Rechtsanwälte Gräf & Centorbi und GC-Treurat Steuerberatung

Die Rechtsanwaltskanzlei Gräf & Centorbi berät und vertritt Unternehmen und Unternehmer aus dem In- und Ausland in allen rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen. Die Kanzlei versteht sich als Dienstleister, der seinen Mandanten als zuverlässiger Partner mit Fachkompetenz und individueller Beratung zur Seite steht. Besondere Flexibilität und Transparenz bietet die Kanzlei mit der Onli

ne-Akte. Diese erlaubt es den Mandanten – per Mausklick und rund um die Uhr – Einsicht in ihre persönlichen Unterlagen zu nehmen.

Kann ein Standort einen eigenen Betriebsrat wählen, obwohl die Konzernmutter im Ausland sitzt? Das Bundesarbeitsgericht ...
01/09/2026

Kann ein Standort einen eigenen Betriebsrat wählen, obwohl die Konzernmutter im Ausland sitzt? Das Bundesarbeitsgericht sagt ja (Beschluss vom 13.05.2026, Az. 7 ABR 7/25): Entscheidend ist die tatsächliche Selbstständigkeit des inländischen Betriebsteils, nicht der Sitz der Mutter.

Was die Entscheidung zeigt 🔑
- Ein inländischer Betriebsteil kann eine betriebsratsfähige Organisationseinheit nach § 4 Abs. 1 BetrVG sein, selbst wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt
- Entscheidend ist die tatsächliche Selbstständigkeit des Standorts, nicht der Sitz der Konzernmutter
- Im Fall ging es um rund 320 Beschäftigte am Flughafen BER einer Airline mit Sitz in Malta (Ryanair-Konzern)

Unser Rat 📌
Wer an einem deutschen Standort eines ausländischen Unternehmens arbeitet, ist beim Thema Mitbestimmung nicht automatisch außen vor. Arbeitgeber international strukturierter Gruppen sollten prüfen, ob ihre deutschen Standorte betriebsratsfähig sind – und sich frühzeitig auf mögliche Wahlen einstellen.

Das OLG Hamm hat entschieden (Urteil vom 12.05.2026, Az. I-4 UKl 3/25): Wer einen KI-Chatbot einsetzt, haftet für dessen...
25/08/2026

Das OLG Hamm hat entschieden (Urteil vom 12.05.2026, Az. I-4 UKl 3/25): Wer einen KI-Chatbot einsetzt, haftet für dessen Falschaussagen – so, als hätte er sie selbst getroffen.

Was das Urteil zeigt 🔑
- Ein KI-Chatbot ist kein eigenständiger Dritter, sondern ein Werkzeug des Unternehmens; seine Aussagen werden dem Betreiber unmittelbar zugerechnet
- Das gilt auch, wenn die KI „halluziniert" oder korrekt eingespeiste Daten falsch verarbeitet
- Eine sorgfältige Konfiguration schließt die Haftung nicht aus
- Die Revision zum BGH ist zugelassen, das Urteil noch nicht rechtskräftig

Unser Rat 📌
Wer auf der Website einen Chatbot betreibt, sollte dessen Ausgaben laufend überwachen und sensible Aussagen – Titel, Qualifikationen, Preise, Zusagen – absichern. „Das hat die KI gesagt" ist keine Verteidigung.

Ein deutlich ausgeweiteter Umgang macht aus dem Residenzmodell noch kein Wechselmodell: Wer das Kind nicht etwa hälftig ...
18/08/2026

Ein deutlich ausgeweiteter Umgang macht aus dem Residenzmodell noch kein Wechselmodell: Wer das Kind nicht etwa hälftig betreut, bleibt voll barunterhaltspflichtig – so der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 15.04.2026, Az. XII ZB 415/25).

Was die Entscheidung zeigt 🔑
- Ein echtes Wechselmodell liegt nur vor, wenn sich die Betreuung etwa hälftig verteilt und kein Elternteil die Hauptverantwortung trägt – erst dann teilen sich beide den Barunterhalt
- Ein bloß erweiterter Umgang macht daraus kein Wechselmodell: Wer hauptsächlich betreut, zahlt in der Regel keinen Barunterhalt; wer nicht hauptbetreuend ist, bleibt grundsätzlich voll barunterhaltspflichtig – auch bei deutlich erweitertem Umgang
- Erweiterter Umgang kann den Unterhalt aber messbar senken, etwa durch Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle – er lässt die Pflicht also nicht entfallen, sondern mindert sie allenfalls

Unser Rat 📌
Wer den Umgang ausweitet, sollte nicht automatisch mit dem Wegfall des Unterhalts rechnen – und wer Unterhalt bezieht, nicht mit dessen unverändertem Fortbestand. Maßgeblich sind die tatsächlichen Betreuungsanteile. Vor einer Neuregelung lohnt die genaue Berechnung, damit Erwartung und Rechtslage zusammenpassen.

Der Europäische Gerichtshof hat eine für Heime und Kliniken wichtige Frage geklärt (Urteil vom 30.04.2026, Az. C-127/24)...
11/08/2026

Der Europäische Gerichtshof hat eine für Heime und Kliniken wichtige Frage geklärt (Urteil vom 30.04.2026, Az. C-127/24): Die unveränderte Weiterleitung von TV- und Radioprogrammen über das hauseigene Kabelnetz in die Bewohnerzimmer ist keine „öffentliche Wiedergabe" – eine GEMA-Zusatzlizenz fällt nicht an.

Was das Urteil zeigt 🔑
- Die zeitgleiche, unveränderte Weiterleitung satellitenempfangener Programme ins eigene Kabelnetz ist keine erlaubnis- bzw. vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe i.S.v. Art. 3 RL 2001/29
- Die Bewohner sind kein „neues Publikum", das die Rechteinhaber nicht schon bedacht hatten
- Eine zusätzliche Lizenz (z. B. GEMA) fällt dafür nicht an

Unser Rat 📌
Betreiber von Heimen, Kliniken oder ähnlichen Einrichtungen sollten ihre Verteilstruktur prüfen: Bei reiner, unveränderter Weiterleitung in die Zimmer bestehen gute Argumente gegen eine zusätzliche Vergütungspflicht. Anders kann es liegen, sobald Programme aufbereitet, gespeichert oder erweitert werden.

Zwei von rund acht Stunden in der Nacht – das genügt für den tariflichen Nachtschichtzuschlag nicht. Das Thüringer Lande...
04/08/2026

Zwei von rund acht Stunden in der Nacht – das genügt für den tariflichen Nachtschichtzuschlag nicht. Das Thüringer Landesarbeitsgericht wies die Klage eines Spätschicht-Mitarbeiters (13:54 bis 22:00 Uhr) ab (Urteil vom 15.04.2026, Az. 4 Sa 127/24): Maßgeblich ist, ob die Schicht überwiegend in der Nachtzeit liegt.

Was das Urteil zeigt 🔑
- „Nachtschicht" ist nicht dasselbe wie „Nachtarbeit" – nicht jede Schicht mit Nachtanteilen ist zuschlagspflichtig
- Maßgeblich ist, ob die Arbeitszeit der Schicht überwiegend in der tariflichen Nachtzeit liegt (im Fall: 20 bis 6 Uhr)
- Eine Spätschicht von 13:54 bis 22:00 Uhr mit nur zwei Stunden im Nachtzeitfenster reichte nicht

Unser Rat 📌
Wer Zuschläge fordert oder gewährt, sollte den maßgeblichen Tarifvertrag genau auslegen – Wortlaut, Systematik und Zweck entscheiden. Fehlt eine tarifliche Definition, gilt der allgemeine Sprachgebrauch.

Musik-Sampling kann erlaubt sein, ohne dass der Urheber zustimmt – aber nur unter klaren Voraussetzungen. Das entschied ...
28/07/2026

Musik-Sampling kann erlaubt sein, ohne dass der Urheber zustimmt – aber nur unter klaren Voraussetzungen. Das entschied der Europäische Gerichtshof im langjährigen Streit „Metall auf Metall" (Urteil vom 14.04.2026, Az. C-590/23).

Was das Urteil zeigt 🔑
- Die Pastiche-Schranke (§ 51a UrhG) erlaubt die Nutzung fremder Werke ohne Zustimmung – jedoch keinen generellen Freiraum
- Voraussetzung: Die neue Schöpfung erinnert an das Werk, weist wahrnehmbare Unterschiede auf und führt einen erkennbaren künstlerischen Dialog mit ihm
- Entscheidend ist, ob dieser Bezug objektiv erkennbar ist – nicht, ob der Künstler ihn bewusst beabsichtigt hat

Unser Rat 📌
Wer samplet, remixt oder Memes kommerziell nutzt, hat seit dieser Entscheidung mehr Rechtssicherheit – aber keinen Freibrief. Wer ein Fragment nur übernimmt, weil es gut klingt, riskiert weiterhin eine Rechtsverletzung. Die kreative Auseinandersetzung muss erkennbar sein.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteile vom 20.05.2026, Az. VIII ZR 46/25 und VIII ZR 47/25): Stellt der Vermiete...
21/07/2026

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteile vom 20.05.2026, Az. VIII ZR 46/25 und VIII ZR 47/25): Stellt der Vermieter von Einzelöfen auf eine gewerbliche Wärmelieferung um, darf er die vollen Contracting-Kosten nicht ohne Weiteres auf den Mieter umlegen.

Was das Urteil zeigt 🔑
- § 556c BGB über die Umlage von Wärmelieferungskosten greift nur, wenn der Mieter die Kosten für Wärme oder Warmwasser schon vorher „als Betriebskosten" zu tragen hatte – nicht, wenn er sich bislang über eigene Einzelöfen selbst versorgt hat
- Auch eine analoge Anwendung scheidet aus, weil es an der dafür erforderlichen planwidrigen Regelungslücke fehlt
- Der Mieter schuldet allenfalls den Anteil, der auch bei einer vom Vermieter selbst betriebenen Zentralheizung angefallen wäre – nicht die zusätzlichen kalkulatorischen Contracting-Kosten (die Sache wurde zur weiteren Klärung zurückverwiesen)

Unser Rat 📌
Vermieter sollten vor einer Umstellung auf Wärmecontracting prüfen, welche Kosten der Mietvertrag tatsächlich deckt, und die Umlage gegebenenfalls ausdrücklich vereinbaren. Mieter sollten Nachforderungen aus solchen Verträgen genau prüfen – nicht jede Position ist umlagefähig.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteile vom 06.05.2026, Az. VIII ZR 73/24 und VIII ZR 257/23): Geht eine Kaufsach...
14/07/2026

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteile vom 06.05.2026, Az. VIII ZR 73/24 und VIII ZR 257/23): Geht eine Kaufsache kurz nach der Übergabe kaputt, muss nicht der Käufer beweisen, dass sie von Anfang an mangelhaft war.

Was das Urteil zeigt 🔑
- Beim Verbrauchsgüterkauf wird vermutet, dass ein Mangel schon bei Übergabe vorlag, wenn sich innerhalb der gesetzlichen Frist ein nachteiliger Zustand zeigt (§ 477 BGB; heute ein Jahr, in der alten Fassung sechs Monate)
- Es genügt, dass als Ursache auch ein dem Verkäufer zurechenbarer Mangel in Betracht kommt – selbst wenn daneben andere Ursachen denkbar sind (in den Fällen: ein Fahrzeugbrand und Pendelschwingungen eines Motorrollers)
- Den genauen technischen Defekt muss der Käufer nicht nachweisen; den Gegenbeweis muss der Verkäufer führen

Unser Rat 📌
Käufer sollten Schäden sofort dokumentieren – Fotos, Datum, Umstände – und den Verkäufer nachweisbar zur Nacherfüllung auffordern. Verkäufer sollten den Zustand bei Übergabe sauber festhalten, denn nur so lässt sich die Vermutung später entkräften.

Das LG Berlin II hat entschieden (Urteil vom 24.02.2026, Az. 27 O 42/26 eV): Nicht jede Verschwiegenheitsklausel hält ei...
20/05/2026

Das LG Berlin II hat entschieden (Urteil vom 24.02.2026, Az. 27 O 42/26 eV): Nicht jede Verschwiegenheitsklausel hält einer rechtlichen Prüfung stand. Die Meinungsfreiheit wiegt schwer – auch im Vertragsverhältnis.

Was das Urteil zeigt 🔑
- Vertragliche Verschwiegenheitspflichten können die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG nicht grenzenlos einschränken
- Im konkreten Fall ging es um ein Filmprojekt, bei dem eine Beteiligte öffentlich über Konflikte sprach – trotz Verschwiegenheitsklausel
- Gerichte wägen im Einzelfall zwischen vertraglicher Verschwiegenheit und Meinungsfreiheit ab: Pauschale Total-Schweigeklauseln sind angreifbar

Unser Rat 📌
Verschwiegenheitsklauseln bieten keinen absoluten Schutz. Wer Missstände öffentlich ansprechen will, kann sich unter Umständen auf die Meinungsfreiheit berufen. Umgekehrt sollten Unternehmen bei der Gestaltung solcher Klauseln darauf achten, dass sie verhältnismäßig formuliert sind – pauschale "Maulkörbe" sind angreifbar.

Das OLG Hamburg hat entschieden (Beschluss vom 03.03.2026, Az. 7 W 26/26): Kein fliegender Gerichtsstand bei Persönlichk...
13/05/2026

Das OLG Hamburg hat entschieden (Beschluss vom 03.03.2026, Az. 7 W 26/26): Kein fliegender Gerichtsstand bei Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Online-Berichterstattung, wenn sich diese nur an einen lokalen Adressatenkreis richtet.

Was das Urteil zeigt 🔑
- Bei lokal geprägten Internet-Sachverhalten ist der fliegende Gerichtsstand eingeschränkt – nicht jedes Gericht in Deutschland ist zuständig
- Für weniger bekannte Persönlichkeiten besteht keine Vermutung, dass sich Persönlichkeitsrechtsverletzungen am gewählten Gerichtsstand auswirken
- Entscheidend ist die bestimmungsgemäße Abrufbarkeit und die bestimmungsgemäße Auswirkung der beanstandeten Inhalte

Unser Rat 📌
Wenn Sie wegen einer Online-Veröffentlichung verklagt werden: Prüfen Sie, ob das angerufene Gericht überhaupt zuständig ist. Richtet sich der Inhalt nur an ein lokales Publikum, kann die Zuständigkeit fehlen. Umgekehrt für Kläger: Wählen Sie nicht reflexartig Hamburg oder Berlin als Gerichtsstand – bei regionalem Bezug werden Sie auf das sachnähere Gericht verwiesen.

Adresse

Christofsstraße 5
Mainz
55116

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 16:00

Telefon

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