Rechtliche Betreuung

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Rechtliche Betreuung Auf dieser Seite geht es hauptsächlich um das Thema "Rechtliche Betreuung" im Sinne des § 1896 BGB. -

Interessanter Beitrag -
24/12/2025

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Karola Bergmann möchte in Rente gehen. Im Auftrag des Amtsgericht Celle kümmert sie sich jedoch um die Angelegenheiten von 28 Menschen, die ihre Geschäfte nicht selbst regeln können. Wer diese Betreuung künftig übernimmt, ist bislang unklar. Eine Nachfolge ist nicht in Sicht.

🚗 Praxistipp  #3: GaragenmieteJobcenter (und Sozialamt) muss Stellplatz oft doch zahlen! In der Praxis erleben wir es hä...
28/07/2025

🚗 Praxistipp #3: Garagenmiete

Jobcenter (und Sozialamt) muss Stellplatz oft doch zahlen! In der Praxis erleben wir es häufig:

Garagen oder Stellplätze werden in Bescheiden kategorisch abgelehnt – mit der Begründung, sie seien „nicht notwendig“.

❗️Aber das ist so pauschal nicht korrekt:

✅ Wichtig ist, was im Mietvertrag steht!

➡️ Ist die Garage oder der Stellplatz Teil des Mietvertrags (also nicht separat kündbar)
und
➡️ verweigert der Vermieter eine Teilkündigung,
dann muss das Amt die Kosten übernehmen – das bestätigen mehrere Landessozialgerichte und das BSG!

📌 Anders sieht es aus, wenn ein separater Mietvertrag für den Stellplatz besteht – dieser kann meist problemlos gekündigt werden und muss nicht übernommen werden.

🔍 Fazit:
Garagen-/Stellplatzkosten im Hauptmietvertrag können als Unterkunftskosten gelten – trotz anderslautender Bescheide!

👉 Widerspruch lohnt sich oft!

# sozialamt # mietkosten # kostenderunterkunft

💡 Praxistipp #2: Pflegebedürftig & Hilfe im Alltag nötig?Früher (bis 2024) ging’s nur über offizielle Dienste – jetzt ka...
24/07/2025

💡 Praxistipp #2: Pflegebedürftig & Hilfe im Alltag nötig?

Früher (bis 2024) ging’s nur über offizielle Dienste – jetzt kannst du auch deiner Nachbarin, dem Kumpel oder einer freiwilligen Helferin was Gutes tun, sofern sie dir hilft!

👉 Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) kann jetzt für private Hilfe genutzt werden – z. B. fürs Einkaufen, zum Arzt begleiten oder Briefe schreiben.

💶 Die Unterstützung wird von der Pflegekasse übernommen – einfach & unbürokratisch.

📄 Formulare gibt’s beim Land Baden-Württemberg:
FAQ´s lassen sich dort ebenfalls finden.

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/pflege/ehrenamt-und-selbsthilfe/anerkennung-einzelhelfende

Teilen lohnt sich – vielleicht kennt jemand jemanden!

Barrierefrei gestalteter Internetauftritt des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Warum gehen die Pflegekosten uns alle etwas an?
24/07/2025

Warum gehen die Pflegekosten uns alle etwas an?

Pflegeheim: Über 3000 Euro Eigenanteil im Monat – das ist neuer Rekord.Die durchschnittliche Rente liegt nur bei etwa 1000 Euro.➡️ Wenn's nicht reicht, sprin...

🏡 Praxistipp  #1: Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 € für Umzugskosten!Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 Euro für wohnumfe...
24/07/2025

🏡 Praxistipp #1: Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 € für Umzugskosten!

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – und das bereits ab Pflegegrad 1!

💡 Nicht nur Treppenlift, Badezimmerhalterungen & Co. – auch ein Umzug kann bezahlt werden!

👉 Du oder ein Angehöriger habt einen Pflegegrad und wollt z. B.
• vom 3. Stock ohne Aufzug ins Erdgeschoss ziehen?
• näher zu den Kindern oder in eine barrierearme Wohnung umziehen?
• oder doch in ein Pflegeheim?

Dann kann die Pflegekasse den Umzug komplett bzw. bis 4.000 € finanzieren. Auch Menschen mit guter Rente oder Vermögen haben diesen Anspruch und müssen nicht alles aus eigener Tasche bezahlen.

📌 Wichtig:
• Antrag vor dem Umzug stellen
• Kostenvoranschläge einreichen

Ein einfacher Antrag – und bis zu 4.000 € sind drin!
Teile diesen Tipp gern mit Menschen, die davon profitieren könnten. 🧡

15/07/2025

Vom römischen „Kurator“ bis zum modernen Betreuungsrecht – ein kurzer historische Überblick

~450 v. Chr. – Zwölftafelgesetz (Rom)
Kurator: „Macht und Gewalt über einen freien Bürger, um ihn zu schützen“. Erste formale Figur, die dem heutigen Betreuer ähnelt.

Kaiserzeit (ab 1. Jh. n. Chr.)
Staat mischt sich stärker ein: "tutela dativa" (staatlich eingesetzter Vormund) & Obervormundschaft verbreiten sich.

195 n. Chr.
Kaisergesetze knüpfen Grundstücks­geschäfte von Mündeln an strenge Auflagen → Frühform staatlicher Genehmigungspflichten.

Germanisches Recht
Munt = umfassendes Schutz­verhältnis innerhalb von Familie/Sippe; ausnahmsweise Königsmunt, wenn keine Familie greift.

Mittelalter → Frühe Neuzeit
König wird „oberster Beschützer“ aller Hilfs­bedürftigen; Vormundschaft wird zur landesherrlichen Aufgabe.
Reichs­polizei­ordnungen 1548 & 1577 bringen Neuerungen: Kaution, Inventar-Pflicht, jährliche Rechnungslegung.

17.–18. Jh.
Systematische Entmündigungen setzen ein – parallel zur Entstehung von Zucht-, Arbeits- und Irrenanstalten.

1794 – Allgemeines Landrecht (ALR)
Radikaler Schnitt: Staat übernimmt Aufsicht; Selbst­ständigkeit der Vormünder wird deutlich eingeschränkt.

19. Jh.
Entmündigung. Fokus oft mehr auf "Gesellschafts­schutz" als auf Hilfe.

Psychiatrie-Enquete 1975
Macht menschen­unwürdige Verhältnisse in Anstalten öffentlich → Reformdruck auch für das Betreuungsrecht wächst.

1992 – Betreuungsrecht
Vormundschaft & Entmündigung für Volljährige abgeschafft. Neuer Ansatz: rechtliche Betreuung als Unterstützung, nicht Fremdbestimmung.

2023 – Betreuungsrechts­reform
Selbstbestimmung des Betroffenen steht jetzt ausdrücklich im Mittelpunkt.

Geisteskrankheit, Verschwendung, Trunksucht§ 6, 7 und 8 des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1900:"Wer in Folge von Geistes...
26/05/2025

Geisteskrankheit, Verschwendung, Trunksucht

§ 6, 7 und 8 des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1900:

"Wer in Folge von Geisteskrankheit oder von Geistesschwäche seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag, ist nach den Vorschriften der Civilprozeßordnung zu entmündigen. Wer durch Verschwendung sich oder seine Familie der Gefahr des Notstandes aussetzt, ist nach den Vorschriften der Civilprozeßordnung zu entmündigen. Wer in Folge von Trunksucht oder von Rauschgiftsucht seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag oder sich oder seine Familie der Gefahr des Notstandes aussetzt, ist nach den Vorschriften der Civilprozeßordnung zu entmündigen."

(Bildquelle: berlinmorgen.de)

Die Betreuungsbehörde sieht sich mittlerweile gezwungen, selbst Fälle zu übernehmen. "Unsere Mitarbeiter sind darauf jed...
05/05/2025

Die Betreuungsbehörde sieht sich mittlerweile gezwungen, selbst Fälle zu übernehmen. "Unsere Mitarbeiter sind darauf jedoch nicht geschult und fehlen dann an anderen wichtigen Stellen", erklärt Müller. Sie appelliert an die Bevölkerung: "Wer Papier liebt, wer Menschen liebt, wer gerne organisiert und ein Kümmerer ist, der kann rechtlicher Betreuer werden – ob beruflich oder ehrenamtlich."

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