20/12/2022
Tatsächlich NICHTS!
Sofern Sie keine Mitschuld am Unfallhergang tragen, muss die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners die Kosten für den Verkehrsrechtsanwalt übernehmen.
Darum sollte von vornherein ein Anwalt eingeschaltet werden:
Sie verhandeln nicht direkt mit den anderen Unfallbeteiligten, sondern mit deren Versicherungen.
Diese haben vor allem zum Ziel, die Kosten für die Versicherungsgesellschaft zu minimieren. Dafür werden externe Experten damit beauftragt, den günstigsten Weg zu finden. Begründet wird dies meist mit dem für die Versicherungen vorteilhaften Teil der Rechtsprechung.
Deswegen von Anfang an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren!