänderung oder neue BGH-Leitsätze zu Gunsten der Anschlussinhaber geklärt worden (Deckelung der Abmahnkosten, Beweislastverteilung, Reichweite der Nachforschungspflicht), fanden Richter - wenn sie nur wollten - einen Weg, den Wortlaut in ihrem Sinne umzuinterpretieren. Das Ergebnis ist bis heute eine Rechtsprechung, die bundesweit zu bestimmten Fallkonstellationen vollständig konträre Urteile hervorbringt; übrigens zuweilen auch in nicht nachvollziehbarer Weise zu Lasten der Rechteinhaber und zu Gunsten der Anschlussinhaber.
Wie sieht es jetzt beispielsweise mit der Beweislast aus? Gibt es eine tatsächliche Vermutung, wonach der Anschlussinhaber in erster Linie seinen Anschluss selbst nutzt? Könnte das bedeuten, dass er nachweisen muss, nicht er, sondern ein Dritter habe den Anschluss unerkannt genutzt? Ist diese Vermutung widerlegt, wenn er vorträgt, sein W-LAN sei bewusst unverschlüsselt zugänglich? Ist das in der dichtbesiedelten Großstadt leichter, als im einsamen Haus auf dem Land? Und was ist, wenn er sein W-LAN nach wie vor verschlüsselt? Kann er die Vermutung dann nicht widerlegen? Heißt das, um eine Haftung zu vermeiden MUSS der Inhaber den Anschluss unverschlüsselt zugänglich halten?
Viel Spaß dabei! Gelingt dieser "Entlastungsbeweis" nicht, haftet der Anschlussinhaber zwar nicht als Störer, sondern gleich als Täter! Herzlichen Glückwunsch ...
Die von manchen Autoren schon vorhergesehene Ebbe in der Abmahnwelle erwarte ich daher erst einmal nicht. Keine Massen an Initiativbewerbungen von ehemaligen Walldorf-Frommer-Angestellten in unserer Kanzlei .... ;)
Hier der Artikel auf SPON:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/stoererhaftung-union-und-spd-einigen-sich-auf-wlan-gesetz-a-1091731.html
Nach einem zähen Streit haben sich Union und SPD auf ein neues WLAN-Gesetz geeinigt: Die allseits ungeliebte Störerhaftung fällt nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen weg - der Weg für offene Hotspots ist frei.