01/09/2026
Kann ein Standort einen eigenen Betriebsrat wählen, obwohl die Konzernmutter im Ausland sitzt? Das Bundesarbeitsgericht sagt ja (Beschluss vom 13.05.2026, Az. 7 ABR 7/25): Entscheidend ist die tatsächliche Selbstständigkeit des inländischen Betriebsteils, nicht der Sitz der Mutter.
Was die Entscheidung zeigt 🔑
- Ein inländischer Betriebsteil kann eine betriebsratsfähige Organisationseinheit nach § 4 Abs. 1 BetrVG sein, selbst wenn der Hauptbetrieb im Ausland liegt
- Entscheidend ist die tatsächliche Selbstständigkeit des Standorts, nicht der Sitz der Konzernmutter
- Im Fall ging es um rund 320 Beschäftigte am Flughafen BER einer Airline mit Sitz in Malta (Ryanair-Konzern)
Unser Rat 📌
Wer an einem deutschen Standort eines ausländischen Unternehmens arbeitet, ist beim Thema Mitbestimmung nicht automatisch außen vor. Arbeitgeber international strukturierter Gruppen sollten prüfen, ob ihre deutschen Standorte betriebsratsfähig sind – und sich frühzeitig auf mögliche Wahlen einstellen.